Berater-Homepage von Detlef Krauß

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-60S0-OV6JH-24

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-60S0-OV6JH-24

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Kann man seine Kfz-Versicherung auch nach dem 30.11. noch kündigen?

Ja, aus bestimmten Gründen kann man auch vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigen.

Man spricht dann vom Sonderkündigungsrecht oder einer außerordentlichen Kündigung.

Inhaltsverzeichnis

Wann hat man ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?

Außerordentlich kündigen können Sie z. B.:

  • nach einer Beitragserhöhung
  • nach einem Schadenfall
  • bei einem Fahrzeugwechsel

Der klassische Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist der 30. November.

Aber was passiert, wenn die Rechnung des Versicherers nach diesem Datum eintrifft und man deshalb auch erst danach die Information bekommt, dass der Kfz-Versicherungsbeitrag im nächsten Jahr erhöht wird?

Ist man dennoch verpflichtet, bei seinem aktuellen Versicherer zu bleiben?

Nein, denn hier greift das Sonderkündigungsrecht!

Erst, wenn Sie die Beitragsrechnung erhalten haben und damit über die höhere Versicherungsprämie informiert wurden, startet die einmonatige Frist zur Kündigung!

Erhalten Sie das Schreiben beispielsweise erst am 20. November, darf die Kündigung spätestens am 20. Dezember bei der Versicherung eingehen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie die Rechnung genau lesen:

  • Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der Kunde von seinem bisherigen Versicherer unmissverständlich darüber informiert werden.
  • Der Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer ist dann problemlos möglich – auch nach dem Stichtag.

Alles Wissenswerte zur ordentlichen Kündigung haben wir in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen für Sie zusammengestellt.

Die unterschiedlichen Sonderkündigungs-Möglichkeiten

Kann ich nach einer Beitragserhöhung meine Kfz-Versicherung kündigen?

Ja, ein Sonderkündigungsrecht haben Sie immer dann, wenn Ihre Kfz-Versicherung die Prämien erhöht.

Wenn sich dabei die Leistungen nicht verändern, kann die Preiserhöhung beispielsweise aus einer veränderten Einstufung Ihres Fahrzeugs in der Typklasse resultieren.

Dieses außerordentliche Kündigungsrecht müssen Sie innerhalb von einem Monat ab Kenntnis der Erhöhung (z. B. durch Erhalt der Rechnung) geltend machen. 

  • Beachten Sie aber, dass die Kündigung frühestens zum Termin der Beitragserhöhung gilt.
  • Sofern ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung darüber informieren.
  • Bei der Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Eingang beim Versicherungsunternehmen entscheidend.
  • Kündigen Sie also rechtzeitig.

Kann ich nach einem Kfz-Schaden kündigen?

Ja, auch im Schadenfall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

  • Sobald Ihnen der Versicherer seine Entscheidung zur Schadenregulierung mitteilt, haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit Ihre Kündigung einzureichen und die Kfz-Versicherung zu wechseln.
  • Achten Sie beim Versicherungswechsel darauf, dass Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten.
  • Hier finden Sie alle Informationen zur Schadenfreiheitsklasse.

Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird im ersatzpflichtigen Fall hochgestuft. Da die einzelnen Anbieter unterschiedliche SF-Staffeln verwenden, kann sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung im Schadenfall dennoch lohnen.

Kann ich bei einem Fahrzeugwechsel kündigen?

Unabhängig von der Laufzeit einer Kfz-Versicherung, können Sie diese jederzeit beenden, wenn Sie ein neues Auto kaufen und das alte abmelden

Für das neue Fahrzeug kann die Kfz-Versicherung frei gewählt werden. Für das alte Fahrzeug gezahlte Jahresbeiträge erhalten Sie anteilsmäßig zurück.

Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto und beenden Ihre Kfz-Versicherung zum 30. Juni (bzw. melden das alte Auto zum 30. Juni ab), dann erstattet Ihnen der Versicherer die für den Zeitraum Juli bis Dezember bereits gezahlten Jahresbeiträge.

Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung. 

Muss ich bei Abmeldung des Fahrzeugs die Kfz-Versicherung kündigen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden, weil es verschrottet oder verkauft werden soll, ist keine separate Kündigung notwendig.

Die Zulassungsstelle meldet die endgültige Abmeldung des Fahrzeugs automatisch an den Versicherer, der daraufhin eine Abrechnung des Versicherungsvertrags vornimmt.

Wie muss ich bei einer Sonderkündigung vorgehen?

Wir empfehlen Ihnen bei einer Sonderkündigung die folgende Vorgehensweise:

  1. Kündigungsfrist einhalten: I. d. R. gilt bei Sonderkündigung eine Frist von einem Monat. Beachten Sie: Hierbei gilt Eingang beim Versicherer und z. B. nicht der Poststempel.
  2. Schriftlich kündigen: Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Fax, E-Mail oder schriftlich und bei Postversand zur Sicherheit per Einschreiben.
  3. Kündigungsgrund nennen: Führen Sie im Schreiben die Gründe für die außerordentliche Kündigung an.
  4. Kündigung bestätigen lassen: Mit der Kündigungsbestätigung bestätigt der bisherige Anbieter den pünktlichen Eingang der Kündigung.

Jetzt schnell und einfach Kfz-Versicherung kündigen

Wir haben für Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres bisherigen Kfz-Vertrages bei einer anderen Versicherung vorbereitet.

Wann gilt kein Sonderkündigungsrecht?

Nicht jede Änderung des Kfz-Vertrags bzw. Erhöhung des Beitrags kann als Begründung für eine außerordentliche Kündigung angebracht werden.

Sie dürfen den Vertrag nicht außerordentlich kündigen, wenn

  • Sie umziehen,
  • Ihr Vertrag wegen einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse teurer wird,
  • der Staat eine Anhebung der Versicherungssteuer beschließt oder
  • Sie das Fahrzeug nur vorübergehend stilllegen.

Bei einer vorübergehenden Stilllegung – man spricht hierbei korrekt von einer Außerbetriebsetzung –, wandelt sich Ihre Kfz-Versicherung automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung um.

Sie genießen weiterhin Versicherungsschutz, und zwar bis zu 18 Monate im beantragten Umfang.

Jetzt schnell und einfach Kfz-Versicherung kündigen

Wir haben für Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres bisherigen Kfz-Vertrages bei einer anderen Versicherung vorbereitet.

Noch Fragen zum Sonderkündigungsrecht?

Denken Sie darüber nach bei Ihrem bisherigen Kfz-Versicherer zu kündigen? Für diesen Fall haben wir den typischen Ablauf einer Kündigung in 5 einfachen Schritten im Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen für Sie zusammengefasst.

Und wenn Sie noch weitere Fragen zur Kfz-Versicherung haben, dann steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort gerne zur Verfügung.

Oder rufen Sie uns alternativ einfach über unsere Servicehotline unter 0800 2 153 153 an.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Detlef Krauß

Versicherungsfachmann

Langenbacher Str. 35
51580 Reichshof OT Wildbergerhütte

Mobil 0152 29271726
Fax 0800 2875323403

  

Beratung:

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