Berater-Homepage von Alexander Frank

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1BW-KWCNO-63

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1BW-KWCNO-63

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Unfall mit Warndreieck

Auto-Unfall – was tun?

Unfall mit Warndreieck

Auto-Unfall – was tun?

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?

Jedes Jahr quälen sich größer werdende Autokolonnen über deutsche Straßen. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt und ist den Autofahrern bekannt. Deutlich weniger können die Frage beantworten: Was ist im Fall der Fälle zu tun?

Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise, wie man sich am Unfallort und auch in der Folge richtig verhält.

Inhaltsverzeichnis

Richtiges Verhalten am Unfallort

Die Ampel springt auf Gelb, Sie bremsen. Der Fahrer im Auto hinter Ihnen gibt Gas, um noch schnell über die Ampel zu kommen – und knallt voll in Ihr Heck. Der Auffahrunfall ist geschehen. Was nun?

Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe!  

Wie sichert man die Unfallstelle?

Sichern Sie als Erstes die Unfallstelle, um Folgeunfälle zu vermeiden:

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  • Ziehen Sie Ihre Warnweste noch im Auto an.
  • Sellen Sie ein Warndreieck auf. 

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie aus dem Auto aussteigen. Beobachten Sie den Verkehr. Zum eigenen Schutz läuft man am besten hinter der Leitplanke.

Wie stellt man ein Warndreieck richtig auf?

So stellen Sie das Warndreieck richtig auf:

  • Innerorts sollte das Warndreieck 50 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen, 
  • auf Landstraßen und Autobahnen beträgt die Distanz 100 Meter
  • Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt.

Leisten Sie Erste Hilfe

Wurden bei dem Unfall Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Seien Sie im Zweifel eher übervorsichtig, Verletzungen kann man nicht immer auf den ersten Blick erkennen. 

Haben Sie auch keine Angst im Notfall etwas verkehrt zu machen. Als Ersthelfer kann man nicht falsch helfen. Das Schlimmste ist nichts zu tun. Setzen Sie einen Notruf ab. Leisten Sie Erste Hilfe

Apropos: Wie lange ist Ihr Erste-Hilfe-Kurs her? Vielleicht wäre ein Auffrischungskurs eine gute Idee?

Richtiges Verhalten am Unfallort

Erste Hilfe

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber

Nehmen Sie Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr

Bei kleinen Blechschäden dürfen Sie den Verkehrsfluss nicht behindern, sondern müssen die Fahrbahn zügig räumen. Machen Sie möglichst noch an der Unfallstelle Fotos von der Endstellung der beteiligten Fahrzeuge – am besten aus unterschiedlichen Blickwinkeln. 

Bei schweren Unfällen und unklaren Situationen ist es besser, die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei stehen zu lassen. Die Polizei entscheidet je nach Schwere des Schadens, ob sie nur eine „vereinfachte Sachverhaltsfeststellung“ vornimmt oder weiter ermittelt.

Wann muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?

  • Wenn Menschen verletzt wurden.
  • Wenn ein ausländischer Unfallbeteiligter keinen Versicherungsnachweis hat.
  • Wenn Sie in einem Mietwagen unterwegs sind und einen Unfall haben.
  • Wenn Sie selbst beim Parken ein Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht auffindbar ist. Ansonsten begehen Sie rechtlich gesehen Unfallflucht!
Anders sieht es aus bei Bagatellschäden – für einen Kratzer im Lack rückt die Polizei in der Regel nicht mehr aus.

Wie dokumentiert man den Autounfall für die Versicherung?

Bleiben die Unfallgegner unter sich, füllt man am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der Unfallbericht sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Er stellt ein gutes Hilfsmittel dar, um einen Autounfall der Versicherung zu melden, und ist die Grundlage für die spätere Regulierung.  

Fertig ausgefüllt enthält er:

  • Ort, Datum und Uhrzeit.
  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. 
  • Versicherer und Versicherungsscheinnummer soweit bekannt.
  • Personalien der Unfallbeteiligten.
  • Beschreibung des Unfallhergangs.
  • Angabe der sichtbaren Unfallschäden.
  • Unfallskizze.
  • Unterschriften der Beteiligten.
Wer darüber hinaus Fotos vom Unfallgeschehen gemacht hat, legt eine solide Basis für die Schadenregulierung.
 
Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien im Unfallprotokoll notiert.
 
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass der Bericht inhaltlich korrekt ist. Sie geben damit aber kein Schuldanerkenntnis ab. Und das sollten Sie auch nicht, weil das Ihren Versicherungsschutz gefährden könnte.
 
Die Schuldfrage klärt sich für die Versicherung in der Bewertung des Unfallhergangs. Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Tipp: Als Kunde der HUK-COBURG haben Sie eine sogenannte „Schadenvisitenkarte“ erhalten, auf der die wichtigsten Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag stehen. Sie können das Exemplar an den Unfallgegner weitergeben – auch wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind.  

Wer muss den Unfall-Schaden der Versicherung melden?

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Pflicht: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden.

Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers auf, spätestens jedoch eine Woche nach dem Unfall. Mit der Versicherung besprechen Sie alle weiteren Schritte im Hinblick auf die Schadenregulierung, zum Beispiel zur Reparatur Ihres Fahrzeuges.

Melden Sie den Unfall auch Ihrem eigenen Versicherer. Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer kümmert sich nicht nur um einen durch Sie verschuldeten Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Schaden melden

Was passiert nach der Schadenmeldung?

Nach einer Schadenmeldung prüfen wir, ob Ansprüche berechtigt sind und wenn ja, in welcher Höhe. Natürlich ist es auch unser Anliegen, jeden Schaden so schnell wie möglich zu bearbeiten. Das spart unnötige Nebenkosten und der Zustand vor dem Schaden kann so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.

Dennoch kostet eine sorgfältige Prüfung Zeit. Je umfangreicher der Schadenfall, umso aufwendiger wird es, den Schaden hinterher zu ermitteln und zu beurteilen.

Der Sachbearbeiter muss unter anderem folgendes klären:

  • Besteht grundsätzlich ein gültiger Versicherungsvertrag?
  • Ist der Schaden nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen gedeckt?
  • Wurde die Prämie rechtzeitig gezahlt?
  • Was ist passiert? Welche Ansprüche werden gestellt?
  • Können die eigenen Fachleute den Schaden beurteilen oder wird ein externer  Sachverständigen benötigt?
  • Wer haftet für den Schaden?
Häufig sind wir bei der Schadenregulierung auch auf Unterstützung Externer und Spezialisten angewiesen.
 
So muss der Geschädigte Nachweise einreichen, wie zum Beispiel einen Kostenvoranschlag, Kaufbelege oder andere Rechnungen. Oder wir müssen eine polizeiliche Ermittlungsakte und Zeugenberichte anfordern, um die Haftung beurteilen zu können.
 
Dadurch kann es leider zu Wartezeiten kommen, bis wir schließlich alle Informationen zum Sachverhalt haben und eine Entscheidung fällen können. Ist der Anspruch berechtigt, wird er bezahlt. Andernfalls wird er abgelehnt.

Was tun bei Unfall mit einem ausländischen Pkw?

Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit.

Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden (Telefon 030 20 20 57 57; Fax 030 20206757; E-Mail: claims@gruene-karte.de).

In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.  

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber Grüne Karte oder auf unserer Serviceseite zum Thema Unfall im Ausland.

Noch Fragen?

Haben Sie jetzt noch Fragen, wie Sie bei einem Verkehrsunfall am besten verhalten oder sind Sie in einen Unfall verwickelt? Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Schadenhotline 09561 96 108.

Auch wenn Sie gerade einen Unfall hatten und entsprechend Angaben zum Hergang machen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Sie können Ihren Unfall auch jederzeit online melden.

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