Was ist die Verhinderungspflege?
Mit der Verhinderungspflege sollen Pflegepersonen entlastet werden.
Sie ist zeitlich begrenzt und kommt dann zum Einsatz, wenn Angehörige, die normalerweise die Pflegeaufgaben übernehmen, vorübergehend verhindert sind bzw. sich eine Auszeit nehmen wollen.
- Andere Verwandte, Freunde oder Nachbarn können die Pflege dann übernehmen – eine professionelle Ausbildung ist nicht nötig.
- Oftmals springt aber auch der ambulante Pflegedienst ein.
- Die Pflege kann entweder weiter zu Hause stattfinden oder in einer entsprechenden Einrichtung, die von der Pflegekasse anerkannt wird.
- Zu den Aufgaben zählen hier alle Aufgaben im Bereich der Grund- und Behandlungspflege.
Gut zu wissen
Die Verhinderungspflege muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann auch wochen-, tage- oder sogar stundenweise beantragt werden. Einen festen Stundenlohn gibt es allerdings nicht.
Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Alle Pflegebedürftigen, die zum Zeitpunkt der Verhinderung Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben und zuvor für mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden sind, haben Anspruch auf eine Ersatzpflege.
Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die regelmäßige Pflege von mindestens einer ehrenamtlichen Person, wie z. B. einem Verwandten, Freund oder Nachbar, geleistet wird.
Wird man ausschließlich vom professionellen Pflegedienst versorgt, hat man keinen Anspruch.
Dazu muss der reguläre Zeitaufwand mindestens 10 Wochenstunden umfassen.