Wie werden Kapitalerträge besteuert?
Was ist eine Abgeltungssteuer?
Jeder Gewinn aus einer Kapitalanlage muss versteuert werden. Kapitalerträge im Sinne der Abgeltungssteuer sind zum Beispiel Zinsen bei Sparanlagen auf Anlagekonten wie Tages- und Festgeld sowie Sparkonten.
Zu den Kapitalerträgen gehören außerdem:
- Dividenden von Aktien
- Erträge aus Fonds
- Wertzuwächse durch den Verkauf von Wertpapieren
- Zinsen aus Kapitallebensversicherungen
Diese Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
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Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Dividenden, Zinserträge und Kursgewinne bei Aktien werden pauschal mit 25 % Abgeltungssteuer versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die Steuer betrifft alle Erträge, die über dem Freibetrag, dem sogenannten Sparerpauschbetrag, liegen.
Der Pauschbetrag kann per Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung geltend gemacht werden. Wenn der eingereichte Sparerfreibetrag beim jeweiligen Institut überschritten wird, werden Erträge automatisch versteuert.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass die auszahlende Stelle die Steuer einbehält und an das Finanzamt weiterleitet. Banken und Versicherer überweisen die einbehaltene Kapitalertragsteuer dabei eigenständig an das Finanzamt.
Die automatische Zahlung erfolgt nicht bei:
- Erträgen aus sonstigen Darlehensverträgen von Nicht-Kreditinstituten
- Zinsen aus Hypotheken
- Renten aus Rentenschulden
- der Veräußerung einer stillen Gesellschaft
- Fremdwährungsgeschäften
Die Kapitaleinkünfte aus diesen Geschäften werden in der Steuererklärung angegeben.
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Wann fällt die Abgeltungssteuer an?
Die Abgeltungssteuer fällt nur an, wenn Gewinne realisiert werden.
Auf den reinen Buchwertzuwachs, der entsteht, wenn der Kurs eines Wertpapieres steigt, sind keine Steuern zu zahlen. Erst wenn der Anleger die Aktie verkauft und einen realen Gewinn erzielt, behält die Bank die Abgeltungssteuer ein.
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Seit wann gibt es die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer gibt es in ihrer heutigen Form erst seit 2009. Vorher wurden die Erträge mit der Kapitalertragsteuer belastet.
Die Abgeltungssteuer ist geschaffen worden, um einen international etwas konkurrenzfähigeren Steuersatz für Kapitaleinkünfte zu erreichen. Vor 2009 wurden alle Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert, der auch deutlich höher ausfallen kann.
Die damalige Bundesregierung wollte mit der Umstrukturierung ein weiteres Abwandern von Kapital ins Ausland verhindern und das Steuersystem vereinfachen. Durch die Absenkung des Niveaus verringerten sich die Steuereinnahmen des Bundes um mehr als 5 Milliarden €.
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Vorteile der Abgeltungssteuer
- Anleger, deren persönlicher Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz von 25 % liegt, profitieren von der neuen Regelung.
- Trotz des neuen Steuersatzes können Wertpapiere, die bis Ende 2008 erworben wurden, noch steuerfrei verkauft werden.
- Allerdings wurde der Bestandsschutz 2018 zum Teil aufgehoben. Für Privatanleger gibt es einen Freibetrag von 100.000 €. Wer noch alte Wertpapiere besitzt, sollte diese nach Möglichkeit also noch halten.
- Bei der Abgeltungssteuer können Verluste ebenfalls geltend gemacht werden. Insbesondere wenn Sie Geld bei verschiedenen Banken angelegt haben, können Verluste jetzt einfacher mit Gewinnen verrechnet werden.
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Nachteile der Abgeltungssteuer
- Anleger mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz müssen Kapitalerträge auch nur mit diesem versteuern.
- Allerdings müssen sie durch die Regelung die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Steuererklärung geltend machen und zurückfordern.
- Zudem wurde die Spekulationsfrist von einem Jahr abgeschafft. Gewinne aus Veräußerungen müssen seitdem versteuert werden, selbst wenn die Wertpapiere lange im Besitz des Anlegers waren.
- Geldanlagen zur Altersvorsorge haben 25 % an Gesamtrendite verloren, wenn die Anlage in Aktienfonds erfolgte.
Wie hoch sind Steuern auf Kapitalerträge?
In der bis Ende 2008 gültigen Regelung waren unterschiedliche Steuersätze je nach Ertragsart festgesetzt:
- Kapitalerträge aus Dividenden wurden mit 20 % besteuert.
- Zinsen aus Kapitalanlagen wurden mit 30 % besteuert.
- Anonyme Tafelgeschäfte mussten sogar mit einem Satz von 35 % versteuert werden.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 % auf alle Kapitalerträge.
Lediglich die 35 % Steuer auf Tafelgeschäfte wurde beibehalten, allerdings kommen diese nur extrem selten vor. Gemeint sind Zug-um-Zug Bankgeschäfte, bei denen ein Anleger am Schalter einer Bank Anlagen mit einem physischen Gegenwert wie Wertpapiere in tatsächlicher Papierform oder Edelmetalle erhält. Der anonyme Abschluss eines solchen Geschäfts ist inzwischen ohnehin nicht mehr möglich.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Auf die Abgeltungssteuer erhebt das Finanzamt zusätzlich noch den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit 8 % oder 9 % Kirchensteuer.
Der Solidaritätszuschlag ist zwar seit dem Jahr 2021 für alle Jahresbruttoeinkommen bis 73.000 € entfallen, allerdings wird er weiterhin auf Kapitalerträge erhoben.
Teilfreistellung bei Wertpapierfonds
Bei Wertpapierfonds gibt es zudem ein Teilfreistellungssystem. Wenn der Fonds mindestens zur Hälfte aus Aktien besteht, müssen bei Dividenden, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen nur 70 % der Erträge versteuert werden, der Rest bleibt steuerfrei.
Diese Regelung gilt für normale Aktienfonds und ETFs.
| Abgeltungssteuer Kapitalerträge | ohne KiSt | 8 % KiSt | 9 % KiSt |
|---|---|---|---|
| Kapitalertragssteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % | 1,348 % | 1,345 % |
| Kirchensteuer (KiSt) | 0 % | 1,961 % | 2,2 % |