Berater-Homepage von Rüdiger Thomas

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W4LS-2UAZH-22

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W4LS-2UAZH-22

Vermittlerregister:
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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau mit Kind auf den Bergen, im Hintergrund steht ein Wohnmobil

Wohnmobil-Versicherung

  • Vorzelt mitversichert
  • Schäden durch Reifenplatzer mitversichert
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Focus Money, TOP Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2023
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Wohnmobil-Versicherung

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  • Umfangreiche Leistungen – z. B. sind Vorzelt und Schäden durch einen geplatzten Reifen mitversichert.
  • Faire Konditionen – Nur noch 25 % Beitragssatz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko nach 20 unfallfreien Jahren.
  • Kfz-Schutzbrief – Auf Wunsch auch für Wohnmobile bis 7,49 t.
  • Auslandschadenschutz – Für viele Reiseländer auch für Wohnmobile bis 7,49 t erhältlich.
  • Schutz für Ihr Inventar – Mit Hausrat PLUS in Ihrer Hausratversicherung zusätzlicher Schutz für Ihren Hausrat im Wohnmobil.
  • Besondere Vorteile für Elektro-Wohnmobile – z. B. Leistungen für Akku und Ladekabel.

Auch bei Campern sparen Sie bei uns mehr als 50 %

Tarifvergleich: Allianz, DA, DEVK, HUK-COBURG
Beispiel: Jahresbeitrag für ein Wohnmobil – 272,22 €

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Versicherungsnehmer: Beamter, geboren 01.01.1973
  • Fahrer: Versicherungsnehmer, Führerscheindatum: 01.02.1991
  • Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • Zulassung: in Cuxhaven, PLZ: 27474
  • Fahrzeug: Campingfahrzeug Fiat Poessl, Erstzulassung 03.07.2023; Zulassung auf Halter 03.07.2023, HSN: 4106
  • Jährliche Fahrleistung: 9.000 km; Leistung: 103 kW
  • Nutzung: ausschließlich privat; Finanzierung: Barkauf; Abstellplatz: Einzel-/Doppelgarage
  • Dachart: Stahlblech; Gesamtgewicht: 3.500 kg
  • Gesamtwert: 56.000 €
  • Wohngebäudeversicherung: ein Einfamilienhaus versichert bei der HUK-COBURG
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 15; Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
  • Saisonkennzeichen: 03-11; Kfz-Schutzbrief: eingeschlossen
  • Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift

Dieses Angebot ist gültig am 01.03.2024 – Quelle: NAFI 26.02.2024
Die Beiträge sind gerundet.

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Wohnmobil

Jeder Besitzer eines Wohnmobils muss nach geltendem Recht eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ihre Wohnmobilversicherung der HUK-COBURG bietet besonders gute Leistungen zu fairen Preisen.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden versichern wir Sie mit bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Nach 20 unfallfreien Jahren sinkt Ihr Kfz-Haftpflicht-Beitragssatz auf 25 %.
  • Mit unseren erfahrenen Fachleuten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Vollkasko und Teilkasko in der Wohnmobil-Versicherung

Nicht für jeden Schaden am eigenen Wohnmobil ist man selbst verantwortlich. Darum sichern Sie sich mit Ihrer Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung für Wohnmobile gegen Schäden wie Brände oder Diebstahl ab.

  • Wir übernehmen die Reparaturkosten und ersetzen bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert Ihres Wohnmobils.
  • Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Nach 20 unfallfreien Jahren sinkt Ihr Vollkasko-Beitragssatz auf 25 %. 

Brauche ich für mein Wohnmobil eine Kasko-Versicherung?

Nur mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung sichern Sie sich den optimalen Schutz für Ihr Wohnmobil. Mit einer Haftpflichtversicherung sind nur Schäden abgesichert, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen.

Die Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs, wenn es durch verschiedene Gefahren beschädigt wird.

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Was zahlt die Teilkasko beim Wohnmobil?

Mit der Teilkaskoversicherung erhalten Sie einen günstigen Grundschutz, der Sie gegen die finanziellen Folgen von vielen Gefahren absichert.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für die Reparatur von Glasbruchschäden und auch die meisten Naturgewalten (wie z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) sind abgesichert.

Wenn in Ihr Wohnmobil eingebrochen wird, ersetzen wir im Rahmen der Teilkasko die Kosten für die Behebung des Einbruchsschadens und die Kosten für alle fest installierten Zubehörteile, die die Diebe entwendet haben. 

Bei einem Komplettdiebstahl erstatten wir Ihnen den Wiederbeschaffungswert des Wohnmobils.

Was zahlt die Vollkasko beim Wohnmobil?

Mit einer Vollkasko-Versicherung erweitern Sie den ohnehin schon umfangreichen Schutz der Teilkaskoversicherung auf Schäden durch (selbst verschuldete) Unfälle und Vandalismus und Schäden durch einen geplatzten Reifen.

Das ist bei Campingfahrzeugen besonders wichtig, weil ein geplatzter Reifen aufgrund der Bauweise von Reisemobilen (und Wohnwagenanhängern) schnell zu einem sehr großen Schaden an der Karosserie führen kann.

Insbesondere bei hochwertigen Wohnmobilen empfehlen wir den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Achten Sie dabei nicht auf das Baujahr Ihres Wohnmobils. Auch ein 20 Jahre altes Wohnmobil eines Premiumherstellers kann noch einen Wert im mittleren fünfstelligen Bereich aufweisen. Investieren Sie hier im Zweifelsfall lieber etwas mehr Geld für die Vollkaskoversicherung, damit Sie mit einem guten Gefühl unterwegs sein können.

Sowohl in der Teilkasko, als auch in der Vollkasko sind Ihre Markise oder Ihr Vorzelt als fest ein- oder angebautes Bestandteil des Fahrzeugs – anders als bei manchen Wettbewerbern – mitversichert. Beitragsfrei mitversichert sind auch fest angebaute Photovoltaikanlagen als Bestandteil des Fahrzeugs.

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Alle Leistungen der Vollkasko und Teilkasko im Überblick

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Wohnmobil-Versicherung: Teilkasko Wohnmobil-Versicherung: Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Wohnmobils durch Fremde/Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren 
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Wohnmobil bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug oder Folgeschäden bis 20.000 €
Transport des Wohnmobils auf einem Schiff
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Ergänzen Sie Ihre Wohnmobil­versicherung

Kfz-Schutzbrief

Ihren Kfz-Schutzbrief für Wohnmobile können Sie abschließen, wenn das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils unter 7,5 Tonnen liegt.

Bei einer Autopanne können Sie unsere Service-Hotline kontaktieren und wir kümmern uns um die Pannenhilfe. Wir ersetzen Ihnen die Kosten für die Pannenhilfe vor Ort, das Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs und je nach Umfang des Schadens auch die Kosten für den Fahrzeugrücktransport und die Fahrzeugunterstellung.

Die Kosten für einen Mietwagen (Pkw) zur Weiterreise oder Rückfahrt übernehmen wir im Rahmen des Schutzbriefs in vereinbarter Höhe ebenfalls.

Die Leistungen des Schutzbriefs gelten ohne Mehrprämie auch für Wohnwagenanhänger oder Gepäckanhänger, die Sie während der Reise mit Ihrem Wohnmobil mitführen.

Einige Leistungen erbringen wir nur ab einer bestimmten Entfernung von Ihrem Wohnort.

Erfahren Sie mehr über den günstigen Kfz-Schutzbrief.

Fahrerschutz

Bei einem selbstverschuldeten Unfall geht der Fahrer bei der Entschädigung seines Personenschadens in der Regel leer aus.

Damit Sie auch in diesem Fall abgesichert sind, bieten wir einen speziellen Fahrerschutz zur Ergänzung Ihrer Wohnmobilversicherung an.

Erfahren Sie mehr über die Fahrerschutzversicherung.

Ausland-Schadenschutz

Eine Reise ins Ausland ist mit dem Wohnmobil immer ein Erlebnis – ein möglicher Unfall steht da natürlich nicht auf dem Plan.

Damit Sie beruhigt und gut abgesichert Ihren Urlaub genießen können, bieten wir Ihnen unseren Ausland-Schadenschutz* als Ergänzung zur Wohnmobilversicherung zu günstigen Konditionen an.

Sollten Sie unschuldig mit Ihrem Wohnmobil in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.

Sie sparen sich die Auseinandersetzung mit dem ausländischen Versicherer. Mit unserem Ausland-Schadenschutz erhalten Sie z. B. folgende Leistungen:

  • Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Sachschäden an Ihrem Wohnmobil, Ihrer Kleidung oder Ihrem Gepäck.
  • Wir versichern Sie und Ihr Wohnmobil in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
  • Und Sie? Erholen sich in Ihrem Urlaub.

 

*

für Campingfahrzeuge mit einer Gesamtmasse/einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen

Ist Hausrat im Wohnmobil versichert?

Mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS in unserer Hausratversicherung erhalten Sie zusätzliche Vorteile für Ihren Hausrat im Wohnmobil: 

  • Schutz für Dauercamper: Wir versichern Ihren Hausrat, den Sie dauerhaft in Ihrem Wohnmobil oder einem vergleichbaren Mobilheim aufbewahren, in Höhe von 5.000 € – innerhalb Deutschlands.
  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle: Versichert ist der Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z.B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung in Höhe von 5.000 € – weltweit während des Urlaub.
  • Schutz bei Schäden durch Unfall: Wir erstatten das versicherte Inventar, das sich zum Unfallzeitpunkt im oder am Campingfahrzeug befunden hat, in Höhe von 5.000 € – weltweit während des Urlaubs.
  • Schutz von elektronischen Geräten: Wird Ihr Kfz aufgebrochen, so sind Ihre elektronischen Geräte (bspw. Laptop, Smartphone, Navigationsgerät) bis zu einer Höhe von 2.500 € versichert – weltweit. Dabei schreiben wir Ihnen nicht vor, wie und wo Sie Ihre Geräte verstauen müssen. Wir beschränken den Schutz auch nicht auf bestimmte Zeiten und Örtlichkeiten.

Mehr Informationen zur Hausratversicherung.

Besondere Vorteile für Ihr Elektro-Wohnmobil

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht – hier ist der Bedarf wie bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor.

Vor allem bei der Kasko-Versicherung ändern sich jedoch die Anforderungen. Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Unsere ausgezeichnete Kfz-Versicherung bietet umfangreiche Leistungen für den besonderen Bedarf der Besitzer von E-Wohnmobilen: 

  • Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden – Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon wie alt der Akku ist. Denn der Akku, das Herzstück Ihres Fahrzeugs, ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs auch. 
  • Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € – Bei E-Wohnmobilen haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Wohnmobilen mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. So sichern Sie Ihr Elektro-Wohnmobil umfassend ab, auch für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden beschädigen und Ihr Akku ist nochmal besonders geschützt.
  • Kosten für die Entsorgung des Akkus – Regelmäßig ist der Hersteller verpflichtet, den Akku auf seine Kosten zurückzunehmen. Wir strecken aber die Kosten vor, wenn nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko der Akku ausgebaut und separat entsorgt werden muss.
  • Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag – Ihr Wohnmobil ist z. B. beim Laden gegen Schäden aufgrund der Überspannung des Stromnetzes durch Blitzschlag geschützt.
  • Mitversicherung des Ladekabels – Bei einem Diebstahl erstatten wir Ihnen die Kosten für den Ersatz.

Und wenn Ihr Elektro-Wohnmobil aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können. Der Schutzbrief ist insbesondere sinnvoll, da die Ladeinfrastruktur noch immer nicht flächendeckend ausgebaut wurde, und einige Ladestationen regelmäßig außer Betrieb sind.

Auch wichtig zu wissen: Wenn Ihr E-Wohnmobil oder der Antriebs-Akku nach einem Unfall abgestellt und gesichert werden muss – etwa in einem Hochvolt-Container, um eine drohende Entzündung zu verhindern – übernehmen wir die Kosten für bis zu 2 Wochen im Inland und für bis zu 4 Wochen im Ausland. 

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Kostenlos mitversichert: die Ladestation für Ihr Elektro-Wohnmobil

Sie sind Eigenheimbesitzer und haben auf Ihrem Grundstück eine Ladestation für Ihr Elektro-Wohnmobil installiert? Dann gilt der Versicherungsschutz unserer Wohngebäudeversicherung auch für Schäden an Ihrer Ladestation.

Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihr E-Wohnmobil auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen?

In Ihrer Hausratversicherung ist Ihre Ladestation auf dem gesamten Grundstück, auf welchem die versicherte Wohnung liegt, versichert. Der Versicherungsschutz besteht beispielsweise nicht nur in der Garage, sondern auch im Carport oder auf dem Außenstellplatz.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Genießen Sie Ihre Reisen ganz entspannt: mit dem Schutz unserer Wohnmobil-Versicherung!

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Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein – als Dankeschön, dass Sie verglichen haben.

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Versicherungscheck: 45€ als Gutschein, oder in der Versicherung sparen

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Häufige Fragen zur Wohnmobil-Versicherung

Kann ich mein Wohnmobil als Zweitwagen versichern?

Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug versichern möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen über unsere Zweitwagenversicherung eine günstige Einstufung für Ihr Wohnmobil.

In unserem Wohnmobil-Rechner ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

Kann ich die Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Grundsätzlich ja! Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen – z. B. auf einen Zweitwagen oder von einer Person auf die andere.

Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unser Wohnmobil-Rechner unterstützt Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Brauche ich eine Grüne Versicherungskarte für mein Wohnmobil?

In den meisten Ländern Europas ist die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, kurz: IVK) überflüssig.

In welchen Ländern das Mitführen Pflicht ist und wo Sie auf eine Grüne Karte verzichten können, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grüne Versicherungskarte.

Eine Grüne Versicherungskarte können Sie telefonisch, per E-Mail oder in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ anfordern. 

Ist ein Saisonkennzeichen fürs Wohnmobil sinnvoll?

Saisonkennzeichen sind sinnvoll, wenn Sie Ihr Wohnmobil nicht im gesamten Jahr einsetzen möchten, sondern zum Beispiel nur über die Sommermonate.

Sie können den Saisonzeitraum frei wählen, zwischen 2 und 11 Monaten ist alles möglich. Wir empfehlen einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten, damit der Schadenfreiheitsrabatt bei Schadenfreiheit für Ihr Fahrzeug in jedem Jahr steigen kann.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Saisonkennzeichen.

Wie kann ich mich bei Fahrten ins Ausland mit dem Wohnmobil absichern?
  • Kfz-Schutzbrief: Mit dem Kfz-Schutzbrief runden wir Ihren Versicherungsschutz für Ihr Wohnmobil (<7,5 Tonnen Gesamtmasse/zulässiges Gesamtgewicht) optimal ab – inklusive Pannenhilfe und Bergung. Die perfekte Ergänzung zu Ihrer Wohnmobilversicherung.

  • Ausland-Schadenschutz
    Werden Sie auf einer Auslandsreise mit Ihrem Fahrzeug in bestimmten Ländern unverschuldet in einen Unfall verwickelt, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen. Der Auslands-Schadenschutz* ist die optimale Ergänzung zur Wohnmobilversicherung und zum Kfz-Schutzbrief.

  • Fahrerschutz: Der Fahrerschutz ist eine wichtige Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese nur die Schäden von dritten Personen abdeckt. Ist der Fahrerschutz vereinbart, stellen wir den Fahrer des versicherten Fahrzeugs allen anderen Insassen gleich. Das bedeutet, dass der Fahrer alle Ansprüche geltend machen kann, die aus dem Unfall resultieren und nicht von anderer Stelle (z. B. der Krankenkasse) getragen werden (z. B. Entschädigungen für Verdienstausfall und Schmerzensgeld, bei bleibenden Unfallschäden auch die Kosten für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Haus oder eine Haushaltshilfe).

  • Versicherung bei Fährüberfahrten: Urlaub auf Inseln macht auch mit dem Wohnmobil viel Spaß. Vor der Ankunft am Urlaubsort steht aber immer die Anreise mit der Fähre. Der Versicherungsschutz der HUK-COBURG erstreckt sich grundsätzlich auch auf Fährüberfahrten im europäischen Ausland. Schäden am Wohnmobil durch Strandung oder Untergang der Fähre sind in der Vollkasko ebenso mitversichert wie der Verlust des Fahrzeugs durch Überbordgehen. Auch die sogenannte Havarie Grosse ist bei uns mitversichert. Dieser Fall tritt ein, wenn der Kapitän der Fähre anordnet, dass ein Teil oder alle Fahrzeuge über Bord gehen müssen, um einen größeren Schaden von den Passagieren oder der restlichen Ladung abzuwenden. Nicht alle Kfz-Versicherer ersetzen in diesem Fall die Kosten für den Ersatz des Fahrzeugs, wir schon. Allerdings sind solche Fälle in der Praxis insbesondere im Fährverkehr extrem selten.

  • Mallorca-Police
    Da Mietautos im Ausland häufig mit sehr niedrigen Deckungssummen versichert sind, haben wir in der Kfz-Haftpflicht in der Wohnmobilversicherung die Mallorca-Police eingeschlossen. Sie haben damit für den im europäischen Ausland gemieteten Pkw automatisch einen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz nach deutschem Standard.

  • Auslandsreisekrankenversicherung
    Denken Sie bitte nicht nur an Ihr Wohnmobil, sondern auch an sich selbst. Für einen Rundumschutz auf Auslandsreisen empfehlen wir Ihnen unsere günstige Auslandsreisekrankenversicherung.
*

für Campingfahrzeuge mit einer Gesamtmasse/einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen

Benötige ich beim privaten Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Wohnmobils einen Kaufvertrag?

Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden. Er stellt sicher, dass Sie keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen, wie z. B. der Tag und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe.

Bitte lesen Sie auch die in unserem Kfz-Kaufvertrag enthaltenen „Wichtigen Hinweise für den Käufer bzw. für den Erwerber“.

Kann ich meinen Wohnwagen auch über die Wohnmobil­versicherung absichern?

Ihren Wohnwagen können wir leider nicht über Ihre Wohnmobilversicherung absichern. Für Wohnwagen bieten wir aber eine spezielle Wohnwagen-Versicherung an, in der Sie Ihr Fahrzeug umfassend gegen Schäden absichern können. 

Wozu benötige ich die elektronische Versicherungsbestätigung und wie beantrage ich sie?

Wenn Sie ein neues Wohnmobil zulassen möchten, benötigen Sie für dieses Versicherungsschutz.

Zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), das ist die ehemalige Deckungskarte bzw. Doppelkarte. Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination.

Die eVB beantragen Sie, indem Sie einen Antrag über unseren Tarifrechner für die Wohnmobilversicherung stellen. Die Versicherungsbestätigung wird Ihnen nach Antragseingang zeitnah per E-Mail zugesandt.

Mehr zur eVB-Nummer lesen Sie in unserem Ratgeber.

Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, benötigen Sie natürlich auch für das neue Fahrzeug Versicherungsschutz.

Stellen Sie ganz unkompliziert einen neuen Antrag – gerne auch online. Wählen Sie im Wohnmobil-Rechner die Option „Fahrzeugwechsel“.

Nach Antragstellung versenden wir die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) per E-Mail.

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