Berater-Homepage von Regina Oberthür

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7BGR-OI43X-32

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7BGR-OI43X-32

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau stellt Warndreieck auf

Was passiert bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?

Frau stellt Warndreieck auf

Was passiert bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?

Wie ich mich als Leasingnehmer richtig verhalte

Im Straßenverkehr reicht eine kleine Unachtsamkeit und schon kracht es. Bei einem Unfall gibt es viele verschiedene Dinge zu beachten. Wenn Sie Ihr Auto bei einem Leasingunternehmen geleast haben, gibt es bei Verkehrsunfällen sogar 3 Unfallparteien: Sie als Leasingnehmer und Nutzer des Fahrzeugs, der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs und der Unfallgegner. Sie sind dem Leasinggeber gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, weil das Leasingfahrzeug beschädigt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Wer kommt für den Schaden an einem geleasten Fahrzeug auf?

  • Unverschuldeter Unfall: Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Leasingfahrzeug muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs den Schaden übernehmen. Je nach Ausgestaltung des Leasingvertrags müssen Sie vorab die Reparatur veranlassen und bezahlen und danach die Reparaturkosten beim gegnerischen Versicherer einfordern. 
  • Selbst verursachter Unfall: Haben Sie den Unfall selbst verursacht, übernimmt Ihre Autoversicherung die Kosten für die Behebung des Schadens bei Ihnen und dem Unfallgegner. Die Kosten des Unfallgegners werden durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Auch bei kleineren Schäden sollten Sie die Befriedigung der Ansprüche zunächst dem Kfz-Versicherer überlassen, Sie können den Schaden später zurückzahlen, um Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht zu verlieren.

Für den Eigenschaden am Leasingfahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Bei selbst verschuldeten Unfällen übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs. Die meisten Leasinggeber verlangen den Abschluss einer Vollkaskodeckung für Leasingfahrzeuge, eine reine Teilkaskodeckung ist in der Regel nicht ausreichend. Die Höhe der Selbstbeteiligung dürfen Sie grundsätzlich frei wählen, allerdings beschränken einige Leasinggeber auch die maximale Höhe der Selbstbeteiligung auf 500 € oder 1.000 €.

Bei Unfällen mit einem unklaren Verlauf kann es auch zu einer Teilhaftung beider Verkehrsteilnehmer kommen. Dann teilen sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners und die eigene Vollkaskoversicherung die Kosten im festgestellten Schuldverhältnis.

Welche Versicherungen Sie als Leasingnehmer benötigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Versicherung von Leasingfahrzeugen. In den meisten Fällen sind Sie selbst für den Abschluss der Versicherung verantwortlich, nur selten übernimmt der Leasinggeber im Rahmen eines „Full-Service-Leasings“ auch die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs.

Hinweis: Für die Pflege, die Wartung und die Reparatur Ihres Leasingfahrzeugs sind Sie selbst verantwortlich. Bei einem Unfall sollten Sie daher schnellstmöglich Kontakt mit dem Leasinggeber aufnehmen und Ihre Kfz-Versicherung informieren. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Vor- und Nachteilen des Fahrzeugleasings.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Ob ein Totalschaden nach einem Unfall vorliegt, klärt ein Sachverständiger. Dieser wird von der Versicherung bestellt und bezahlt. Der Gutachter stellt den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs fest. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor. Teilweise enthalten Leasingverträge Klauseln, die einen bestimmten Wert als Totalschaden definieren. Der Versicherer zahlt den Wiederbeschaffungswert, der Leasinggeber muss sich im Zweifelsfall um ein neues Fahrzeug kümmern oder alternativ den Vertrag mit dem Leasingnehmer beenden.

Der Wiederbeschaffungswert entspricht nicht unbedingt dem vertraglich festgelegten Restwert des Fahrzeugs. Die Differenz tragen Sie als Leasingnehmer. Mit einer GAP-Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen. Sie übernimmt die Differenz aus Leasing-Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Was ist mit der Wertminderung?

Das Fahrzeug gilt nach einem Unfall als Unfallwagen und hat deswegen nicht mehr den gleichen kalkulierten Restwert wie ein unfallfreies Fahrzeug. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung entsteht, bewertet der Sachverständige, der auch die Schadenhöhe ermittelt. Der Leasinggeber ist in den meisten Fällen berechtigt, Ihnen bei der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für die Wertminderung zu berechnen.

Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, können Sie den finanziellen Ausgleich für die Wertminderung des Leasingwagens bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners einfordern. Die erhaltene Summe geben Sie an den Leasinggeber weiter. Bei selbst verschuldeten Unfällen und einer Regulierung durch die Kaskoversicherung müssen Sie die Wertminderung gegebenenfalls selbst ausgleichen. Selbst bei einem Totalschaden ersetzt die Kaskoversicherung maximal den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die Differenz zu einem Ablösewert bleibt. Mit der GAP-Deckung sind Sie auf der sicheren Seite. 

Beispielrechnung: GAP-Deckung

Leasingvertrag Beispielrechnung
36 Leasingraten (je 300 €) + 10.800 €
Kalkulierter Restwert zu Vertragsende + 22.000 €
Gesamter Leasingwert = 32.800 €
Ausstehende Zahlung bei Totalverlust/Diebstahl nach 24 Monaten Beispielrechnung
12 Leasingraten (12 x 300 €) + 3.600 €
Kalkulierter Restwert + 22.000 €
Ablösewert = 25.600 €
Finanzielle Lücke/GAP Beispielrechnung
Ablösewert + 25.600 €
Erstatteter Wiederbeschaffungswert  - 18.000 €
GAP (finanzielle Lücke) = 7.600 €

Muss ich die Leasingraten selbst bezahlen, während ich mein Auto nicht nutzen kann?

Sie erhalten keine Erstattung für die weiterzuzahlenden Leasingraten, wenn Sie Ihr Fahrzeug durch einen Unfall nicht nutzen können. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie aber die Kosten für einen gleichwertigen Ersatzwagen der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Rechnung stellen.

Wie bleibe ich mobil?

Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernehmen Sie die Kosten für einen Ersatzwagen, wenn das Fahrzeug länger in der Werkstatt bleiben muss. Größere Sicherheit bietet hier nur ein abgeschlossener Kfz-Schutzbrief. In diesem Fall stellen wir Ihnen einen Mietwagen, wenn Sie weiter als 50 km vom Wohnort entfernt verunfallen.

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen. Achten Sie darauf, dass diese nur einen angemessenen Mietwagen bezahlen. Fahren Sie einen VW Polo, dürfen Sie keine S-Klasse von Mercedes als Ersatzfahrzeug mieten.

Leasing-Rückgabe – für welche Schäden muss ich aufkommen?

Nicht jeder Beschädigung am Fahrzeug ist bei der Rückgabe an die Leasinggesellschaft ein Problem. Normale Gebrauchsspuren und Verschleißmängel müssen Sie nicht zusätzlich bezahlen. Zu den normalen Spuren gehören z. B.:

  • Kleinere Steinschläge
  • Schrammen
  • Kratzer
  • Leichte Einbeulungen
  • Leichte Lackabplatzungen

Dies gehört alles zur vertragsmäßigen Abnutzung. Wenn Schäden darüber hinaus gehen, zahlen Sie nicht die Reparaturkosten, sondern den sogenannten Minderwert. Wie hoch dieser ausfällt, wird von einem Sachverständigen ermittelt, der durch die Leasinggesellschaft beauftragt wird.

Häufig lohnt es sich, kleinere Schäden vorab selbst zu reparieren. Auch bei Unfällen mit einem fremden Pkw kann sich die Selbstregulierung manchmal lohnen, wenn dadurch eine Hochstufung bei der Kfz-Versicherung vermieden werden kann.

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig? Was mache ich, wenn Personen verletzt wurden?

Wenn Sie mit einem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Verkehrsunfall auch. Grundlegende Informationen über das richtige Absichern der Unfallstelle und weitere Verhaltensregeln finden Sie in unserem Ratgeber Richtiges Verhalten bei Unfällen. Bei einem Personenschaden ist es sehr wichtig, Erste Hilfe zu leisten. Gerade wenn der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon lange zurückliegt, lohnt sich eine Auffrischung.

Dokumentieren Sie den Unfallhergang so gut es geht und notieren und fotografieren Sie die entstandenen Schäden. Bei kleineren Blechschäden ist es in den meisten Fällen ausreichend, die Personalien und die Versicherungsdaten der beteiligten Personen auszutauschen. Informieren Sie die Polizei bei größeren Sachschäden, Personenschäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Auch bei einem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum sollten Sie die Polizei informieren. 

Wenn Sie ein parkendes Auto anfahren und den Geschädigten nicht ausfindig machen können, melden Sie sich ebenfalls bei der Polizei und schildern den Unfall. Diese kann Ihre Daten an den Halter des Fahrzeugs weitergeben. Abschließend kontaktieren Sie dann Ihre Versicherung und den Leasinggeber.

Noch Fragen?

In allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder über unsere Servicehotline 09561 96 101 . Gemeinsam finden wir die perfekte Absicherung, ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Einen Schaden am Leasingauto melden Sie bequem telefonisch über die Hotline 09561 96 108 oder auch über unsere Onlineschadenmeldung. Hier können Sie auch Anlagen wie Fotos zur Dokumentationszwecken hochladen. Gerne können Sie sich auch in unseren Schadenaußenstellen persönlich melden. Sie erhalten dort schnelle und fachmännische Unterstützung durch unsere Mitarbeiter.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Regina Oberthür

Karl-Marx-Str. 13
99189 Elxleben

Tel. 036201 7201
Fax 0800 2875323670

  

Beratung:

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