Wer kommt für den Schaden an einem geleasten Fahrzeug auf?
- Unverschuldeter Unfall: Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Leasingfahrzeug muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs den Schaden übernehmen. Je nach Ausgestaltung des Leasingvertrags müssen Sie vorab die Reparatur veranlassen und bezahlen und danach die Reparaturkosten beim gegnerischen Versicherer einfordern.
- Selbst verursachter Unfall: Haben Sie den Unfall selbst verursacht, übernimmt Ihre Autoversicherung die Kosten für die Behebung des Schadens bei Ihnen und dem Unfallgegner. Die Kosten des Unfallgegners werden durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Auch bei kleineren Schäden sollten Sie die Befriedigung der Ansprüche zunächst dem Kfz-Versicherer überlassen, Sie können den Schaden später zurückzahlen, um Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht zu verlieren.
Für den Eigenschaden am Leasingfahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Bei selbst verschuldeten Unfällen übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs. Die meisten Leasinggeber verlangen den Abschluss einer Vollkaskodeckung für Leasingfahrzeuge, eine reine Teilkaskodeckung ist in der Regel nicht ausreichend. Die Höhe der Selbstbeteiligung dürfen Sie grundsätzlich frei wählen, allerdings beschränken einige Leasinggeber auch die maximale Höhe der Selbstbeteiligung auf 500 € oder 1.000 €.
Bei Unfällen mit einem unklaren Verlauf kann es auch zu einer Teilhaftung beider Verkehrsteilnehmer kommen. Dann teilen sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners und die eigene Vollkaskoversicherung die Kosten im festgestellten Schuldverhältnis. Dann kann eine Versicherung für Leasingfahrzeuge sehr hilfreich sein.
In den meisten Fällen sind Sie selbst für den Abschluss der Versicherung verantwortlich, nur selten übernimmt der Leasinggeber im Rahmen eines „Full-Service-Leasings“ auch die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs.
Hinweis
Für die Pflege, die Wartung und die Reparatur Ihres Leasingfahrzeugs sind Sie selbst verantwortlich. Bei einem Unfall sollten Sie daher schnellstmöglich Kontakt mit dem Leasinggeber aufnehmen und Ihre Kfz-Versicherung informieren. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Vor- und Nachteilen des Fahrzeugleasings.