Berater-Homepage von Olaf Schiege

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DB9B-1MJMG-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DB9B-1MJMG-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DB9B-1MJMG-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Fahrzeugschein, Kfz-Kaufvertrag und Autoschlüssel

Fahrzeugschein: wo steht was?

Zulassungsbescheinigung Teil I

Fahrzeugschein, Kfz-Kaufvertrag und Autoschlüssel

Fahrzeugschein: wo steht was?

Zulassungsbescheinigung Teil I

Der Fahrzeugschein – Zulassungsbescheinigung Teil I

Sie suchen nach Erklärungen zum Fahrzeugschein? Wir haben die Antworten! Was eine Zulassungsbescheinigung Teil I überhaupt ist, welche Angaben sie enthält und wie Sie bei Verlust einen neuen Schein beantragen, haben wir in diesem Ratgeberartikel für Sie zusammengestellt.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist der Fahrzeugschein?

Vereinfacht formuliert könnte man den Fahrzeugschein als einen Personalausweis für Ihr Kfz beschreiben. Durch ihn kann nachgewiesen werden, dass die Teilnahme des entsprechenden Fahrzeugs am Straßenverkehr amtlich genehmigt ist.

  • Sie müssen ihn deshalb bei jeder Fahrt mitführen. Und wenn Sie Ihren Pkw verlassen, achten Sie darauf, dass Sie die Zulassungsbescheinigung nicht sichtbar herumliegen lassen.
  • Melden Sie ein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde (auch Zulassungsstelle genannt) an oder um, stellt man Ihnen dort den Fahrzeugschein aus.
  • Für den Schein wurde 2005 der offizielle Name Zulassungsbescheinigung Teil I eingeführt. Allerdings ist auch die Bezeichnung Fahrzeugschein weiterhin gängig. Eine Umbenennung gab es auch für den Fahrzeugbrief, der jetzt die Zulassungsbescheinigung Teil II ist.
  • Ausgehändigt werden neue Fahrzeugscheine im Format DIN A7, gedruckt auf grünfarbigem Spezialpapier.

Gut zu wissen: Alte Fahrzeugpapiere behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Allerdings müssen sie bei Verlust, Diebstahl oder auch beim Ummelden Ihres Fahrzeugs seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dann werden beide Dokumente (Teil I und Teil II) neu ausgestellt.

Was steht im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) enthält zentrale Angaben, die die konkrete Zuordnung des entsprechenden Kfz ermöglichen.

Zu diesen Informationen gehören:

  • Das amtliche Kfz-Kennzeichen
  • Angaben zum Fahrzeughalter wie Name und Anschrift
  • Ort und Datum der Erstzulassung
  • Die Schlüsselnummern HSN und TSN, die eine eindeutige Zuordnung von Fahrzeugtyp, Hersteller und Fahrzeugklasse ermöglichen
  • Die zugelassene Bereifung
  • Leistungsdaten wie Höchstgeschwindigkeit, PS-Zahl und Hubraum
  • Die Schadstoffklasse, die für die Berechnung der Kfz-Steuer und die Erteilung der Umweltplakette von Interesse ist

Im Rahmen der Vereinheitlichung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen haben die Behörden für bestimmte Angaben einheitliche und gültige Codes festgelegt.

Die Buchstabenfelder und ihre Bedeutung

Feld Bedeutung
B Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
D.1 Marke
D.2 Typ/Variante/Version
D.3 Handelsbezeichnung(en)
E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
H Gültigkeitsdauer
I Datum dieser Zulassung
J Fahrzeugklasse
K Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE
L Anzahl der Achsen
O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
P.1 Hubraum in cm³
P.2/P.4 Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Q Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)
R Farbe des Fahrzeugs
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
S.2 Stehplätze
T Höchstgeschwindigkeit in km/h
U.1 Standgeräusch in dB (A)
U.2 Drehzahl in m1 zu U.1
U.3 Fahrgeräusch in dB (A)
V.7 CO₂ (in g/km) kombinierter Wert
V.8 Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

Quelle: Zulassungsbescheinigung Teil I

Liste der Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I, beim alten Fahrzeugschein kann es Abweichungen geben.

Die Ziffernfelder und ihre Bedeutung

  

Feld Bezeichnung
(2) Hersteller-Kurzbezeichnung
(2.1) Code zu (2)
(2.2)     Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(4) Art des Aufbaus
(5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
(6) Datum zu K
(7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg
(7.1) bis (7.3) Achse 1 bis Achse 3
(8) Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg
(8.1) bis (8.3) Achse 1 bis Achse 3
(9) Anzahl der Antriebsachsen
(10) Code zu P.3
(11) Code zu R
(12) Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³
(13) Stützlast in kg
(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
(15) Bereifung
(16) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
(17) Merkmal zur Betriebserlaubnis
(18) Länge in mm
(19) Breite in mm
(20) Höhe in mm
(21) Sonstige Vermerke
(22) Bemerkungen und Ausnahmen

Quelle: Zulassungsbescheinigung Teil I

Liste der Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I, beim alten Fahrzeugschein kann es Abweichungen geben.

Fahrzeugschein verloren – was ist zu tun?

Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder Ihre Papiere gestohlen worden sein, bekommen Sie so eine neue Zulassungsbescheinigung:

  • Melden Sie den Verlust am besten direkt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.
  • Füllen Sie dort eine Verlusterklärung aus.
  • Im Falle eines Diebstahls müssen Sie diesen bei der Polizei zur Anzeige bringen.
  • Die Ausstellung neuer Bescheinigungen kostet etwa 45 €.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Neubeantragung eines Fahrzeugscheins:

  • Personalausweis (oder alternativ Ihr Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Gültige HU und AU-Prüfbescheinigung
  • Im Verlustfall: Eidesstattliche Versicherung
  • Im Falle eines Diebstahls: Nachweis, dass Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben

Wann brauche ich den Fahrzeugschein?

Wer in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät, muss den Polizeibeamten in der Regel neben dem Führerschein auch den Fahrzeugschein vorzeigen. Diese müssen Sie immer im Original mitführen – und so eine eindeutige Identifikation von Fahrzeug und Fahrzeughalter ermöglichen. Eine Kopie reicht nicht.

Leiht man sich das Fahrzeug von Verwandten, Freunden oder Bekannten aus, sollte man darum immer nach dem Schein fragen und ihn auf jeden Fall mitführen. Oftmals wird der Fahrzeugschein auch im Auto deponiert, dann sollte man den Ort z. B. Servicemappe im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende kennen.

Außerdem benötigen Sie den Fahrzeugschein, wenn Sie Ihr Auto oder Kraftrad zur Hauptuntersuchung bringen. Und auch bei einer Kfz-Zulassung oder beim Auto ummelden müssen Sie diese Papiere vorzeigen.

Für gewöhnlich lassen sich auch Werkstätten beim Servicecheck o.ä. den Fahrzeugschein geben.

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Was kostet Fahren ohne Fahrzeugschein?

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten müssen Sie Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen.

Sollten Sie diese nicht dabei haben, droht ein Verwarngeld von 10 €.

Punkte in Flensburg gibt es aber keine.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Das Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I kostet ungefähr 45 €.

Sie bekommen den neuen Fahrzeugschein von Ihrer Kfz-Zulassungsstelle.

Sie haben noch Fragen oder suchen den passenden Kfz-Tarif?

Sollten Sie noch Informationen zu unseren Angeboten benötigen oder für Ihr Fahrzeug die passende Versicherung suchen, dann kontaktieren Sie Ihren persönlichen Berater der HUK-COBURG vor Ort.

Oder melden Sie sich bei uns über die Servicehotline 09561 96 101.

Und für ein individuelles Angebot halten Sie am besten Ihren Fahrzeugschein bereit: Über die dort vermerkte Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) kann das entsprechende Fahrzeug schnell identifiziert und der passende Tarif Ihrer Kfz-Versicherung unkompliziert berechnet werden.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Olaf Schiege

Hauptstr. 4
03222 Lübbenau

Tel. 03542 4079039
Fax 0800 2875322968

Beratung:

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