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Reiserücktritts­versicherung: Wann sie zahlt und wann sie sinnvoll ist

Lesezeit: 10 Minuten
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Aktualisiert am: 10.09.2026
Ein Paar mit Rollkoffern und Smartphone steht vor einem modernen Gebäude, bereit für die Reise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie eine geplante Reise vor Reisebeginn aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können.
  • Je nach Vertrag können bestimmte Storno- und Mehrkosten übernommen werden. Welche Leistungen gelten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
  • Zum Vergleich: Eine Reiseabbruchversicherung greift grundsätzlich erst, wenn die Reise bereits begonnen hat und aus einem versicherten Grund abgebrochen oder geändert werden muss.

Für den Schutz vor hohen Kosten, wenn die Reise ins Wasser fällt

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß – doch dann kommt plötzlich etwas dazwischen: Eine Krankheit, ein Unfall in der Familie oder ein anderes unerwartetes Ereignis. Wer eine Reise kurzfristig absagen muss, bleibt oft auf hohen Stornokosten sitzen.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann in solchen Fällen helfen. Sie übernimmt je nach Vertrag bestimmte Kosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist, wann sie zahlt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Was ist eine Reiserücktritts­versicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Dazu gehören vor allem Stornogebühren, die Reiseveranstalter, Hotels, Fluggesellschaften oder andere Anbieter bei einer Absage berechnen können.

Unser Partner, die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, bietet Ihnen eine passende Reiserücktrittsversicherung an. Informieren Sie sich gern!

Wann ist eine Reiserücktritts­versicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann besonders sinnvoll sein, wenn bei einer Absage hohe Stornokosten entstehen könnten oder die Reise lange im Voraus gebucht wird. Entscheidend ist immer die Frage, ob Sie mögliche Stornokosten im Zweifel selbst tragen könnten oder ob eine Absicherung für mehr finanzielle Sicherheit sorgt.

Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht: Sinnvoll ist die Versicherung vor allem dann, wenn das Kostenrisiko für Sie spürbar ist.

  • Hohe Stornokosten fallen zum Beispiel bei Kreuzfahrten, Pauschalreisen, Fernreisen oder Reisen, die schon Monate vor Abreise gebucht und bezahlt werden, an.
  • Auch bei Familienreisen mit mehreren Personen kann eine Absicherung sinnvoll sein, weil sich die Kosten im Ernstfall schnell summieren.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung kann außerdem interessant sein, wenn ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Angehörige mitreisen oder wenn mehrere Reisen pro Jahr geplant sind.

Wer ist über die Reiserücktritts­versicherung versichert?

Über eine Reiserücktrittsversicherung können je nach Tarif einzelne Personen oder mehrere Reisende abgesichert sein. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen versicherten Personen und sogenannten Risikopersonen.

Versicherte Personen treten die Reise selbst an, Risikopersonen sind meist enge Familienangehörige wie Eltern oder Kinder, die zu Hause bleiben. Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt, greift in vielen Tarifen der Versicherungsschutz und die Stornokosten können erstattet werden, da enge Familienangehörige meist als Risikopersonen zählen.

Versichert sein können je nach Vertrag zum Beispiel:

  • Einzelpersonen, die eine Reise für sich selbst absichern möchten
  • Paare, die gemeinsam verreisen
  • Familien, wenn mehrere Familienmitglieder in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind
  • Gemeinsam reisende Personen, etwa Freunde oder andere Mitreisende
  • Risikopersonen, die nicht zwingend mitreisen, deren Situation aber für den Reiseantritt relevant sein kann

Beispiel: Anna und Mark buchen eine Reise mit ihren zwei Kindern. Kurz vor der Abreise erkrankt ein naher Angehöriger schwer, der nicht mitreisen sollte.

Die gute Nachricht: Bei den meisten guten Tarifen zählen enge Verwandte wie Großeltern als 'Risikopersonen'. Das heißt: Die Familie darf stornieren und bekommt die Kosten erstattet, um bei dem kranken Angehörigen zu bleiben.

Wann zahlt die Reiserücktritts­versicherung und wann nicht?

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Unerwartete schwere Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit kann greifen, wenn eine Erkrankung unerwartet auftritt und die Reise aus medizinischer Sicht nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Häufig ist dafür ein ärztlicher Nachweis erforderlich.

Nicht jede leichte Erkrankung führt automatisch zu einer Leistung. Entscheidend ist, wie der jeweilige Tarif eine versicherte Erkrankung definiert und welche Nachweise verlangt werden.

Unfall oder schwere Verletzung

Ein Unfall oder eine schwere Verletzung kann ein Grund sein, aus dem eine Reiserücktrittsversicherung leistet. Voraussetzung ist meist, dass der Reiseantritt medizinisch nicht möglich oder unzumutbar ist.

Damit der Versicherer den Fall prüfen kann, sind in der Regel Nachweise notwendig. Dazu zählen zum Beispiel ärztliche Unterlagen oder andere Dokumente, die den Unfall und seine Folgen belegen.

Todesfall im persönlichen Umfeld

Ein Todesfall im persönlichen Umfeld kann ebenfalls zu den versicherten Rücktrittsgründen gehören.

Häufig geht es um versicherte Personen, Mitreisende oder nahestehende Personen, die im Vertrag definiert sind. Ob die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall leistet, richtet sich nach dem versicherten Personenkreis.

Schwangerschaft und Komplikationen

Eine nach der Reisebuchung unerwartet eingetretene Schwangerschaft kann ein versicherter Rücktrittsgrund sein. Bestand die Schwangerschaft bereits vor der Buchung, kommt es häufig darauf an, ob unvorhersehbare medizinische Gründe oder Komplikationen auftreten, die den Reiseantritt verhindern.

Verlust des Arbeitsplatzes oder unerwarteter Arbeitsplatzwechsel

Je nach Tarif kann auch der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes ein versicherter Rücktrittsgrund sein. Teilweise können zudem berufliche Veränderungen berücksichtigt werden, wenn sie plötzlich eintreten und den Reiseantritt verhindern.

Nicht jede berufliche Veränderung führt automatisch zu einer Erstattung. Wer wissen möchte, ob Arbeitslosigkeit, ein neuer Job oder eine andere berufliche Situation abgesichert ist, sollte einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs werfen.

Schaden am Eigentum

Ein erheblicher Schaden am Eigentum – etwa durch Brand, Einbruch oder Elementarschäden – kann ebenfalls zur Stornierung berechtigen. Voraussetzung ist, dass die Anwesenheit des Versicherten am Wohnort zwingend erforderlich ist, zum Beispiel zur Schadenaufnahme oder zur Sicherung des Eigentums.

Ob die Reiserücktrittsversicherung in solchen Fällen leistet, hängt davon ab, ob diese Ereignisse im jeweiligen Tarif als Rücktrittsgrund eingeschlossen sind. Auch hier sind Nachweise wichtig, zum Beispiel Schadenmeldungen, behördliche Unterlagen oder andere geeignete Belege.

Beispiel: Mira und Jonas haben ihren Sommerurlaub bereits gebucht. Kurz vor der Abreise verursacht ein Unwetter einen erheblichen Wasserschaden in ihrer Wohnung. Handwerker müssen koordiniert, Schäden dokumentiert und weitere Folgeschäden verhindert werden. An eine Reise ist in dieser Situation kaum zu denken. Da Schäden am Eigentum in ihrem Vertrag als Rücktrittsgrund eingeschlossen sind, können die anfallenden Stornokosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sie den Schaden nachweisen – etwa durch Schadenmeldungen, Fotos, behördliche Unterlagen oder Rechnungen.

Pandemie, Quarantäne und Reisewarnungen

Ob eine pandemische Erkrankung, eine angeordnete Quarantäne oder eine Reisewarnung als Rücktrittsgrund versichert ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine unerwartete Erkrankung kann je nach Bedingungen anders bewertet werden als eine allgemeine Sorge vor Ansteckung oder eine bereits bekannte Lage am Reiseziel.

Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss prüfen, wie der Tarif mit pandemischen Erkrankungen, behördlichen Vorgaben und Reisewarnungen umgeht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die dort genannten Ausschlüsse.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Persönliche Gründe oder geänderte Reisepläne

Wenn Sie Ihre Reise nur deshalb absagen, weil Sie es sich anders überlegt haben, greift eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht. Auch bloße Unlust, ein anderes Wunschziel oder eine freiwillige Änderung der Reisepläne sind normalerweise keine versicherten Rücktrittsgründe.

Vorhersehbare oder bereits bekannte Ereignisse

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt meist nicht, wenn der Grund für die Absage schon bei der Buchung bekannt oder absehbar war. Das kann zum Beispiel relevant sein, wenn gesundheitliche Beschwerden, geplante Termine oder andere Umstände bereits vor der Buchung bestanden.

Erkrankungen ohne ausreichende Voraussetzungen

Eine Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass jede gesundheitliche Beschwerde zu einer Kostenerstattung führt. Maßgeblich ist, ob die Erkrankung nach den Versicherungsbedingungen als versicherter Rücktrittsgrund gilt und ob sie den Reiseantritt tatsächlich verhindert oder unzumutbar macht.

Fehlende oder unvollständige Nachweise

Leistungen können abgelehnt werden, wenn wichtige Nachweise wie ärztliche Bescheinigungen fehlen und der Grund daher nicht belegt werden kann.

Verspätete Stornierung

Eine verspätete Stornierung kann je nach Tarif dazu führen, dass höhere Stornokosten entstehen oder vertragliche Pflichten nicht eingehalten werden.

Nicht versicherte Ereignisse

Nicht jedes Ereignis, das eine Reise erschwert oder unangenehm macht, ist automatisch versichert. Dazu können je nach Vertrag zum Beispiel allgemeine Angst vor der Reise oder ungünstiges Wetter am Urlaubsort gehören.

Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse

Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse wie die bewusste Vernichtung wichtiger Reisedokumente sind vom Versicherungsschutz generell ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass der Rücktrittsgrund unerwartet eintritt und nicht absichtlich verursacht wurde.

Versicherer prüfen im Schadenfall deshalb nicht nur, was passiert ist, sondern auch, ob die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind.

Beispiel: Leon hat seinen Reisepass kurz vor dem Abflug bewusst entsorgt, weil er die Reise nicht mehr antreten möchte. Anschließend meldet er den Rücktritt bei der Versicherung. Da der Grund für die Absage nicht unerwartet eingetreten ist, sondern absichtlich herbeigeführt wurde, besteht für diesen Fall in der Regel kein Versicherungsschutz.

Welche Kosten kann eine Reiserücktritts­versicherung übernehmen?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann je nach Tarif Kosten übernehmen, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht oder nicht wie geplant antreten können. Dazu gehören häufig Kosten, die bei Stornierung, Umbuchung oder verspätetem Reiseantritt entstehen, unter anderem:

Vertraglich geschuldete Stornokosten: Wenn Sie eine Reise vor Beginn absagen müssen, verlangen Reiseveranstalter, Hotels, Fluggesellschaften oder andere Anbieter häufig Stornogebühren. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher können diese Kosten ausfallen.
Mehrkosten einer Umbuchung: Manchmal müssen Sie eine Reise nicht komplett stornieren, sondern diese nur verschieben oder ändern. Dabei können Umbuchungsgebühren oder Preisunterschiede entstehen, etwa wenn ein anderer Reisetermin teurer ist.
Zusätzliche Kosten bei verspätetem Reiseantritt: In manchen Fällen können Sie die Reise später als geplant doch noch antreten. Dann entstehen möglicherweise Mehrkosten für eine neue Verbindung, eine geänderte Anreise oder zusätzliche Organisation.
Nicht genutzte Reiseleistungen: Wenn Sie bereits bezahlte Reiseleistungen nicht nutzen können, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Übernachtungen, Ausflüge oder andere gebuchte Leistungen.
Wichtig

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt nicht automatisch jede finanzielle Belastung rund um eine abgesagte Reise. Entscheidend ist immer, ob der Grund versichert ist, welche Kostenart im Tarif genannt wird und ob die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Beachten Sie zudem, dass je nach gewähltem Tarif ein Selbstbehalt (Eigenanteil) fällig werden kann. In diesem Fall tragen Sie einen vertraglich festgelegten Teil der Stornokosten selbst.

Der Unterschied zwischen Reiserücktritts­versicherung und Reiseabbruch­versicherung

Die Reiserücktrittsversicherung betrifft eine Reise, die Sie vor Reisebeginn nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung greift dagegen, wenn die Reise bereits begonnen hat und aus einem versicherten Grund abgebrochen, unterbrochen oder teilweise geändert werden muss.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruchversicherung
Zeitpunkt Greift vor Reisebeginn. Greift nach Reisebeginn.
Situation Die Reise kann aus einem
versicherten Grund nicht angetreten werden
Die begonnene Reise muss aus
einem versicherten Grund abgebrochen,
unterbrochen oder verlängert
werden.
Kosten Kann je nach Tarif Stornokosten übernehmen. Kann je nach Tarif zusätzliche
Rückreisekosten
oder Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen übernehmen
Beispiel Sie können kurz vor Abreise wegen eines versicherten Ereignisses nicht reisen. Sie müssen während der Reise wegen eines versicherten Ereignisses früher zurückreisen.

Manche Versicherer bieten eine Kombination aus Reiserücktritt und Reiseabbruch an, andere verkaufen den Reiseabbruch separat.

Einzelreise oder Jahres­versicherung – was passt zu mir?

Als Faustregel gilt: Je häufiger Sie reisen, desto eher kann sich ein Jahresschutz lohnen. Wer nur gelegentlich verreist oder eine einmalig teure Reise absichern möchte, ist mit einer Einzelreiseversicherung oft gezielter abgesichert.

Einzelreise Jahresversicherung
Anzahl der Reisen eine konkrete Reise mehrere Reisen im Jahr
Vertrags­dauer bezogen auf die Reise jährlich
typische Zielgruppe Gelegenheits­reisende Vielreisende
Beitrags­modell einmalig jährlich
wichtige Prüfung maximale Reisedauer maximale Dauer je Reise und Verlängerung
Beispiel Mira bucht im Januar eine zweiwöchige Pauschalreise nach Portugal für den Sommer. Die Reise ist bereits angezahlt, weitere Urlaube sind in diesem Jahr nicht geplant. Für sie ist eine Absicherung für eine einzelne Reise passend, weil sie gezielt nur diese Buchung schützen möchte. Jonas verreist dagegen mehrmals im Jahr: im März fährt er zum Skifahren nach Österreich, im Juni plant er einen Städtetrip nach Barcelona und im September fliegt er mit seiner Familie nach Griechenland. Für ihn ist eine Jahresversicherung sinnvoller, weil sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres abdecken kann.

Auch die Kosten der jeweiligen Reiseversicherung hängen davon ab, ob Sie eine einzelne Reise oder mehrere Reisen im Jahr absichern möchten.

Checklisten zum Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung

Ist der gesamte Reisepreis abgesichert?
Welche Rücktrittsgründe sind versichert?
Ist ein Selbstbehalt vorgesehen?
Ist der Reiseabbruch enthalten oder separat wählbar?
Wer gilt als versicherte Person?
Wer gilt als Risikoperson?
Welche Abschlussfrist gilt?
Wie lang darf eine einzelne Reise dauern?
Gilt der Schutz weltweit?
Ist eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen?
Welche Nachweise sind im Schadenfall erforderlich?

Was ist im Versicherungsfall zu tun?

  • 1
    Reise unverzüglich stornieren oder umbuchen

    Das ist wichtig, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Falls eine Umbuchung möglich ist, sollten Sie auch diese Option prüfen.

  • 2
    Grund des Rücktritts dokumentieren

    Notieren Sie, weshalb Sie die Reise nicht antreten können, wann das Ereignis eingetreten ist und ab wann feststand, dass Sie die Reise nicht antreten können.

  • 3
    Versicherer oder zuständige Schadenstelle informieren

    Welche Kontaktwege und Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsunterlagen.

  • 4
    Erforderliche Nachweise einreichen

    Wichtig ist, dass Sie die Nachweise vollständig und nach den Vorgaben des Versicherers einreichen. Fehlende Dokumente können die Prüfung verzögern oder dazu führen, dass Rückfragen entstehen.

  • 5
    Buchungs- und Stornounterlagen aufbewahren

    Dazu gehören auch Zahlungsbelege und Rechnungen.

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie gut aufbewahren

Buchungsbestätigung der Reise oder einzelner Reiseleistungen
Stornorechnung oder Nachweis über entstandene Stornokosten
Ärztliches Attest, wenn der Rücktritt gesundheitlich begründet ist
Nachweis über das versicherte Ereignis, zum Beispiel offizielle Bescheinigungen oder Schadenunterlagen
Zahlungsbelege für bereits bezahlte Reiseleistungen
Weitere Dokumente, die vom Versicherer für die Prüfung angefordert werden

Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom Rücktrittsgrund und vom jeweiligen Tarif ab. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Hinweise der zuständigen Schadenstelle.

Reiserücktritts­versicherung: Das Angebot über HUK-COBURG

Bei uns können Sie eine Reiserücktrittsversicherung über unseren Kooperationspartner BarmeniaGothaer Allgemeine Versicherungs-AG abschließen. Je nach Bedarf stehen eine Absicherung für eine einzelne Reise und ein Jahresschutz für mehrere Reisen zur Auswahl.

Welche Variante zu Ihrer Reise passt, hängt unter anderem davon ab, wie häufig Sie verreisen, welchen Reisepreis Sie absichern möchten und ob zusätzlich zum Reiserücktritt auch weitere Reiseereignisse relevant sind. Die konkreten Leistungen, Voraussetzungen, Beiträge und Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Produktseite.

Zur Reiserücktritts­versicherung

Angebot, Antragstellung und Vertragsabschluss erfolgen auf der Website des Kooperationspartners.

Die HUK-COBURG wird nicht Vertragspartner des abgeschlossenen Versicherungsvertrags.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Zahlt die Reiserücktritts­versicherung bei Krankheit?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei Krankheit leisten, wenn die Erkrankung unerwartet auftritt und der Reiseantritt aus medizinischer Sicht nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Wichtig: Nicht jede leichte Erkrankung führt automatisch zu einer Leistung. Maßgeblich ist, ob die Erkrankung als versicherter Rücktrittsgrund gilt und die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Kann ich die Versicherung nach der Reisebuchung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann je nach Tarif auch nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Dabei können jedoch bestimmte Abschlussfristen gelten. Wenn Sie sich fragen, wann Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollten, gilt als Faustregel: Informieren Sie sich möglichst vor der Reisebuchung.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritts­versicherung und Reiseabbruch­versicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reisebeginn, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung betrifft dagegen eine bereits begonnene Reise, die aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet, unterbrochen oder verlängert werden muss.

Welche Nachweise brauche ich im Schadenfall?

Häufig werden Unterlagen benötigt, die die Reise, die Stornierung und den Grund des Rücktritts belegen. Bewahren Sie daher Unterlagen wie zum Beispiel Buchungsbestätigung, Stornorechnung, Zahlungsbelege, ein ärztliches Attest oder andere Nachweise über das versicherte Ereignis sorgfältig auf.

Wann muss ich die Reise stornieren, wenn ich nicht reisen kann?

Wenn feststeht, dass Sie die Reise nicht antreten können, sollten Sie möglichst zeitnah stornieren. So lassen sich unnötig hohe Stornokosten oft vermeiden. Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Versicherte den Schaden möglichst gering halten müssen.

Zahlt die Reiserücktritts­versicherung, wenn ich einfach nicht mehr reisen möchte?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Sie die Reise nur deshalb absagen, weil Sie nicht mehr reisen möchten. Bloße Unlust, geänderte Pläne oder ein freiwilliger Verzicht sind normalerweise keine versicherten Rücktrittsgründe.

Versichert sind je nach Tarif nur bestimmte, unerwartete und nachweisbare Ereignisse. Welche Gründe im Einzelfall abgesichert sind, steht in den Versicherungsbedingungen.

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