Ein Paar mit Rollkoffern und Smartphone steht vor einem modernen Gebäude, bereit für die Reise.
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Reiserücktritts­versicherung

Für den Schutz vor hohen Kosten, wenn die Reise ins Wasser fällt

Der Flug ist gebucht, die Koffer stehen bereit und der Countdown für den Urlaub läuft. Und plötzlich kommt eine Krankheit, ein Unfall in der Familie oder ein Jobwechsel dazwischen. Was bleibt, sind Stornokosten und die Enttäuschung um den entfallenen Urlaub.

Solche Situationen lassen sich leider nicht planen – aber absichern. Eine Reiserücktrittversicherung springt nämlich in solchen Fällen ein: Wenn beim gebuchten Urlaub doch was dazwischenkommt. Aber was genau ist abgesichert und wann greift eine Reiserücktrittsversicherung, was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung und was ist zu beachten?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Reiserücktritts­versicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem wichtigen Grund – etwa Krankheit oder Unfall – nicht antreten können. So bleiben Sie nicht auf teuren Stornogebühren sitzen, wenn plötzlich etwas dazwischenkommt.

Denn stellen Sie sich vor, endlich ist alles gebucht: Das Hotel, die Flüge und selbst der Mietwagen für den langersehnten Urlaub. Doch ein paar Tage vor der Abreise werden Sie krank – eine Reise ist plötzlich nicht mehr möglich. Neben der Enttäuschung kommen vor allem hohe Stornokosten auf.

Genau in solchen Momenten springt eine Reiserücktrittsversicherung ein. Sie schützt Sie finanziell, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aus einem unerwarteten Grund nicht antreten können.

Ob Krankheit, ein Unfall, ein kurzfristiger Jobwechsel oder ein schwerer Schicksalsschlag in der Familie – die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die anfallenden Stornokosten oder Umbuchungsgebühren.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung?

Der Unterschied liegt im Zeitpunkt:

  • Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, bevor die Reise beginnt. Wenn Sie also gar nicht erst losfahren können.
  • Eine Reiseabbruchversicherung springt wiederum dann ein, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben, sie aber vorzeitig abbrechen müssen. Etwa wegen eines medizinischen Notfalls im Urlaub oder eines Todesfalls in der Familie zuhause.

In vielen Tarifen sind beide Leistungen bereits kombiniert oder können gemeinsam abgeschlossen werden. So sind Sie rundum abgesichert – egal ob vor oder während der Reise etwas Unerwartetes aufkommt.

Wann greift eine Reiserücktritts­versicherung?

Ein verstauchter Knöchel beim Training, ein Infekt oder plötzlicher Pflegebedarf in der Familie – es gibt viele unvorhersehbare Gründe warum eine Reise nicht wie geplant stattfinden kann.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift immer dann, wenn Sie aus einem triftigen und nachweisbaren Grund Ihre Reise nicht antreten können.

Ob geschäftlich oder privat – wenn der Grund nicht absehbar ist und Sie die Reise aus eigenem Antrieb nicht mehr antreten können, übernimmt die Versicherung in der Regel die anfallenden Stornokosten.

Beispielfälle für einen Reiserücktritt

Zu den häufigen Gründen gehören beispielsweise:

  • Akute Krankheit oder ein Unfall – auch bei mitreisenden Personen oder Angehörigen
  • Todesfall in der Familie
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Schaden am Eigentum, wie ein Wohnungsbrand kurz vor der Abreise
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder ein neuer Job, der keinen Urlaub zulässt

Wichtig zu wissen: Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. In vielen Fällen müssen Sie ein ärztliches Attest oder andere Nachweise einreichen.

Beispielfälle für eine Reiseabbruchs­versicherung

Stellen Sie sich vor, Sie sind gerade zwei Tage auf Kreuzfahrt, als ein naher Angehöriger zu Hause plötzlich ins Krankenhaus muss. Oder Sie werden nach Beginn der Reise plötzlich so krank, dass Sie früher zurückfliegen müssen.

Wenn Sie Reisekrank werden oder die Reise abbrechen müssen, springt die Reiseabbruchversicherung ein.

Typische Beispiele für einen Reiseabbruch:

  • Sie erkranken während des Urlaubs schwer und müssen eine Rückreise organisieren.
  • Ein Einbruch zu Hause erfordert eine vorzeitige Abreise Ihr Kind bekommt im Urlaub hohes Fieber und Sie müssen die Reise wird abbrechen.
  • Ihr Mietwagen wird in einen Unfall verwickelt und Sie müssen umplanen Sie verletzten sich beim Wandern schwer und müssen den Aufenthalt im Krankenhaus fortsetzen.

In solchen Fällen kann die Reiseabbruchversicherung Sie vor finanziellen Folgen schützen. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für nicht genutzte Leistungen wie Hotelnächte oder Ausflüge sowie zusätzliche Rückreisekosten.

So müssen Sie sich darum keine Sorgen machen, wenn der Ärger ohnehin schon groß ist.

Was deckt die Reiserücktritts­versicherung ab – und was nicht?

Wer eine Reise bucht, zahlt meistens im Voraus – und das nicht wenig. Kommt etwas dazwischen, können schnell Stornokosten von 50 % oder mehr anfallen.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für stornierte oder nicht genutzte Reiseleistungen. Das können beispielsweise Hotelbuchungen, Flüge, Pauschalreisen oder Kreuzfahrten sein.

Je nach Anbieter und Tarif kann die Versicherung außerdem folgende Leistungen umfassen:

  • Umbuchungskosten bei Änderung des Reisedatums
  • Kosten für Mitreisende, wenn auch deren Reise abgesagt werden muss
  • Ersatzreisekosten bei Verspätung durch Unfall auf dem Weg zum Flughafen
  • Vermittlung und Organisation einer Ersatzreise

Viele Tarife beinhalten auch eine Reiseabbruchversicherung oder bieten sie als Ergänzung an. Sie schützt, wenn Sie bereits im Urlaub sind und die Reise vorzeitig beenden müssen – sei es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Notfalls zu Hause.

Aber nicht jeder Grund ist berechtigt für einen Reiserücktritt und wird von der Versicherung übernommen.

Typischerweise nicht abgedeckt sind:

  • Ein Wunsch-Rücktritt, weil Sie es sich beispielsweise anders überlegt haben
  • Wetter, Streik oder politische Lagen, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert sind
  • Pandemien oder Reisewarnungen, sofern sie zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestanden
  • Vorhersehbare Ereignisse, wie Operationstermine, die schon bei Buchung bekannt waren

Auch bei unzureichenden Nachweisen wie fehlenden Dokumenten oder Attesten kann die Versicherung die Leistung ablehnen.

Ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich – so wissen Sie, was versichert ist und was nicht und erleben im Ernstfall keine bösen Überraschungen.

Was kostet eine Reiserücktritts­versicherung?

Für eine Reiserücktrittsversicherung sind die Kosten unterschiedlich: Sie hängen vor allem vom Wert der Reise und dem gewählten Tarif ab.

Für eine Einzelperson mit einer Reise im Wert von 1.000 € kann der einmalige Beitrag je nach Anbieter und Leistungsumfang bei etwa 20 bis 40 € liegen.

Teilweise kommt eine Reiseabbruchversicherung hinzu, die nicht immer miteingeschlossen ist und somit zusätzliche Kosten verursachen kann. Achten Sie zudem auf Selbstbeteiligungen.

Solche Tarife sind zwar günstiger – allerdings tragen Sie im Ernstfall dann einen Teil der Kosten selbst. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt besser einen Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Einfluss auf die Kosten der Reiserücktrittsversicherung haben unter anderem:

  • der Reisepreis: Je teurer die Reise, desto höher die Absicherung.
  • die Anzahl der versicherten Personen: Reiserücktrittsversicherungen für Familien oder Gruppen sind häufig günstiger als mehrere Einzelverträge.
  • die Art der Versicherung – eine einmalige Reiserücktrittsversicherung ist meist günstiger als ein Jahresschutz für mehrere Reisen.

Beispiel:

Eine Familie mit zwei Kindern plant eine Pauschalreise für 3.000 €. Für rund 60 bis 90 € lässt sich diese Reise bereits absichern – inklusive Reiseabbruch.

Eine Beispielsituation, bei der die Reiserücktrittsversicherung für Familien hilfreich sein kann:
Ihr Kind wird kurz vor der Reise krank und Sie müssen absagen – auch dann greift der Schutz für die ganze Familie. Gleiches gilt, wenn ein mitreisender Elternteil plötzlich beruflich verhindert ist und die Reise nicht antreten kann.

Ein Familientarif lohnt sich daher nicht nur finanziell, sondern gibt Ihnen auch das gute Gefühl, dass alle abgesichert sind und niemand auf den Kosten sitzenbleibt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Reiserücktritts­versicherung

Bis wann muss ich eine Reiserücktritts­versicherung abschließen?

Am besten schließen Sie die Versicherung direkt nach der Reisebuchung ab – spätestens jedoch innerhalb von einigen Tagen danach (je nach Anbieter oft 3 bis 30 Tage danach).

Buchen Sie Ihre Reise sowie die Reiserücktrittsversicherung kurzfristig, ist der Abschluss oft bis zu 30 Tage vor Reisebeginn möglich.

Lohnt sich eine Reiserücktritts­versicherung bei günstigen Reisen?

Auch bei kleineren Reisepreisen kann sich der Schutz lohnen – vor allem, wenn die Stornogebühren hoch ausfallen oder mehrere Personen betroffen sind.

Wer mit Kindern reist oder gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist, ist mit einer Reiserücktrittsversicherung auch bei Kurztrips auf der sicheren Seite.

Wie funktioniert die Schadensmeldung bei der Reiserücktritts­versicherung?

Falls Sie Ihre Reise stornieren müssen, informieren Sie umgehend den Veranstalter – und dann die Versicherung.

Reichen Sie alle Nachweise wie Attest, Stornorechnung und Reiseunterlagen ein. Viele Anbieter stellen dafür mittlerweile Online-Formulare bereit.

Greift die Versicherung auch bei Corona oder Quarantäne?

Das hängt ganz vom Tarif des Anbieters an. Einige Versicherer decken in der Reiserücktrittsversicherung eine kurzfristige, unerwartete Corona-Erkrankung ab – oft aber keine behördlich angeordnete Quarantäne, wenn Sie selbst gesund sind.

Prüfen Sie unbedingt die Bedingungen vor dem Vertragsabschluss.

Was übernimmt die Versicherung bei einem Reiseabbruch?

Häufig erstattet die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung nicht genutzte Reiseleistungen, zusätzliche Rückreisekosten oder Kosten durch einen verlängerten Aufenthalt – etwa wegen Krankheit.

Bei einer Reiseabbruchversicherung muss die Reise aber bereits angetreten worden sein, damit die Versicherung greift.

Greift die Reiserücktritts­versicherung auch für Flugtickets?

Ja, sofern sie Teil der versicherten Reiseleistung sind. Auch hier gilt, dass der Rücktrittsgrund nachvollziehbar sein muss.

Reine Flugangst oder verspätete Anreise gelten nicht als Versicherungsfall. Häufig müssen die Flugtickets zudem einzeln gebucht worden sein.

Stand: 10/2025

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