Wer zahlt meine Brille?
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich seit 2004 nur noch sehr begrenzt an den Kosten für Sehhilfen. Erwachsene erhalten nur eine Erstattung, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Rezept von einem Augenarzt, und
- Starke Sehschwäche, bei der auch mit Sehhilfe weniger als 30% Sehkraft erreicht werden, oder
- Weit- oder Kurzsichtigkeit mit einer Schwäche von mehr als 6 Dioptrien, oder
- Hornhautverkrümmung bei einer Schwäche von mehr als 4 Dioptrien.
Liegen diese Voraussetzungen vor, beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Festbetrag von maximal 112 € pro Glas oder Kontaktlinse. Die Kosten für das Gestell werden nicht übernommen. Die Krankenkasse unterscheidet dabei nicht zwischen Einstärken- und Mehrstärkengläsern. Getönte Gläser werden bezuschusst, wenn eine Augenerkrankung zugrunde liegt, bei der sich der Gesundheitszustand ohne getönte Gläser verschlechtert. Wer als Erwachsener an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet, kann für spezielle Brillen zum Schutz der Augen gegebenenfalls einen Zuschuss bei seinem Arbeitgeber beantragen.
Bei Kindern unter 18 erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Brillengläser, wenn eine Sehhilfe benötigt wird. Die einzige Voraussetzung ist die Ausstellung eines Rezeptes durch einen Augenarzt. Die maximale Beteiligung liegt auch hier bei 112 € pro Glas.