Welche staatliche Absicherung gibt es bei Erwerbsunfähigkeit?
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bietet rentenversicherungspflichtigen Angestellten nur noch eine Grundabsicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Sie prüft bei gesundheitlichen Problemen nicht den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern nur, ob noch irgendeine Tätigkeit ausgeführt werden kann.
Akademiker müssen dann auch eine Tätigkeit als Pförtner akzeptieren.
- Wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr als 3 Stunden täglich ausführen können, sind Sie komplett erwerbsgemindert und Sie erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
- Können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie halbe Erwerbsminderungsrente.
- In beiden Fällen berücksichtigt die Rentenversicherung einen Zuverdienst. Je nach Höhe Ihres Zuverdienstes kann die Erwerbsminderungsrente sogar komplett entfallen.
Die durchschnittliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt bundesweit laut den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung etwa 1.103 €.
Hinweis: Die staatliche Absicherung ist also für eine gesicherte Existenz bei schweren Erkrankungen nicht ausreichend.