Für Schäden, die durch eine Kollision mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Oder ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und einen Zeugen benennen können.
Wer für Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da. Vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.
Kommt es zum Auffahrunfall, tragen Sie bei kleinen Tieren eine Mitschuld. Doch dafür brauchen Sie im Ernstfall einen kühlen Kopf, um dem Ausweichreflex nicht nachzugeben.
Wildunfälle sind keine Seltenheit: Rund 250.000 Autofahrer mussten ihr Auto deshalb im letzten Jahr in die Werkstatt bringen. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich mancher Unfall vermeiden.