Kleinkrafträder
Was ist ein Mofa?
Das Mofa fährt maximal 25 km/h und gilt in Deutschland als Fahrrad mit Hilfsmotor.
Es ist einspurig, einsitzig und wird gemäß EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet.
Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Für Leichtmofas mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h entfällt die Helmpflicht.
Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind Vorschrift, wenn das Mofa auf öffentlichen Straßen genutzt wird.
Wer in Deutschland ein Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein einer beliebigen Klasse besitzen.
Alternativ ist auch eine im Ausland erworbene, in Deutschland geltende Fahrerlaubnis zulässig.
Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1980 bereits 15 Jahre alt war.
Was ist ein Motorroller?
Als Motorroller bezeichnet man einspurige Zweiräder mit Durchstieg – häufig mit Automatikgetriebe, welches als Variomatik ausgeführt ist.
Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Die Leistung liegt bei 2 bis 6 PS.
Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt.
Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) ist das Rollerfahren erlaubt.
Genau wie das Mofa benötigt auch der Roller eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, wenn er auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll.
Eine Hauptuntersuchung (TÜV) ist bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen nur dann erforderlich, wenn eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug sowie Drosselungen oder Entdrosselungen auf 25 bzw. 45 km/h vorgenommen wurden.
Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus – für sie gelten aber separate Bestimmungen.
Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind.
Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw. 50 PS, die eine Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h erreichen können.
Wie muss ein Roller, Moped oder Mofa versichert werden?
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