Sind Fahrgemeinschaften unfallversichert?
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert.
Darunter fallen auch mögliche Schmerzensgelder.
Trifft den Fahrer der Fahrgemeinschaft die Schuld an dem Unfall, können die Bei- und Mitfahrer Schadenersatzansprüche gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Die mitfahrenden Personen der Fahrgemeinschaft sind also immer abgesichert!
Der Fahrer selbst bekommt dagegen keine Leistungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dieses Risiko lässt sich allerdings mit einer Fahrerschutz-Versicherung abdecken.