Berater-Homepage von Andreas Liefeld

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3ESV-FYH1K-42 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3ESV-FYH1K-42

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-3ESV-FYH1K-42


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3ESV-FYH1K-42 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3ESV-FYH1K-42

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Paar mit Rechnung und Handy in der Hand

Rechtsschutz für die Nebenkostenabrechnung

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Rechtsschutz für die Nebenkostenabrechnung

Warum ein Rechtsschutz für die Nebenkostenabrechnung relevant ist

Jeder Mieter muss in der Regel monatlich Nebenkosten zahlen. Meist werden diese Kosten vom Vermieter auf die zu zahlende Miete umgelegt.

Einmal pro Jahr erhält der Mieter dann eine Nebenkostenabrechnung.

Die Abrechnung gibt Aufschluss darüber, ob die geleisteten Vorauszahlungen für die tatsächlich angefallenen Kosten ausreichen oder nicht.

Mit anderen Worten:

  • Sie zeigt, ob der Mieter eine Rückzahlung erwarten kann oder nachzahlen muss. 

Durch die kürzlich gestiegenen Heizkosten haben viele Mieter Angst vor der kommenden Nebenkostenabrechnung, denn sie befürchten, dass hohe Nachzahlungen fällig werden.

Schnell kommt es dann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Vermieter und den Mietern:

  • Ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft?
  • Was passiert, wenn der Vermieter den Widerspruch nicht akzeptieren will? 
  • Und was muss ich tun, wenn ich die Nachzahlung nicht auf einmal leisten kann? 

Ein Anwalt kann in solchen Situationen helfen – doch der ist auch mit hohen Kosten verbunden.

Darum ist es ratsam, für entsprechende Rücklagen zu sorgen oder sich mit einem passenden Rechtsschutz gegen solche Situationen abzusichern.

Inhaltsverzeichnis

Die aktuelle Rechtslage zur Nebenkostenabrechnung

Hausverwaltungen und Vermieter stehen in der Pflicht, sämtliche Positionen, die sie in der Nebenkostenabrechnung aufführen, nachzuweisen, wenn der Mieter dies anfragt oder darum bittet.

Das schließt nicht nur die Warmwasser- und Gaskosten mit ein, sondern auch alle weiteren Kosten, wie beispielsweise Kosten für den Hausmeister, die Garten- und Grundstückspflege oder die Dachrinnenwartung. 

Zudem ist der Vermieter dazu verpflichtet, Ihnen die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr spätestens bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres zukommen zu lassen.

Innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung muss dann die Nach- bzw. Rückzahlung erfolgen. Hat Ihr Vermieter diese Fristen nicht eingehalten, ist es für Sie an der Zeit, Ihren Rechtsschutz heranzuziehen. 

Wie hilft ein Rechtsschutz bei der Nebenkostenabrechnung?

Möchten Sie eine Nebenkostenabrechnung auf Richtigkeit prüfen und womöglich im Anschluss sogar Widerspruch einlegen, kann ein entsprechender Rechtsschutz von Nutzen sein.

Er hilft nicht nur bei der Anwaltssuche, sondern bietet auch finanzielle Unterstützung im Rahmen der Rechtsdurchsetzung (z. B. durch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten). 

Gerade dann, wenn man sich mit der Gegenpartei uneinig ist, ist der Rechtsschutz schon fast unabdingbar. Denn dann muss in der Regel das Gericht entscheiden, wer im Recht ist. 

Eine Rechtsschutz-Versicherung schützt Sie also vor den finanziellen Konsequenzen juristischer Auseinandersetzungen. Gerade die Nebenkostenabrechnung ist immer wieder ein typisches Streitthema zwischen Vermieter und Mieter.

Doch es gibt noch zahlreiche weitere Angelegenheiten, in denen es brenzlig werden kann, wie z. B.:

  • Nicht behobene Mängel (z. B. Schimmel)
  • Konflikte über die Kautionsrückzahlung
  • Streitlustige Nachbarn
  • Ständiger Lärm in der Nachbarschaft
  • Streit um die Mietzahlungen

Gut zu wissen: Eine Erweiterung Ihrer Rechtsschutzversicherung ist in solchen Fällen sinnvoll. Sie können als Mieter oder Eigentümer den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten in Deutschland abschießen.

Außerdem ist die Absicherung für nicht selbst genutzte Wohneinten in Deutschland möglich – zum Beispiel, wenn Sie Vermieter sind.

Mit der Rechts­schutz­versicherung die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Sobald Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in den Händen halten und das Gefühl haben, dass hier etwas nicht stimmen kann, sollten sie diese prüfen lassen.

Schon jetzt kann sich ein umfassender Rechtsschutz lohnen:

Welche Rechts­schutz­versicherung hilft bei der Nebenkostenabrechnung?

Die Rechtsschutversicherung der HUK-COBURG kann durch einen Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter erweitert werden. Wer also bereits über einen Privatrechtsschutz verfügt, sollte zunächst einmal prüfen, ob diese Leistungen bereits enthalten sind.

Ist das nicht der Fall, erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung mit dem Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten (z. B. für Mieter oder Eigentümer) und/oder Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten (z. B. für Vermieter, Verpächter). 

Gut zu wissen: Diese Bausteine sind nur in Verbindung mit der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung versicherbar. 

Unser Versicherungsschutz dient der Geltendmachung sowie der Abwehr von Ansprüchen als Mieter, Eigentümer, Pächter, Verpächter, Vermieter oder dinglich Nutzungsberechtigter. Er gilt dann, wenn der erste Rechtsschutzfall nicht früher als 3 Monate nach Beginn des Vertrages eintritt.

Die HUK-COBURG unterstützt Sie bei rechtlichen Angelegenheiten – auch rund um die Nebenkostenabrechnung.

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Kann eine Rechts­schutz­versicherung auf Mieter umgelegt werden?

Wenn ein Vermieter eine Rechtsschutzversicherung abschließt – kann er die Kosten dafür dann auf die Mieter umlegen?

  • Generell haben Vermieter das Recht, ihr Gebäude zu versichern. 
  • Einige dieser Kosten können sie in Form von Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wie z. B. die Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung. 
  • Doch private Versicherungen des Vermieters sind nicht umlagefähig. 
  • Auch der private Rechtsschutz darf also nicht Teil der Nebenkostenabrechnung sein. 
  • Er muss vom Vermieter selbst getragen werden. 

In der Betriebskostenverordnung werden die Sach- und Haftpflichtversicherungen des Eigentümers bzw. Vermieters als Betriebskosten aufgeführt, die umlagefähig sind.

Diese tauchen auf der Nebenkostenabrechnung also auch unter dem Punkt „Versicherungen“ zusammengefasst auf. 

Allgemein gilt, dass die Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf den Mieter umgelegt wurden, als bereits in der Miete enthalten gelten.

Der Vermieter darf sie dann nicht gesondert abrechnen. 

Noch Fragen?

Bestehen noch offene Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung?

Dann hilft Ihnen Ihr Berater der HUK-COBURG vor Ort gerne weiter.

Auch unser Kundenservice steht Ihnen über die Servicehotline 0800 2 153 153 650 zur Seite.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Andreas Liefeld

Versicherungsfachmann

Nuthedamm 24
14480 Potsdam OT Drewitz

Tel. 0331 7452707
Fax 0800 2875324348

  

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 14:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
und nach Vereinbarung
 

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