Eine Person lehnt an einem Auto, die Motorhaube ist geöffnet, im Vordergrund steht ein Warndreieck.
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Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto

Ein Totalschaden entsteht meist in Sekunden

Der Feierabendverkehr zieht sich, es regnet leicht. Als plötzlich jemand bremst, reagiert Leon eine Sekunde zu spät. Sein Auto kracht in das Heck des Fahrzeugs vor ihm. Die Motorhaube ist eingedrückt, die Stoßstange hängt, die Vorderachse ist verzogen. Ein Fall für die Werkstatt. Doch dort kommt die ernüchternde Nachricht: Die Reparatur würde mehr kosten, als der Wagen noch wert ist – ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Viele Menschen erleben genau solche Situationen: Das Auto ist zwar nicht völlig zerstört, aber die Reparatur lohnt sich rechnerisch nicht mehr. Doch was bedeutet das für Sie und was zahlt die Versicherung?

Inhaltsverzeichnis

Ab wann hat ein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also mehr kosten würde als ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Die Versicherung prüft: Was würde die Reparatur kosten? Und: Wie viel war das Auto vor dem Unfall noch wert?

Am Tag des Unfalls ist Leon mit seinem sieben Jahre alten Kombi unterwegs gewesen. Er muss abgeschleppt werden. In der Werkstatt stellt der Gutachter fest, dass vor dem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert bei ca. 8.300 € liegt. Die Kosten für die Reparatur schätzt er allerdings auf rund 9.100 € ein.

Weil die Reparatur also deutlich teurer ist, spricht man in diesem Fall von einem Totalschaden, obwohl das Auto theoretisch nach der Reparatur wieder fahrtüchtig wäre.

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden am Auto

Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn das Auto so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr sicher repariert werden kann – zum Beispiel bei einem verzogenen Rahmen oder zerstörtem Motorblock. Eine Instandsetzung ist technisch nicht möglich oder nicht zulässig.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dagegen vor, wenn das Auto zwar repariert werden könnte, die Kosten dafür aber höher sind als der Fahrzeugwert.

Für die Abwicklung über die Kaskoversicherung macht es keinen Unterschied, ob ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Was bekomme ich und was muss ich zahlen?

Ist der erste Schock des Unfalls überwunden, kommt gleich die nächste Sorge: Wer zahlt das alles? Dabei kommt es darauf an, wer die Schuld trägt und wie der Wagen versichert ist:

  • Bei einem unverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden, etwa weil jemand anderes gegen Ihr Auto gefahren ist, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten auf.
  • Sind Sie selbst schuld, wie im Fall von Leon, der im Stau einem anderen Auto aufgefahren ist, kommt die eigene Versicherung zum Tragen. Dafür ist es wichtig, dass der Wagen vollkaskoversichert ist. Sonst müssen Sie für die Schäden an Ihrem Auto selbst aufkommen.
  • Ist der Totalschaden durch einen anderen Vorfall entstanden, etwa durch einen Sturm- oder Hagelschaden, kommt auch die Teilkaskoversicherung dafür auf.
  • Ist der Wagen weder voll- noch teilkaskoversichert und nicht durch die Schuld eines Dritten beschädigt worden, müssen Sie als Halter selbst für den Schaden aufkommen.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden? Ein Rechenbeispiel

Zum Glück hat Leon eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300 € bei der HUK-COBURG abgeschlossen. Der Restwert von Leons beschädigtem Kombi liegt bei 2.100 €. Die Entschädigung berechnet sich daher so:

8.300 € Wiederbeschaffungswert
– 2.100 € Restwert
– 300 € Selbstbeteiligung
= 5.900 € Auszahlung

Leon bekommt nach dem Unfall 5.900 € für sein Auto. Er kann es für den Restwert von 2.100 € in Zahlung geben und sich so ein Ersatzfahrzeug für 8.000 € kaufen.

Wie werden diese Werte ermittelt?

Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, muss ein Gutachten erstellt werden. Sachverständige prüfen dazu zwei Werte: Den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.

Für die Einschätzung des Wiederbeschaffungswertes werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

  • Fahrzeugmodell, Baujahr und Kilometerstand
  • Technischer Zustand und Pflege (auch Scheckheftpflege)
  • Sonderausstattungen wie Navi, Sitzheizung, Anhängerkupplung, Sonderlackierungen
  • Aktuelle Marktpreise (z. B. Schwacke-Liste)
  • Regionale Preisunterschiede

Der Restwert beschreibt, wie viel das beschädigte Fahrzeug für potenzielle Käufer noch wert ist – etwa für Händler, Werkstätten oder Verwerter. Auch hier spielen Modell, Alter und Schadensumfang eine Rolle für die Preiseinschätzung.

Was, wenn kein Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden ermittelbar ist?

In manchen Fällen lässt sich kein klarer Wiederbeschaffungswert bestimmen – zum Beispiel, wenn das Fahrzeug nicht mehr hergestellt wird oder es kaum vergleichbare Modelle auf dem Markt gibt. Das betrifft oft ältere Autos, Sondereditionen oder seltene Importfahrzeuge. Dann wird der sogenannte Marktwert herangezogen. Dieser orientiert sich ebenfalls an Ausstattung, Zustand, Laufleistung und realistischen Verkaufspreisen.

Mira, der Leon bei seinem Unfall aufgefahren ist, besitzt ein seltenes Coupé aus den 90ern. Dieses wird so nicht mehr gebaut und ist kaum auf dem Gebrauchtmarkt zu bekommen. Auch ihr Auto wird nach dem Unfall als Totalschaden eingestuft, jedoch kann der Gutachter von Leons Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Miras Fahrzeugschaden aufkommt, keinen marktüblichen Wiederbeschaffungswert ermitteln. Stattdessen wird ein Marktwert von 12.000 € für die Entschädigung angesetzt, der sich auf die Ausstattung und den guten Zustand von Miras Wagen vor dem Unfall bezieht.

Wie lange gilt die Neupreisentschädigung?

Ein Unfall mit einem neuen Auto kann besonders ärgerlich sein. Deshalb können Sie nach dem Kauf eines Neuwagens im Schadenfall mehr als nur den Wiederbeschaffungswert erhalten: Die sogenannte Neupreisentschädigung.

Das bedeutet, dass wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen den Neupreis erstatten – also den Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Neufahrzeug aufwenden müssten. Je nach Tarif gilt die Neupreisentschädigung zwischen 6 und 36 Monaten.

Voraussetzung ist, dass Sie den Wagen als Neufahrzeug unmittelbar von einem Händler oder Hersteller erworben haben.

Kann ich trotz Totalschaden das Auto reparieren lassen?

Manche möchten ihr Auto behalten – selbst, wenn die Reparatur teurer ist als der Fahrzeugwert. Auch Leon denkt kurz darüber nach, seinen Kombi reparieren zu lassen. Immerhin hat er viel in das Auto investiert, kennt jeden Handgriff und weiß, dass es im Alltag zuverlässig ist.

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung bei der HUK-COBURG abgeschlossen haben, ist eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden grundsätzlich möglich. Wird das Fahrzeug fachgerecht, vollständig und nachweisbar repariert, erstatten wir die Kosten – allerdings nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Wichtig: Es muss eine vollständige Reparaturrechnung vorgelegt werden.

In Leons Fall bedeutet das: Auch wenn die Reparatur 9.100 € kosten würde, könnte er maximal 8.300 € (den Wiederbeschaffungswert) von seiner Versicherung zurückbekommen. Die Differenz müsste er selbst tragen. Allerdings hat er so die Möglichkeit, das Auto nach dem Totalschaden reparieren zu lassen und anschließend zu verkaufen.

Ohne Rechnung oder bei nur teilweiser Reparatur bekäme Leon nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert und Selbstbeteiligung – also wie zuvor berechnet: 5.900 €. Die Restkosten müsste er selbst übernehmen.

Richtig reagieren bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am Auto

Ein Unfall bringt vieles durcheinander – erst recht, wenn das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Doch keine Sorge: Bei der HUK-COBURG wissen Sie, woran Sie sind. Nach dem ersten Schreck hilft ein klarer Ablauf.

1. Schaden melden
Melden Sie uns den Schaden möglichst bald – online, telefonisch oder bei unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Schadenaußenstelle. Die Schadenaufnahme erfolgt zügig und zuverlässig.

2. Gutachten abwarten
In einem unabhängigen Gutachten prüfen wir den Schaden und ermitteln:

  • den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs,
  • die Reparaturkosten und
  • den Restwert.

So wird klar, ob wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

3. Entscheidung treffen
Sobald das Gutachten vorliegt, können Sie sich entscheiden:

  • Nicht reparieren: Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und der vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Trotzdem reparieren: Bei vollständiger, fachgerechter Reparatur mit Rechnung zahlen wir den Wiederbeschaffungswert.

Leon entscheidet sich, seinen beschädigten Kombi nicht reparieren zu lassen. Er nimmt die Entschädigung von 5.900 € an und verkauft das Auto an einen Händler, der ihm von der HUK empfohlen wurde. Dieser zahlt ihm den Restwert. So muss Leon sich nicht lange mit dem Schaden aufhalten und kann sich auf ein neues Auto freuen, das ihn sicher durch den Alltag bringt.

Antworten auf Ihre Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden

Ab wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Sobald die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden am Auto. Das prüft ein Gutachter anhand des konkreten Fahrzeugs und der aktuellen Marktwerte.

Was bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Die HUK-COBURG zahlt den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts und ggf. der Selbstbeteiligung. Die genaue Summe steht im Gutachten und wird transparent mit Ihnen abgestimmt.

Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden?
  • Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Auto nicht mehr repariert werden kann.
  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur zwar möglich, aber teurer als der Fahrzeugwert wäre.
Was passiert mit dem Restwert bei Totalschaden?

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr Auto trotz des Schadens noch wert ist. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Sie können das Auto z. B. an einen Händler oder Verwerter verkaufen. Die HUK-COBURG berücksichtigt diesen Betrag bei der Auszahlung.

Was passiert, wenn ich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden wieder einen Unfall habe?

Wenn Sie das beschädigte Auto reparieren lassen und es danach weiter nutzen, gelten auch bei einem erneuten Unfall nach wirtschaftlichem Totalschaden dieselben Regeln – sofern der Schaden vollständig behoben und korrekt dokumentiert wurde. Achten Sie darauf, dass alle Reparaturen vollständig abgeschlossen und fachgerecht durchgeführt wurden.

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Mit der Kfz-Haftpflicht haben Sie den verpflichtenden Versicherungsschutz abgedeckt.

Wer sich darüber hinaus auch gegenüber Sturm, Wildtierunfällen, Marderschäden, Glasbruch und mehr absichern will, kann das über die Teilkaskoversicherung tun. Mit der Vollkasko sind sogar Schäden abgedeckt, die Sie bei einem Unfall selbst verschuldet haben.

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