Ab wann hat ein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also mehr kosten würde als ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Die Versicherung prüft: Was würde die Reparatur kosten? Und: Wie viel war das Auto vor dem Unfall noch wert?
Am Tag des Unfalls ist Leon mit seinem sieben Jahre alten Kombi unterwegs gewesen. Er muss abgeschleppt werden. In der Werkstatt stellt der Gutachter fest, dass vor dem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert bei ca. 8.300 € liegt. Die Kosten für die Reparatur schätzt er allerdings auf rund 9.100 € ein.
Weil die Reparatur also deutlich teurer ist, spricht man in diesem Fall von einem Totalschaden, obwohl das Auto theoretisch nach der Reparatur wieder fahrtüchtig wäre.
Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden am Auto
Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn das Auto so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr sicher repariert werden kann – zum Beispiel bei einem verzogenen Rahmen oder zerstörtem Motorblock. Eine Instandsetzung ist technisch nicht möglich oder nicht zulässig.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dagegen vor, wenn das Auto zwar repariert werden könnte, die Kosten dafür aber höher sind als der Fahrzeugwert.
Für die Abwicklung über die Kaskoversicherung macht es keinen Unterschied, ob ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.