HUK Ratgeber

Grüne Karte

Lesezeit: 8 Minuten
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Aktualisiert am: 29.08.2026
Ein gelbes Sportcabrio fährt an einer Küstenstraße entlang.

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition
    • Die Grüne Versicherungskarte heißt offiziell Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK).
    • Sie ist seit Ende 2020 weiß und kann zu Hause ausgedruckt werden.
  • In EU-Staaten verzichtbar
    • In den meisten europäischen Ländern reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis.
    • Die Karte ist nur noch in wenigen Ländern vorgeschrieben.
  • Digital & kostenfrei
    • Seit 2025 genügt die digitale Version auf dem Smartphone. Das Dokument muss nicht mehr gedruckt vorliegen.
    • Wir stellen die IVK kostenfrei aus.

Die Grüne Versicherungskarte – Relikt oder unverzichtbar?

Die Grüne Versicherungskarte – griffbereit im Handschuhfach. Aber braucht es das heute überhaupt noch?

Tatsächlich ist die Internationale Versicherungskarte (IVK), die immer noch gerne als „Grüne Karte“ bezeichnet wird, obwohl sie inzwischen weiß ist, in den meisten Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Reiseländern überflüssig.

Dank des Kennzeichenabkommens reicht das vorhandene amtliche Kennzeichen als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Dennoch wurden im Jahr 2025 von der HUK-COBURG ca. 350.000 Internationale Versicherungskarten versendet.

Was ist die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) – früher Grüne Karte?

Ein kleines Spielzeugauto steht auf einem Globus

Die offizielle Bezeichnung für die ehemals Grüne Karte lautet: „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Sie dient dem Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Geschaffen wurde sie zur Vereinfachung des Grenzübertritts sowie zum Schutz eines Verkehrsopfers bei einem Unfall.

Vorher musste für jedes Land ein separater Haftpflichtversicherungsnachweis mitgeführt werden. Längere Urlaubsreisen waren so schon in der Vorbereitung sehr aufwendig, weil alle notwendigen Dokumente besorgt werden mussten.

Aber nicht jedes Land kann in den Kreis der Länder des Grüne-Karte-Abkommens aufgenommen werden. Wenn ein Land dem Abkommen beitreten möchte, muss es zunächst nachweisen, dass es über eine leistungsfähige Versicherungswirtschaft verfügt, die auch Schäden im Ausland abwickeln kann.

Auf der Internationalen Versicherungskarte sind immer das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Gültigkeitsdauer der Karte, die jeweilige Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs benannt.

Länder, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sind auf der Karte mit einem durchgestrichenen Länderkürzel vermerkt.

Gut zu wissen

Die Grüne Karte heißt zwar so – ist aber eigentlich nicht mehr grün. Seit Oktober 2020 wird die Internationale Versicherungskarte (IVK) auf weißem Papier ausgestellt.

Seit 2025 hat die Grüne Versicherungskarte ihre Gültigkeit sogar digital und muss nur noch auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Ältere Karten auf grünem Papier sind bis zum Ablaufdatum gültig.

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In welchen Ländern brauche ich die Grüne Karte und wann reicht das Kennzeichen?

Dank des Kennzeichenabkommens dient Ihr deutsches Euro-Autokennzeichen in der EU und in vielen anderen europäischen Staaten bereits als ausreichender Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sie ist nur noch in wenigen Ländern Pflicht und beim Grenzübertritt vorzulegen.

So ist zum Beispiel Großbritannien auch nach dem Brexit Mitgliedsstaat im Grüne-Karte-Abkommen. Aber es wird dringend empfohlen, die internationale Versicherungskarte als Versicherungs-Nachweis mitzuführen.

Reiseland Kennzeichen
genügt
Grüne Karte empfohlen Grüne Karte Pflicht
Albanien
Andorra
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
(mit Zypern)
Großbritannien
(inkl. Nordirland)
Irland
Island
Italien
Kosovo Der Kosovo erkennt die IVK nicht an. Hier kann man sich an der Grenzstation separat haftpflichtversichern.
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Moldawien
Monaco
Montenegro
Niederlande
(Holland)
Nord­mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien (mit Kanarischen Inseln), Gibraltar
Tschechische Republik
Türkei
Ukraine
Ungarn
HUK-COBURG-Experte Karl
Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG
„Ganz wichtig: Ob Sie in einem Land mit Grüne-Karte-Abkommen auch tatsächlich Versicherungsschutz genießen, hängt von Ihrem Versicherer ab. Jeder Anbieter kann selbst festlegen, in welchen Staaten die Haftpflichtdeckung gilt. Nur wenn das Land auf der Grünen Karte Ihres Versicherers genannt wird bzw. nicht durchgestrichen ist, besteht Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht.”
Mehr zu unserem Experten

Was passiert, wenn ich ohne Grüne Karte einreise?

Können Sie keine Versicherungskarte nachweisen, müssen Sie eine spezielle Grenzpolice erwerben. Diese sogenannte Grenzversicherung dient dann innerhalb des Landes als Versicherungsnachweis. Die Kosten variieren von wenigen Euro bis hin zu einigen Hundert Euro und bieten meist einen schlechteren Versicherungsschutz.

In Ländern, die nicht dem System der Grünen Karte angeschlossen sind, müssen ebenfalls entsprechende Grenzpolicen erworben werden.

Achtung: Auch wer eine Karte besitzt, diese aber vergessen hat, muss zahlen. Es besteht keine Möglichkeit die Karte nachträglich einzureichen.

Der Kosovo erkennt die Grüne Versicherungskarte generell nicht an. Sie müssen dort bei Grenzübertritt eine spezielle Versicherungspolice für Ihr Auto erwerben.

In Italien gilt grundsätzlich das Kennzeichenabkommen, in Einzelfällen verlangen die dortigen Behörden bei Schadenfällen dennoch eine Grüne Versicherungskarte.

Für Reisen nach Großbritannien und Nordirland ist nach dem Brexit die Internationale Versicherungskarte dringend empfohlen. Und auch für Serbien wird die Mitnahme empfohlen.

Ohne Grüne Karte kann es zudem bei Unfällen zu Problemen mit Polizei oder Schadensregulierung kommen.

Was steht auf der Grünen Karte und was bedeuten die Angaben?

Muster einer Internationalen Versicherungskarte
Legende zur grünen Karte: 1 - Gültigkeitsdauer, 2 - Ländercode, Nummer des Versicherungsunternehmens und Versicherungsnummer des Versicherungsnehmers, 3 - Amtliches Kennzeichen, 4 - Fahrzeughersteller, 5 - Ländercodes der Länder, in denen ein Versicherungsschutz besteht, Länder, in denen kein Versicherungsschutz besteht sind durchgekreuzt, 6 - Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, 7 - Nennung der Versicherungsgesellschaft

Beantragung & Kosten

Wo muss ich die Grüne Versicherungskarte bei der HUK-COBURG beantragen?

Die Grüne Versicherungskarte bestellen Sie bei uns ganz unkompliziert online über Ihren persönlichen Kundenbereich „Meine HUK”.

Melden Sie sich dafür in Ihrem Kundenbereich an und klicken Sie bei dem gewünschten Versicherungsvertrag auf „Anzeigen”. Die Internationale Versicherungsbescheinigung können Sie dann im Menüpunkt „Dokumente” unter „Bescheinigungen & Services” anfordern. Sie erhalten sie dann umgehend als PDF in einer E-Mail.

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Muss ich die Grüne Karte ausdrucken?

Neu seit 01.01.2025

Bis 2024 musste die Versicherungskarte immer als Ausdruck mitgeführt werden, weil eine digitale Version der Karte nicht anerkannt wurde – seit 2025 ist es viel einfacher für Sie. Es verschwindet die bislang noch verpflichtende Papierform. Stattdessen reicht es aus, die Internationale Versicherungskarte als PDF auf dem Smartphone dabeizuhaben.

Speichern Sie also einfach das PDF vor der Reise lokal auf dem Smartphone. Ein zusätzlicher Ausdruck auf weißem Papier kann als technische Reserve sinnvoll sein – beispielsweise wenn Ihr Akku alle ist, Sie kein Netz an der Grenze haben oder Ihr Smartphone beschädigt ist.

Wie viel kostet eine Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte ist für Sie immer kostenfrei. Egal ob Sie erstmalig eine Karte beantragen oder Ihre bestehende Karte verlängert werden muss. 

Was kostet eine neue Grüne Karte bei Verlust oder Ablauf?

Auch eine neu ausgestellte Internationale Versicherungskarte ist für unser Kunden kostenfrei, beispielsweise wenn die bisherige Karte abgelaufen ist, verloren wurde oder sich Fahrzeugdaten geändert haben.

Gültigkeit und Dauer der Zustellung

Wie lange ist die Grüne Karte gültig?

Die konkrete Gültigkeit Ihrer IVK steht auf dem Dokument. Sie ist bis zu dem dort eingetragenen Enddatum gültig, höchstens jedoch fünf Jahre.

Prüfen Sie daher vor einer Reise ins Ausland, ob Ihre Karte noch gültig ist und die Daten auf der Karte mit Ihrem Auto übereinstimmen. Haben sich Ihre Daten geändert, fordern Sie kostenlos eine neue internationale Versicherungskarte an.

Ist die Karte abgelaufen oder stimmen Kennzeichen beziehungsweise Fahrzeugdaten nicht mehr, fordern Sie vor der Reise kostenlos eine neue IVK an.

Wie schnell erhalte ich die Grüne Karte bei der HUK-COBURG?

  • Symbol eines Smartphones
    Digital

    Bei der Online-Anforderung in „Meine HUK“ erhalten Sie das PDF umgehend per E-Mail.

  • ui-mail.svg
    Per Post

    Der Versand erfolgt am nächsten Werktag. Die Karte sollte innerhalb von drei Werktagen eintreffen. Auf die Postlaufzeiten hat die HUK-COBURG keinen Einfluss. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn die Karte auch nach 5 Tagen nicht angekommen ist.

  • Kalendereintrag mit Uhrzeit
    Kurz vor der Reise

    Nutzen Sie die digitale PDF-Version auf dem Smartphone oder drucken Sie diese selbst aus.

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Welchen Schutz bietet die Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte weist ausschließlich den Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.

Für die Kaskoversicherung – also für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug – gilt die Karte nicht.

In welchen Ländern Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung besteht, können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachlesen. Bei uns haben Sie in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.

Das bedeutet, dass Sie z. B. in der Türkei nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung genießen.

Was ist der Unterschied zwischen der IVK und dem Auslandsschadenschutz?

Die Internationale Versicherungskarte (IVK) und der Auslandsschadenschutz erfüllen bei Fahrten ins Ausland zwei völlig unterschiedliche Aufgaben:

  • Internationale Versicherungskarte (IVK)

    Sie dient als reiner Nachweis, dass Ihr Auto eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Sie schützt Sie davor, dass Sie bei einem von Ihnen verursachten Fremdschaden oder bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme bekommen.

  • Auslandsschadenschutz

    Das ist ein zusätzlicher Leistungsbaustein und ergänzt Ihre Kfz-Versicherung. Sobald es im Ausland kracht, gelten andere Rechte und Deckungssummen. Das heißt, wer teil- oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, erhält möglicherweise weniger Schadenersatz als in Deutschland üblich. Hier bietet z. B. unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung Schutz. Melden Sie uns einen Unfall, prüfen wir die Haftung nach dem Recht des Unfalllandes und ersetzen Ihnen den Schaden anstelle des ausländischen Unfallgegners nach deutschem Schadenersatzrecht.

  • Kurz gesagt
    • Die IVK ist der Beleg für Ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für Geschädigte im Ausland.
    • Der Auslandsschadenschutz sichert Sie selbst bei unverschuldeten Unfällen im Ausland finanziell ab.

Welche Länder sind auf der Karte vermerkt, aber bei der HUK-COBURG ausgeschlossen?

Nicht für alle Länder, die dem Abkommen beigetreten sind, bietet die HUK-COBURG Versicherungsschutz.

So sind z. B. Iran und Marokko dem Abkommen ebenfalls beigetreten, der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG gilt aber dennoch nicht in diesen Ländern.

Die ausgeschlossenen Länder erkennen Sie auf der Versicherungskarte an dem durchgestrichenen Länderkürzel. Hier müssen Sie eine kostenpflichtige Grenzpolice abschließen.

Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Wenn Sie während Ihrer Reise einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben, ist ein europäischer Unfallbericht empfehlenswert. Dort finden Sie die wichtigsten Angaben zum Schaden in verschiedenen Sprachen.

Weitere wichtige Informationen rund um Schadenfälle im Ausland haben wir Ihnen auf der Seite Schadenservice für Unfälle im Ausland zusammengestellt.

Melden Sie Ihren Schaden online: Unfallmeldung im Ausland

Deckt die Grüne Karte auch Schäden am eigenen Fahrzeug?

Nein. Sie weist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht nach. Eigene Schäden sind nur über Teil- oder Vollkasko abgesichert.

Für welche Fahrzeuge benötige ich eine IVK?

Brauche ich eine IVK für einen Mietwagen? Wer stellt diese aus?

Nein, bei einem Mietwagen stellt die Autovermietung die Grüne Karte bereit und legt diese im Handschuhfach ab.

Wird für einen Anhänger oder Wohnwagen eine IVK benötigt?

Ja, in einigen Ländern (wie z. B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien oder Montenegro) ist für Anhänger und Wohnwagen eine eigene Internationale Versicherungskarte vorgeschrieben.

Da Anhänger ein eigenes Kennzeichen besitzen, stellen wir Ihnen auf Anfrage eine separate Karte für Ihren Anhänger aus.

Wird für ein Wohnmobil eine IVK benötigt?

Ja, für ein Wohnmobil gelten dieselben Regeln wie für einen PKW. In allen Ländern, in denen die IVK Pflicht ist (oder empfohlen wird), müssen Sie die Karte auch für das Wohnmobil mitführen. Sie erhalten die IVK kostenlos in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine HUK“.

Wird für ein Motorrad eine IVK benötigt?

Ja, auch für Motorräder, Roller oder Quads gilt die IVK-Pflicht in den entsprechenden Zielländern. Die Karte dient als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Zweirads und kann bei uns kostenfrei angefordert oder als PDF digital mitgeführt werden.

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Unfall im Inland mit ausländischem Fahrzeug

Was tun, wenn ich in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hatte?

Wenn Sie in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug einen Unfall hatten, können Sie über das Onlineformular des Deutschen Büros Grüne Karte schnell den zuständigen deutschen Schadenregulierer ermitteln.

So finden Sie heraus, welche Gesellschaft in Deutschland den Schaden für den ausländischen Versicherer bearbeitet und an wen Sie Ihre Ansprüche richten können.

Fazit: Das Wichtigste zur Internationalen Versicherungskarte auf einen Blick

  • Definition

    Die Grüne Versicherungskarte (IVK) ist ein international anerkannter Nachweis deiner Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug, das auf der Karte eingetragen ist.

  • Geltungsbereich

    In der EU und vielen europäischen Nachbarstaaten reicht das deutsche Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

  • Format & Service

    Die Karte kann als PDF auf dem Smartphone mitgeführt werden. Die HUK-COBURG stellt sie kostenlos aus.

  • Wichtiger Prüfschritt

    Nur wenn das Zielland auf der Karte nicht durchgestrichen ist, besteht dort auch tatsächlich Kfz-Haftpflichtschutz.

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