Promillegrenze unterscheidet sich
Der höchstzulässige Blut-Alkoholwert variiert von Land zu Land – und ebenso die Bußgelder bei Verstößen.
In den meisten europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5.
Aber Achtung: Für junge Fahrer und Fahranfänger können verschärfte Regeln gelten!
Eine Null-Promillegrenze gilt z.B. in folgenden Ländern:
- Bulgarien
- Estland
- Finnland
- Rumänien
- Slowakei
- Tschechien
- Ungarn
Auch die Bußgelder unterscheiden sich: So kann in Italien ab 1,5 Promille das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind.
Ähnlich weiter nördlich: In Dänemark drohen ebenfalls erhebliche Geldstrafen, die sich nach dem Einkommen berechnen.
- So kann die Strafe bei einem Verstoß gegen die geltende 0,5 Promillegrenze bis zu ein Monatsgehalt kosten.
Wie in Italien kann das Fahrzeug ab 2 Promille beschlagnahmt und versteigert werden.
Auch Rauchen ist nicht überall erlaubt.
- So können in Griechenland Autofahrer zur Kasse gebeten werden, die im Auto rauchen, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren.
- Dann drohen Strafen von bis zu 1.500 €, in Bussen und Taxis sind Bußgelder von 3.000 € möglich.