Autoschlüssel mit HUK-COBURG Anhänger

Haftpflicht-, Teil- oder Vollkasko?

Was Sie wirklich wissen müssen

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Haftpflicht-, Teil- oder Vollkasko?

Was Sie wirklich wissen müssen

Was wollten Sie schon immer zum Thema Kfz-Versicherung wissen?

Diese Frage haben wir Ihnen auf Facebook gestellt. Die wichtigsten Themen haben Nadja Koch und Christin Schmidt aus der Abteilung Kraftfahrt Betrieb für Sie beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

Sehen Sie im ersten Teil die Antworten unserer Expertinnen zu den Themen Teil- oder Vollkasko und Kfz-Haftpflicht:

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Welchen Versicherungsschutz braucht das neue Auto …

... und worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Endlich ist die Entscheidung für das neue Auto gefallen. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Termin der Schlüsselübergabe steht an, und schon bald kann der neue Traumwagen abgeholt werden. Da kein Fahrzeug von der Zulassungsstelle angemeldet wird, ohne dass der Halter einen gültigen Versicherungsnachweis vorzuweisen hat, muss sich jeder Autokäufer früher oder später mit dem Thema Kfz-Versicherung auseinandersetzen.

Wer sich also ein Auto kauft, ob neu oder gebraucht, wird nicht darum herumkommen, über die einzelnen Versicherungsmodelle wie Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko genauer nachzudenken. Auch wer schon mal in Besitz eines Autos war und es versichert hatte, weiß oft nicht, welcher Schutz zum neuen Fahrzeug passt. Denn die richtige Autoversicherung hängt stark von der individuellen Situation ab.

Haftpflicht ist Pflicht, Kasko nicht

Grundsätzlich gilt: Wer sich mit einem motorisierten Gefährt auf die Straße begeben möchte, muss es versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Im Falle eines Unfalls, entschädigt sie die Mitinsassen des Unfallverursachers und die Opfer der Gegenseite im Rahmen der zuvor vereinbarten Versicherungssumme.

Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Sie sind Zusatzoptionen mit denen das eigene Fahrzeug gegen allerlei Gefahren abgesichert wird. Doch welche der beiden ist ratsamer?

Es ist zu einfach, pauschal die eine oder die andere Versicherungsform zu empfehlen, denn sowohl Teil- als auch Vollkasko bieten im Schadenfall einen weitreichenden Schutz. Wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Mitfahrer sind versichert, Fahrer nicht!

Im Falle eines Unfalles können Mitfahrer ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters geltend machen. Handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall, geht der Fahrer bei der Entschädigung jedoch leer aus. Um sich selbst ausreichend zu versichern, können Sie Ihre Haftpflichtversicherung optional mit einer Fahrerschutzversicherung erweitern. Diese schützt den Fahrer, wenn er beim Lenken des Fahrzeugs durch einen Unfall einen Personenschaden erleidet. Neben Verdienstausfall, Schmerzensgeld sowie Leistungen für Folgeschäden deckt die Fahrerschutzversicherung im Todesfall auch Leistungen an Hinterbliebene ab.

Im zweiten Teil geben Nadja Koch und Christin Schmidt Tipps zur Entscheidungsfindung und erklären weitere Zusatzbausteine:

Kfz-Schutzbrief als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung

Der Kfz-Schutzbrief garantiert im Notfall einen Anspruch auf Pannenhilfe inklusive Abschleppdienst. Ist das Auto nicht mehr fahrtüchtig, werden außerdem auf Reisen die Kosten für einen Mietwagen übernommen. Der Kfz-Schutzbrief umfasst noch viele weitere Leistungen, wie beispielsweise Krankenrücktransport aus dem Urlaub. Eine Notrufzentrale steht dem Autofahrer dabei unterstützend zur Verfügung. Der Kfz-Schutzbrief ist in der Regel sehr günstig und lohnt sich deshalb. Denn alleine die Kosten für ein einziges Mal Abschleppen übersteigen in den meisten Fällen die Kosten für den Kfz-Schutzbrief.

Vollkasko – umfassend abgesichert

Fest steht: Einen umfassenden Schutz bietet nur die Vollkasko. Sie ist für all diejenigen empfehlenswert, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus oder Beschädigungen, bei denen der Verursacher unbekannt ist (Fahrerflucht), versichern möchten. Wer also einen teuren Neuwagen kauft, wird sich im Falle eines Unfalles freuen, wenn das Fahrzeug nicht auf eigene Kosten repariert werden muss.

Das Alter und der Wert des Autos sind die wichtigsten Aspekte, wenn es um das Für und Wider einer Kfz-Vollkaskoversicherung geht. Die zentrale Frage lautet hier: Kann ich mir bei einem größeren Unfall – ohne Vollkasko – ein adäquates Ersatz-Fahrzeug leisten?

Teilkasko – Selbstbeteiligung senkt die Prämie

Doch auch die Teilkasko deckt bereits ein breites Spektrum ab. Versichert sind hier z. B. Schäden durch Diebstahl, offenes Feuer, Bruch der Verglasung, Kurzschluss und bei einigen Versicherern außerdem Marderbisse – so auch bei uns. Einen Überblick, was genau bei der jeweiligen Deckung abgesichert ist und was nicht, gibt unsere Übersichtsgrafik weiter unten.

Gut zu wissen bei einer Teilkaskoversicherung: Je höher die Selbstbeteiligung in einem Schadenfall ist, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie und damit die Kosten für die Kfz-Versicherung. Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (z. B. 300 €) im Schadenfall, kann die Prämie für die Voll- oder Teilkasko gesenkt werden. Schäden, die unter der Selbstbeteiligung liegen (z. B. 300 €), müssen dann aber aus eigener Tasche bezahlt werden.

Außerdem ganz wichtig: In der Teilkasko gibt es feste Beitragssätze. Die Vollkasko aber richtet sich primär danach, wie lange ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Wer einige Jahre keinerlei Schäden zu melden hatte, sollte auch bei einem älteren Auto erwägen, in der Vollkasko zu bleiben. Wer sich bereits in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse befindet, dessen Beitrag ist für eine Vollkasko oftmals nur unwesentlich höher als der einer Teilkaskoversicherung.

Neuwagenkauf – Mit Vollkasko auf der sicheren Seite

Beim Thema Finanzierung eines Neuwagens ist es dringend zu empfehlen, eine Vollkasko abzuschließen. Generell sollten Autokäufer eines Neuwagens, ob mit oder ohne Finanzierung, eine Vollkasko abschließen. Damit man im schlimmsten Fall – einem selbstverschuldeten Totalschaden – nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Sie kommt zumindest für den Wiederbeschaffungswert auf.

Die Vollkaskoversicherung sollte außerdem den Punkt „Neuwertentschädigung“ beinhalten. Wurde das Fahrzeug als Neuwagen gekauft, wird hier – je nach Anbieter – innerhalb des ersten oder der ersten beiden Jahre statt des Wiederbeschaffungswertes der Neupreis erstattet.

Fazit: Je neuer und teurer der Wagen, desto eher empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Bei kleinerem Budget und einem günstigen Gebrauchten sollte man genau abwägen, ob man aufgrund seiner individuellen Situation mit einer Teil- oder Vollkasko besser fährt.

Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung Classic

Die Vollkasko-Versicherung bzw. Teilkasko-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Auto auf. Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick:

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde / Vandalismus („Neidkratzer“)
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden
Schäden durch Transport auf einer Fähre

Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt – nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

Nadja Koch

Nadja Koch
Abteilung Kraftfahrt Betrieb

Christin Schmidt

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Abteilung Kraftfahrt Betrieb

Nadja Koch

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Christin Schmidt

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