Berater-Homepage von Regina Oberthür

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7BGR-OI43X-32

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7BGR-OI43X-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7BGR-OI43X-32

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Fahrräder vor Gebäude

Fahrraddiebstahl

Fahrrad richtig sichern & versichern

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Fahrraddiebstahl

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Schutz gegen Fahrraddiebstahl: Versicherung & smarte Schlösser

Immer mehr Menschen greifen nicht nur bei sonnigem Wetter zum Fahrrad und lassen das Auto stehen. Doch jährlich werden etwa 260.000 Fahrräder in Deutschland gestohlen.

Die Zahl der Diebstähle von versicherten Rädern belief sich in 2021 auf rund 125.000, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellte.

Das sind zwar 15.000 Fahrräder weniger als im Vorjahr, dafür haben es Diebe aber besonders auf teure Räder abgesehen.

Da viele Diebstähle aber nicht gemeldet werden, dürfte die Dunkelziffer noch weitaus höher liegen.

Die Aufklärungsquote für vermisste Fahrräder ist leider sehr gering: Nur in weniger als 10% der Fälle finden die Räder zurück zu ihren Besitzern. 

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zahlten Versicherer 2021 für versicherte Fahrräder eine Entschädigungssumme von 110 Millionen €. Zurückzuführen ist dieser hohe Betrag auf einen Anstieg der durchschnittlichen Entschädigung pro Fahrrad.

Der Wert der versicherten Fahrräder steigt und mit ihm auch die Entschädigung im Falle eines Diebstahls – von 360 € pro Rad im Jahr 1998 auf 860 € pro Rad im Jahr 2021. Das sind 130 € mehr als im Vorjahr.

Wie schütze ich mein Fahrrad am besten vor Diebstahl?

Machen Sie es Fahrraddieben so schwer wie möglich. Viele Täter schrecken vor dem Diebstahl zurück, wenn der Fahrraddiebstahl mit viel Aufwand verbunden ist:

  • Fahrrad nie unabgeschlossen alleine lassen. 
  • Rad an fest verankerte Gegenstände wie Fahrradständer anschließen.
  • Fahrrad nie lange an einer Stelle stehen lassen.
  • Einen belebten Ort zum Abstellen des Rades wählen, damit Diebe nicht ungestört "arbeiten" können.
  • Stabiles und schweres Schloss benutzen, besser zwei als eins.
  • Fahrrad an Vorder- und Hinterrad sowie Rahmen festschließen, da Räder oft einfach ausgehebelt werden können.

Im Fall eines Diebstahls ist es wichtig, den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer des Fahrrads zu kennen. 

Den entstandenen Schaden ersetzt Ihnen die passende Fahrradversicherung - z. B. als Teil Ihrer Hausratversicherung der HUK-COBURG.

Was ist eine Codierung beim Fahrrad?

Um Diebe von vornherein abzuschrecken, ist es sinnvoll, das Fahrrad codieren zu lassen. Dabei wird mittels Gravur oder Aufkleber eine Zahlen- und Buchstabenkombination am Rahmen unterhalb des Sattels angebracht.

  • Der Code gibt eindeutig Aufschluss über den Eigentümer.
  • Codierte Räder können dann nur mit einem Kaufvertrag und den Codierungspapieren neu übertragen werden, sodass der Weiterverkauf des Diebesgutes erschwert wird.
  • Codierungen werden direkt beim Fahrradhändler, Fahrradclub (ADFC) oder der Polizei vorgenommen und kosten maximal 15 €. Dazu wird eine Rechnung mit Rahmennummer als Eigentumsnachweis benötigt.
  • In Verbindung mit einem Fahrradpass, in welchem wesentliche Informationen über das Rad enthalten sind, ist eine Codierung ein guter Schutz vor Diebstählen oder erhöht zumindest die Chance auf Aufklärung des Diebstahls.

Wie hilft ein GPS-Tracker beim Auffinden gestohlener Fahrräder?

Ein GPS-Tracker kann helfen verschwundene Fahrräder wieder ausfindig zu machen. Versteckt angebracht kann der Tracker ein Signal an das Smartphone des Besitzers senden und so seinen Standort mitteilen.

Bei manchen Produkten kann auch eine Routen-Nachverfolgung aktiviert werden, um zu sehen, wo das Fahrrad gewesen ist.

Wird das Fahrrad jedoch in Innenräumen versteckt, darf man sich nicht einfach Zutritt verschaffen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Polizei ein Muss. 

Wie muss ich einen Fahrraddiebstahl melden?

Der erste Weg sollte direkt zur Polizeidienststelle führen, am besten mit aktuellen Fotos vom Fahrrad und dem Fahrradpass.

Für die Fahndung nach dem Rad bieten sich ggf. auch Detailaufnahmen von auffälligen Merkmalen an.

Mancherorts kann man sogar einen Fahrraddiebstahl online melden.

  • Die Meldung bei der Polizei sollte mindestens innerhalb von 48 Stunden erfolgen, sonst sinken die Chancen das Fahrrad wieder zu finden.
  • Wegen Fahrraddiebstahls sollte immer eine Anzeige gestellt werden.
  • Als nächstes ist der Verlust der Versicherung zu melden. Hier können die Anzeige der Polizei, sowie Rechnungsbelege und Fotos gleich mitgeschickt werden.
  • Häufig wird auch eine Bescheinigung des Fundbüros benötigt, dass das Fahrrad nicht aufgefunden wurde.
  • Ort und Zeit des Diebstahls, sowie Art der Sicherung sollten bei Polizei und Versicherung möglichst genau angegeben werden. 

Auch Eigeninitiative kann helfen den Fall zu lösen. Geklaute Fahrräder werden häufig im Internet zum Verkauf angeboten. Die Augen aufzuhalten, kann sich also lohnen.

Welche Versicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl?

Vor dem Verlust des Fahrrads kann eine Versicherung zwar nicht schützen – wohl aber vor dem finanziellen! Ihr Rad können Sie im Rahmen Ihrer Hausratversicherung der HUK-COBURG absichern.

Der Schutz umfasst übrigens nicht nur Fahrräder, sondern auch nicht versicherungspflichtige Pedelecs und Fahrradanhänger.

Wenn eine Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahlschutz abgeschlossen wurde, wird im Schadenfall der Neuwert des Fahrrads ersetzt. Das heißt, dass der Betrag für ein gleichwertiges neues Fahrrad ausbezahlt wird.

Bei Abschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung wird in der Regel eine Höchstentschädigungssumme vereinbart. Sie sollte dem Neuwert des Fahrrads entsprechen. Für die Wertermittlung und Schadenregulierung sind der Kaufbeleg und ein Foto des Fahrrads hilfreich.

Als Hausratgegenstände sind Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und Fahrradanhänger gegen Einbruchdiebstahl geschützt. Kein Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahr des einfachen Diebstahls, d.h. wenn das Fahrrad außerhalb verschlossener Abstellräume, Keller oder Wohnungen auf offener Straße gestohlen wird.

Dies ist bei einem Großteil der Diebstähle der Fall. Der einfache Fahrraddiebstahl kann jedoch gegen einen Zusatzbeitrag als „Fahrradversicherung“ in der Hausratversicherung mitversichert werden.

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Gut zu wissen – Fahrradwerkzeug

Es ist eine längere Fahrradtour geplant und nichts soll dem Zufall überlassen werden? Was auf der Fahrradtour nicht fehlen sollte, ist Werkzeug und ein paar Tipps und Tricks, wie dieses richtig genutzt wird. 

Unser Fahrradprofi Andi Schuster zeigt, was bei einer Fahrradtour auf jeden Fall dabei sein sollte:

  • Multifunktions-Reparatur-Werkzeug mit Kettennieter
  • Ersatzschlauch
  • Flickzeug-Set
  • Stabiler Reifenheber
  • Minipumpe 

Tipp: Ein Adapterventil mitnehmen, so können mit Luftkompressoren von der Tankstelle auch Sclaverandventile (das sind die etwas dünneren Ventile z. B. für Rennradreife) aufgepumpt werden.

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Jeder Gegenstand in Ihrem Zuhause hat neben einem persönlichen auch einen finanziellen Wert. Unsere Hausratversicherung sichert diese Gegenstände zu einem besonders günstigen Preis ab.

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