Berater-Homepage von Michael Aschermann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-4KRI-PGZLO-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-4KRI-PGZLO-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-4KRI-PGZLO-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-4KRI-PGZLO-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-4KRI-PGZLO-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-4KRI-PGZLO-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Männer stehen an einem Anhänger

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Focus Money, TOP Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2023
  • Schutz für den abgekoppelten Anhänger – Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Anhänger per Hand rangiert wird oder abgestellt ist, und die Bremse sich von allein löst.
  • Rangier- und Schlingerschäden – unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, wenn das Zugfahrzeug bei uns vollkaskoversichert ist. 
  • Reifenplatzer – Im Vollkasko-Tarif sind Schäden am Fahrzeug mitversichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. 
  • Ausgezeichneter Service – Focus Money verleiht uns das Prädikat „Top Kfz-Versicherer” (Heft 36/2023). 

Was kostet eine Anhänger-Versicherung?

Anhänger-Versicherungen sind deutlich günstiger als Versicherungen für den Pkw. Auch mit zusätzlicher Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Policen in der Regel erschwinglich.

Konkret werden Prämien anhand der zulässigen Gesamtmasse und der Art des Anhängers (z. B. Wohnwagen oder Güterbeförderung) berechnet. Die Prämien für Teil- und Vollkaskoversicherungen errechnen sich anhand des Wertes des Anhängers.

Anders als bei der Autoversicherung gibt es bei der Anhänger-Versicherung keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (Prozente) – die Einstufung liegt immer bei 100%. Dementsprechend steigt die Prämie im Falle eines Schadens nicht. Es gibt allerdings auch keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Die Kündigungsfristen für Anhänger-Versicherungen sind in der Regel mit denen der Kfz-Versicherung identisch.

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Muss ich meinen Anhänger überhaupt versichern?

Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden – eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug reicht nicht mehr aus. Grund für diese Gesetzesänderung war die Häufung von schweren Unfällen mit Transport-Anhängern und Wohnwagen sowie Schäden durch stehende Anhänger.

In vielen Fällen stellte sich die Schadensregulierung als schwierig heraus. Durch die separate Anhänger-Haftpflichtversicherung soll deshalb sichergestellt werden, dass nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet.

Konkret schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Anhänger-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§1 PflVG). Diese Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, z. B. für Fahrzeug- und Bootstrailer oder Pferdeanhänger. Diese sind – wenn angekoppelt – nach wie vor über das Zugfahrzeug mitversichert.

Auch, wenn nicht alle Anhänger versicherungspflichtig sind, empfiehlt sich zumeist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht, allein um die möglichen finanziellen Folgen eines verursachten Schadens abzusichern.

Ein Beispiel: der Anhänger steht abgekoppelt, setzt sich von allein in Bewegung und rollt in einen fremden Gartenzaun.

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Wie muss ich meinen Anhänger versichern?

Bei der Anhänger-Versicherung wird zwischen geschäftlicher, gewerblicher und privater Nutzung differenziert.

  • Von einer geschäftlichen Nutzung spricht man immer dann, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, beispielsweise vom Pizzalieferanten oder zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb.
  • Gewerblich wird ein Anhänger unter zwei Voraussetzungen genutzt. Erstens: Durch seinen Einsatz werden Einnahmen generiert, beispielsweise durch den gewerblichen Transport von Gütern. Zweitens: Diese Einnahmen gelten steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb.

Von der Pflichtversicherung befreit sind zum Teil land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger. Zusätzlich sind u. U. einige Anhänger im Sportbereich von der Versicherungspflicht ausgenommen: Dazu gehören etwa Pferdetransporter, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger.

Selbstverständlich muss für diese Anhänger trotzdem ein Kennzeichen beantragt werden. Auch eine Versicherung ist grundsätzlich für versicherungsfreie Anhänger empfehlenswert, obwohl diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Denn ein Risiko besteht auch dann, wenn der Anhänger nicht über die Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert ist. 

Halter können beim Anbieter erfragen, welche Versicherung ihr Anhänger konkret benötigt. Dabei ist es allerdings sehr wichtig, genaue Angaben zu machen. Falschangaben können den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, was im Falle eines Schadens verheerend wäre.

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihren Anhänger

Nur kurz nicht aufgepasst, schon gibt es einen Unfall mit Ihrem Anhänger und Sie haften. Entstehen anderen dabei Schäden oder werden Personen verletzt, kann es ganz schön teuer werden.

In Deutschland ist bei Zulassung bestimmter Fahrzeuge der Nachweis einer Haftpflichtversicherung notwendig.

Gut, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch hohe Schäden abdeckt.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden übernehmen wir bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Wir prüfen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Und Sie? Brauchen sich um nichts zu kümmern.

Für die Zulassung von versicherungspflichtigen Anhängern benötigen Sie dann auch, wie bei Ihrem Zugfahrzeug, einen Nachweis über den Versicherungsschutz. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

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Die Kasko­versicherung

Oft steckt auch in einem Anhänger ein hoher materieller Wert. Ein Sturmschaden oder ein beschädigtes Rücklicht an Ihrem Anhänger kann also schnell teuer werden.

Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung steht es Ihnen frei, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Anhänger abzuschließen.

Was leisten Teilkasko und Vollkasko in der Anhänger­versicherung?

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Naturgewalten (z. B. Hagel, Sturm oder Blitzschlag), Wildunfälle, Diebstahl sowie Schäden durch Explosion, Kurzschluss, Brand oder Glasbruch ab.

Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn die Unfallschäden durch den Halter selbst verursacht wurden. Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Anhänger von Fremden mutwillig beschädigt wurde. Die Police lohnt sich dementsprechend in erster Linie für neuwertige bzw. hochpreisige Anhänger.

Sowohl Teil-, als auch Vollkasko beziehen sich allerdings nur auf Schäden am Fahrzeug bzw. auf fest ein- oder angebaute Bestandteile.

Im Vollkasko-Tarif sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. Der Abschluss der Vollkaskoversicherung ist online nicht möglich. Möchten Sie Ihren Anhänger Vollkasko versichern, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berater vor Ort.

Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.

  • Ihr Zugfahrzeug ist bei uns noch nicht vollkaskoversichert?
    Sie können Ihren Versicherungsschutz in der Autoversicherung jederzeit erweitern.
  • Mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK-COBURG wechseln?
    Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können. 

Braucht man für den Anhänger einen Schutzbrief?

Nein – ist Ihr Zugfahrzeug bei uns schutzbriefversichert, dann ist Ihr mitgeführter Gepäckanhänger oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse ohne Aufpreis auch im Kfz-Schutzbrief mitversichert.

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Alle Leistungen der Anhänger-Versicherung im Überblick

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Anhängers durch Fremde / Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch Reifenplatzer
Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren 
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Anhänger bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug und Folgeschäden bis 20.000 €
Schäden durch Transport des Anhängers auf einem Schiff
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Wer zahlt beim Unfall mit einem Anhänger?

Im Falle eines Unfalls erweist sich die Schadensregulierung nicht immer als eindeutig. In der Regel greift allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, wenn sich Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung befinden.

Die Anhänger-Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und auf öffentlichem Boden einen Schaden verursacht.

In einigen Fällen springt die Anhänger-Versicherung aber auch dann ein, wenn der Anhänger in Benutzung ist. Das kann etwa dann sein, wenn er von der Spur abkommt und ein anderes Fahrzeug beschädigt – beispielsweise aufgrund von widrigen Witterungsbedingungen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Mit der Anhänger-Versicherung der HUK-COBURG fahren Sie gut – und sparen bares Geld! Überzeugen Sie sich selbst.

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Häufige Fragen zur Anhänger-Versicherung

Welchen Führerschein braucht man für ein Gespann?

Ob Sie einen Anhänger ziehen dürfen, ist abhängig von der erworbenen Führerscheinklasse. In Ihrem Führerschein eingetragen ist auch die zulässige Gesamtmasse, die Sie bewegen dürfen

Eine gute Übersicht bietet Ihnen unser Ratgeber Wohnmobil-Führerschein, in dem neben den erforderlichen Fahrerlaubnissen für Gespanne aus Wohnmobil und Anhänger zusätzlich auch die für Gespanne aus Auto und Anhänger relevanten Führerscheine B, B96 und BE beschrieben sind..

Wie schnell darf man mit einem Anhänger fahren?

Grundsätzlich gilt: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Werden durch entsprechende Schilder andere Höchstgeschwindigkeiten ausgewiesen, gelten natürlich wie immer die Verkehrszeichen. Außerorts und auf der Autobahn beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Ausnahme: Mit Tempo 100-Plakette erhöht sich die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf Autostraßen und Autobahnen auf 100 km/h. Die Tempo 100 Regelung kann für Pkw und auch für Wohnmobile bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht beantragt werden.

Die technischen Voraussetzungen für die Zuteilung der Plakette sind:

  • Das Zugfahrzeug über ABS
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
  • Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als 5 Jahre und bis mindestens 120 km/h zugelassen. Der Geschwindigkeitsindex der Reifen muss mindestens L betragen. 

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Anhängelast.

Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann sein Gespann auch einfach in einer TÜV- oder Dekra-Niederlassung begutachten lassen.

Wie kann ich einen Unfall bereits vor der Fahrt vorbeugen?

Viele Beschädigungen entstehen bereits während der Fahrt – z. B. durch plötzliches Bremsen, Wettereinflüsse oder unebene Straßen.

Diese Risiken können deutlich reduziert werden, wenn die Ladung im oder auf dem Anhänger richtig gesichert sind.

  • Spanngurte sichern die Ladung vor dem Verrutschen.
  • Zur Befestigung benötigte Ösen und Haken sollten fachgerecht montiert werden.
  • Ein Netz oder eine Plane vermeiden, dass Teile der Ladung vom Fahrtwind herabgeweht werden.
  • Anhänger gleichmäßig beladen – dies verringert deutlich die Gefahr des Umkippens.

Grundsätzlich gilt: Anhänger dürfen nicht zu schwer beladen und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Denn das ist nicht nur im Falle eines Zusammenstoßes gefährlich, sondern kann bei einer Polizeikontrolle auch richtig teuer werden.

Im Zweifelsfall kann vor der Fahrt oder Reise eine öffentliche Waage aufgesucht werden. Diese stehen oft bei TÜV- oder DEKRA-Niederlassungen zur Verfügung.