Berater-Homepage von Günter Triendl

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Beratungsgespräch beim Zahnarzt

Zahnimplantate und Zusatz­versicherung

Behandlungsablauf, Dauer & Kosten

Beratungsgespräch beim Zahnarzt

Zahnimplantate und Zusatz­versicherung

Behandlungsablauf, Dauer & Kosten

Was ist ein Zahnimplantat?

Bei Zahnimplantaten handelt es sich um einen festsitzenden Zahnersatz. Ist ein solches Implantat bei Ihnen notwendig, setzt der Zahnarzt einen Implantatkörper in Form einer Schraube in den Kieferknochen ein, der dort einwächst. Auf solchen künstlichen Zahnwurzeln können dann Implantatkronen befestigt werden.

Müssen bei einem Patienten mehrere Zähne ersetzt werden, kann das Implantat auch als Pfeiler für eine Zahnbrücke fungieren.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist ein Zahnimplantat notwendig?

Implantate sind – ähnlich wie Zahnbrücken – in erster Linie dazu da, um Lücken im Gebiss zu schließen. Viele Patienten haben in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung Zähne komplett verloren.

Oder es ist von einem betroffenen Zahn kein stabiler und belastbarer Stumpf bzw. keine Wurzel mehr vorhanden, die überkront werden könnte.

In solchen Fällen ist ein Zahnimplantat unumgänglich, auf dem dann eine Zahnkrone angebracht werden kann.

Zahnimplantat – Vor- und Nachteile

Zwar macht jeder Patient seine persönlichen Erfahrungen mit Zahnimplantaten, wir haben trotzdem einige Vor- und Nachteile für Sie zusammengestellt.

Vorteile von Implantaten

  • Ästhetische Lösung
  • Lange Lebensdauer von mindestens 10 Jahren
  • Stabiler und belastbarer Zahnersatz
  • Ein Implantat wirkt Knochenabbau entgegen.
  • Im Gegensatz zu einer Brücke muss der Arzt keine gesunden Nachbarzähne beschleifen und überkronen

Nachteile von Implantaten

  • Mögliche Beschädigung von Nerven und Wurzeln der Nachbarzähne beim Setzen des Implantats
  • Eventuell stößt der Körper das Implantat ab
  • Mögliche Entzündungen des Gewebes rund um das Implantat
  • Die Behandlung kann unter Umständen teuer und langwierig sein

Sie wollen kein Zahnimplantat? Dann werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Ratgeber-Artikel zum Thema Zahnersatz.

Wie lange dauert es ein Zahnimplantat zu setzen?

Die gesame Behandlung gliedert sich in unterschiedliche Schritte, die zusammengenommen mehrere Monate andauern. 

Die Sitzungen beim Zahnarzt selbst dauern dabei aber selten länger als 30 Minuten:

  • Beratungsgespräch: Klärung aller Fragen- Voruntersuchung: Hier wird u.a. geklärt, ob ein Knochenaufbau notwendig ist.
  • Einsetzen des Implantats: Das Zahnfleisch wird geöffnet, die Schraube gesetzt und alles vernäht.
  • Wundheilung: Kontrolle erfolgt nach zwei bis drei Tagen
  • Fäden ziehen: 10 bis 14 Tage später
  • Knochenheilung:  vier bis sechs Monate für Oberkiefer, zwei bis drei Monate für Unterkiefer
  • Implantat freilegen: Nach der Knochenheilung wird die Spitze des Implantats freigelegt und ein Abdruck für den Zahnersatz genommen. Das Zahnfleisch verheilt binnen weniger Tage.
  • Zahnersatz fertigstellen und einsetzen (Zahnbrücke, Krone): Der Ablauf ist der gleiche wie bei einer "normalen" Zahnersatz-Behandlung.
  • Nachkontrolle: Alles fest und gut verheilt? Die Behandlung ist abgeschlossen und Sie können wieder fest zubeißen.

Sollte bei Ihnen ein Knochenaufbau notwendig sein, erfolgt dieser vor dem Einsetzen des Zahnimplantats. Die Behandlung dauert für sich genommen üblicherweise 30 bis 90 Minuten. Nach neun bis zwölf Monaten ist der Knochenaufbau beendet und das Zahnimplantat kann eingesetzt werden.

Während der gesamten Behandlungszeit bekommen Sie üblicherweise ein Provisorium, das die Zahnlücke mit einem künstlichen Zahn abdeckt. Für gewöhnlich wird dieses einfach zwischen die anliegenden Zähne gesteckt und stört kaum im Alltag.

Welche Materialien werden für Zahnimplantate verwendet?

Als Material der Wahl hat sich für Zahnimplantate gut verträgliches und belastbares Titan bewährt.

Als Alternative kann je nach Patient auch Keramik verwendet werden. Dieses ist zwar weniger belastbar, sieht aber unter dem sehr dünnen Zahnfleisch im Bereich der Vorderzähne äußerst natürlich aus und wird deshalb an dieser Stelle auch regelmäßig eingesetzt.

Was kosten Zahnimplantate?

Patienten müssen pro Zahnimplantat mit geschätzten Kosten von etwa 1.200 bis 2.200 € rechnen. Zu diesen Preisen kommen noch weitere finanzielle Aufwände für die Suprakonstruktion von Kronen und/oder Brücken.

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Material- und Laborkosten für Implantat und Suprakonstruktion sowie dem Zahnarzthonorar.

Die Behandlungskosten sind für jeden Patienten individuell und sind unter anderem davon abhängig, ob zunächst der Knochen aufgebaut werden muss.

Dieser muss stabil sein, um das Zahnimplantat halten zu können. Insbesondere im Bereich des Oberkiefers ist der Knochen allerdings manchmal zu dünn. In solchen Fällen beeinflusst der Arzt zur Kieferverstärkung den Knochenaufbau mit Knochenersatzmaterial oder führt einen sogenannten Sinuslift durch. Dabei wird der knöcherne Boden der Kieferhöhle (Sinus maxillaris) verdickt.

Zahlt die Krankenkasse auch bei Zahnimplantaten?

Implantate sind bei Zahnverlust eine sinnvolle Lösung, gehören aber nicht zum üblichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Liegen allerdings dringende medizinische Notwendigkeiten vor, wie z. B. nach einem Unfall oder bei einer Tumorentfernung, dann sind das Ausnahmefälle, für die möglicherweise auch die GKV aufkommt.

In der Regel trägt der Patient aber sämtliche Kosten für den u. U. notwendigen Knochenaufbau und die Implantatbehandlung, also die Eingriffe beim Einsetzen des Implantatkörpers und der Zahnkronen sowie die notwendige Nachsorge selbst. Das gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Behandlungen Komplikationen auftreten.

Den Festzuschuss für Zahnersatz, der für die Suprakonstruktion (Brücke, Krone) auf dem Implantat verwendet werden kann, übernimmt die GKV.

Die Regelversorgung, die zahnmedizinische Notwendigkeit sowie der Status Ihres Bonusheftes entscheiden darüber, wie hoch dieser Bonus ausfällt.

Dieser Betrag kann die Gesamtkosten allerdings bei Weitem nicht abdecken – auch bei lückenlos geführtem Bonusheft. Hier schützt Sie eine gute Zahnzusatzversicherung vor unangenehmen Überraschungen.

Übrigens: Ein genehmigter Heil- und Kostenplan ist Grundvoraussetzung für derartige Zahlungen Ihrer Krankenkasse.

Was zahlt die Zahnzusatz­versicherung bei Implantaten?

Der Patient ist also für die Begleichung der Kosten für das Zahnimplantat in der Regel selbst verantwortlich.

Je nach persönlicher Situation könnte sich deshalb eine private Zahnzusatzversicherung für Sie auszahlen. Diese übernimmt dann, je nach gewähltem Tarif, die im Rahmen der Behandlungen anfallenden Kosten teilweise oder komplett.

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Private Zahnzusatzversicherung bei der HUK-COBURG

Entscheiden Sie sich für einen unserer Zahnzusatzversicherungstarife, dann übernehmen wir 

  • bis zu 90 % der Kosten im Tarif ZZ Pro90,
  • bis zu 100 % der Kosten im Tarif ZZ Pro100.

Zur Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatz­versicherung bei der HUK-COBURG

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  • bis zu 90 % der Kosten im Tarif ZZ Pro90,
  • bis zu 100 % der Kosten im Tarif ZZ Pro100.

Fazit

Zahnimplantate sind ein sowohl funktionaler als auch ästhetischer Zahnersatz. Die Behandlungskosten dafür erreichen allerdings nicht selten Dimensionen wie z. B. eine hochwertige Einbauküche.

Hohe Materialkosten und die aufwendige Behandlung machen Zahnimplantate zu einer kostspieligen Angelegenheit. Haben Sie also immer im Hinterkopf, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse nur einen Festzuschuss der Regelversorgung zahlt – nur für den Zahnersatz.

Die Begleichung der gesamten Behandlungskosten liegt bei Ihnen. Eine private Zahnzusatzversicherung kann sich für Sie schneller als gedacht auszahlen.

Fragen zur unseren Leistungen?

Wenn Sie sich für unsere Zahnzusatzversicherungen und die verschiedenen Tarife interessieren, dann berät Sie einer unserer Berater gerne bei Ihnen vor Ort. Alternativ stehen wir Ihnen auch unter unserer Servicehotline 09561 96 101 zur Verfügung.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Günter Triendl

Bachstr. 32
84066 Mallersdorf-Pfaffenberg OT Mallersdorf

Tel. 09451 7529990
Fax 0800 2875324118

  

Beratung:

Montag 09:00 - 18:00 Uhr  
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr  
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr  
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr  
Samstag 09:00 - 14:00 Uhr  
 

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