Wer übernimmt Installation und Wartung der Rauchmelder?
Bei Neu- und Umbauten ist der Eigentümer, bzw. Vermieter in der Pflicht, in bestimmten Räumen Rauchmelder einzubauen.
Doch mit dem Einbau allein ist es nicht getan: Die Rauchmelder müssen einmal im Jahr überprüft werden.
In den meisten Bundesländern ist der Mieter für die Wartung der Rauchmelder zuständig:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
In den restlichen Ländern ist dies nicht eindeutig geregelt.
Die Vermieter müssen aber die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder gewährleisten, auch wenn den Mietern die Wartung der Rauchwarnmelder übertragen wurde.
Zur fachgerechten Wartung (Wartungspflicht) gehört auch – falls notwendig – der Austausch der Batterien.
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Wie viele Melder in einem Haus oder einer Wohnung installiert werden, ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben:
In allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, sofern es sich um einen Fluchtweg handelt, muss ein Rauchmelder angebracht werden.
Daraüber hinaus hängt es vom Sicherheitsbewusstsein des Mieters oder Eigentümers ab:
- Es ist ratsam, in Räumen mit elektrischen Geräten, die Hitze entwickeln, einen Rauchmelder zu installieren.
- Auch Aufenthaltsräume, in denen ein Ofen oder ein offener Kamin vorhanden ist, sollten unbedingt mit einem Rauchmelder versehen sein.
In Küchen werden spezielle Rauchmelder eingesetzt
Da sich im Küchenbereich häufig Dunst- und Kochschwaden entwickeln, empfehlen sich dort eher Flammen- oder Temperaturwarnmelder.
Es gibt jedoch im Handel auch spezielle Rauchmelder für den Einsatz in Küchen.
Wichtig ist, dass die Melder nicht im direkten Einwirkbereich des Herdes installiert sind.