Rechtliche Grundlagen
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
Die neu geschaffene Drohnenverordnung der EU hat einheitliche Regelungen für den Betrieb von unbemannten Flugobjekten geschaffen. Dabei werden Drohnen vom Hersteller mittels definierter Kriterien in Risikoklassen (C0 bis C4) eingeteilt. Durch die Risikoklasse bestimmt sich, in welcher Betriebskategorie der Multikopter geflogen werden darf. In der neuen Drohnenverordnung werden 3 Betriebskategorien unterschieden.
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„Offen“
- Gewicht bis 25 Kilogramm
- Direkte und ständige Sichtverbindung. Sichtweite bis max. 120 m Flughöhe (bislang 100 m)
- Kein Transport gefährlicher Güter oder Abwurf von Gegenständen
- Mindestalter des Piloten: 16 Jahre
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„Speziell“
Sobald ein Punkt aus der Kategorie „offen“ nicht erfüllt wird, z. B. Startgewicht über 25 Kilogramm oder Betrieb außerhalb der Sichtweite, gehört diese in die Risikoklasse „Speziell“.
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„Zulassungspflichtig“
Drohnen in dieser Klasse sind für das Transport- und Spezialwesen gedacht, z. B. große und schwere Drohnen, die zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.
Darüber hinaus gibt es Verhaltensregeln (Unterkategorien A1 – A3) für die Drohnenklasse „Offen“, z. B.:
| Kategorie | Verhaltensregeln |
|---|---|
| A1 | Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt, ein Überfliegen sollte vermieden werden. |
| A2 | Mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen. Im Low-Speed Modus mindestens 5 m Abstand zu unbeteiligten Personen bzw. direkt proportional zur geflogenen Höhe. |
| A3 | Mindestens 150 m Abstand zu Personen. Keine Gefährung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen. Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten. |
Quelle: ADAC e. V. , Stand Dezember 2020