Organspende – Welche Regelung gilt aktuell?
In Deutschland gilt derzeit weiterhin die Entscheidungslösung:
Eine Organspende nach dem Tod ist grundsätzlich nur möglich, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten in die Organspende eingewilligt hat. Die Entscheidung kann beispielsweise im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Liegt keine eigene Entscheidung vor, können die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.
Eine Widerspruchsregelung, nach der grundsätzlich jeder Mensch als potenzieller Organspender gilt, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, ist derzeit nicht geltendes Recht. Über eine solche Regelung wird allerdings immer wieder politisch beraten.
Wichtig: Die Widerspruchsregelung ist bislang nicht beschlossen. Bis zu einer möglichen gesetzlichen Änderung gilt weiterhin die Entscheidungslösung. Wer für oder gegen eine Organspende ist, kann seinen persönlichen Willen bereits heute im Organspende-Register oder auf einem Organspendeausweis dokumentieren.