Auslandskrankenversicherung
Rundum abgesichert – unbeschwert reisen
- Singles schon ab 14,80 € und Familien ab 33,60 € pro Jahr
- Weltweit abgesichert – auch als Privatpatient
- 24h-Notruf-Kontakt / 365 Tage im Jahr
Dank Auslandskrankenversicherung sorgenfrei in Ihren nächsten Urlaub
Seit Wochen freuen Sie sich auf den wohlverdienten Wanderurlaub in Österreich. Frische Bergluft, eine grandiose Aussicht – und dann ein falscher Tritt. Ein verstauchter Knöchel bringt den Ausflug jäh zum Ende.
Statt Gipfelblick folgen Notaufnahme, Röntgenbilder und ein dicker Verband. Was viele nicht wissen: Auch innerhalb Europas ist eine private Reisekrankenversicherung sinnvoll.
Die Auslandskrankenversicherung der HUK-COBURG übernimmt weltweit die Behandlungskosten zuverlässig, schnell und unbürokratisch. So bleibt Ihr Kopf frei für das, was im Urlaub wirklich zählt.
Inhaltsverzeichnis
Für wen ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Urlaub ist nicht gleich Urlaub. Manche verreisen spontan übers Wochenende, andere freuen sich das ganze Jahr auf die Woche Camping am Meer und wieder andere planen gleich ein ganzes Auslandsjahr oder nutzen die freien Tage, um ihre Familie im Ausland zu besuchen. Ganz gleich, wie Ihre Reise aussieht – unsere Auslandskrankenversicherungen bieten zuverlässigen Schutz für:
- Familien mit Kindern
- Alleinreisende und Paare
- Studierende im Ausland
- Berufstätige auf Dienstreise
- Au Pair- oder Work & Travel-Aufenthalte
- Langzeitreisende, Backpacker und digitale Nomaden
In einigen Ländern ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung sogar Pflicht – zum Beispiel bei der Einreise nach Russland, Kuba, Iran oder Katar.
Die richtige Auslandskrankenversicherung finden: Welcher Schutz passt zu Ihnen?
Damit Sie stressfrei in den Urlaub starten können, haben Sie mit unserer Reisekrankenversicherung sofortigen und weltweiten Versicherungsschutz – ganz ohne Selbstbeteiligung. So können Sie Ihren Urlaub entspannt und sorgenfrei genießen – und das schon ab 14,80 € im Jahr für Einzelpersonen!
Ab 33,60 € können Sie alle Ihre Lieben in die Auslandskrankenversicherung für Familien mitaufnehmen. Dazu gehören die Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährten sowie unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Hier den passenden Tarif finden und bequem online abschließen.
Unsere Auslandskrankenversicherungen im Vergleich
Unsere günstige Reisekrankenversicherung gilt für die ersten 56 Tage jeder Auslandsreise – ganz gleich, wie oft Sie während eines Jahres verreisen und unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind.
Egal ob Sie im Frühjahr einen Städtetrip in Rom planen, im Sommer mit der Familie nach Portugal fliegen wollen oder im Herbst beruflich nach London müssen – unsere Auslandskrankenversicherung gilt bei jeder dieser Reisen automatisch.
Sie möchten länger als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Langzeitschutz. Damit erhalten Sie alle Leistungen unserer Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 365 Tage. Ob Sie ein Sabbatical einlegen wollen, sich eine längere Auszeit in Südostasien gönnen oder ein Jahr Work & Travel in Australien planen – mit unserer Langzeit-Reisekrankenversicherung sind Sie rundum abgesichert, und das auf der ganzen Welt.
Wichtig: Für Reisen ab 57 Tagen muss bereits ab dem ersten Reisetag der Langzeitschutz gelten. Es ist nicht möglich, zuerst die Reisekrankenversicherung für bis zu 56 Tage und anschließend den Langzeitschutz abzuschließen.
Um Ihnen die Auswahl so einfach wie möglich zu machen, richten sich unsere unterschiedlichen Tarife individuell nach Ihrer Reiseplanung.
Hier finden Sie alle Informationen zu Dauer, Laufzeit und Bedingungen noch einmal im Überblick:
| Reisen bis 56 Tage | Langzeitreisen bis 365 Tage | |
|---|---|---|
| Reisedauer | bis zu 56 Tage je Reise | 57 bis maximal 365 Tage |
| Selbstbeteiligung | keine | keine |
| Vertragslaufzeit | 1 Jahr | je nach gewählter Reisedauer |
| Geltungsbereich | weltweit | weltweit |
| Kündigungsfrist | zum Ende eines Versicherungsjahres | Versicherung endet automatisch |
In wenigen Klicks zu dem für Sie passenden Reiseschutz.
In diesen Fällen ist Ihre Reisekrankenversicherung für Sie da
-
Ambulante und stationäre Behandlung als Privatpatient
-
Kranken- und Krankenrück-transporte
-
Privatpatient im
Krankenhaus -
Erstattung der Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
-
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Ob ein Sturz beim Wandern, ein fieser Magen-Darm-Infekt im Urlaub oder ein medizinischer Notfall auf Geschäftsreise: Unsere Reisekrankenversicherung schützt Sie zuverlässig – unabhängig davon, ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind.
Wir übernehmen die Kosten für:
Ob Sie wegen Fieber eine ärztliche Behandlung brauchen oder im Krankenhaus aufgenommen werden müssen – unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten.
Sie können sich im Reiseland von allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen – auch als Privatpatient. Die Kosten für eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus (inkl. Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung) sind ebenfalls abgedeckt – sofern sie medizinisch notwendig sind.
Muss ein mitversichertes Kind unterwegs behandelt werden, übernehmen wir auch die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus.
Wenn Sie im Ausland zum nächsten Arzt oder Krankenhaus transportiert werden müssen, übernimmt unsere Reisekrankenversicherung die Kosten.
Gleiches gilt für den Rücktransport nach Deutschland – z. B. wenn die Behandlung vor Ort zu lange dauern würde oder der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist.
Auch hier übernehmen wir die Kosten für eine notwendige Begleitperson, etwa bei mitversicherten Kindern.
In vielen Ländern werden Reisende direkt in privaten Kliniken behandelt. Mit unserer Auslandskrankenversicherung sind Sie auch als Privatpatient abgesichert und müssen diese Leistungen nicht selbst zahlen. So bekommen Sie weltweit medizinische Hilfe – ohne böse Überraschungen.
Wenn Ihnen im Ausland Medikamente oder Verbandsmaterial verschrieben werden, übernimmt die Versicherung die Kosten. Voraussetzung ist, die Mittel wurden ärztlich verordnet und stammen aus einer offiziellen Apotheke oder zugelassenen Abgabestelle.
Wenn Sie im Urlaub plötzlich Zahnschmerzen bekommen, übernimmt unsere Reisekrankenversicherung die Kosten für schmerzstillende Behandlungen. Auch medizinisch notwendige Füllungen und vorläufiger Zahnersatz (sogenannte Provisorien) in einfacher Ausführung sind mitversichert – ebenso wie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz.
Neben den medizinischen Behandlungen übernimmt unsere Auslandskrankenversicherung noch viele weitere Leistungen, die im Notfall wichtig sind. Denn manchmal geht es nicht nur um eine ärztliche Versorgung, sondern auch um Hilfe in besonderen Situationen.
Was bezahlt die Auslandskrankenversicherung noch?
- Krankheit oder Unfall während der Reise
- Behandlungskosten während Kurzzeit- oder Langzeitreisen
- Kosten für einen Dolmetscher
- Kosten für Suche, Rettung und Bergung
- Kosten für Betreuung und Rückreise von Kindern
- Kosten für Bestattung
- Akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen
- Kosten für Telefonate mit unserem 24-Stunden-Notruf-Service
Was bezahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?
- Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat
- Behandlungen im Ausland, die Grund für den Antritt der Reise waren
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Entzugs-, Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen
- Kosmetische Operationen und Behandlungen
- Hotelkosten und sonstige Unterbringungskosten
In wenigen Klicks Ihre Auslandskrankenversicherung abschließen.
Kosten der Auslandskrankenversicherung: Beitragsbeispiele
Wie hoch sind die Kosten einer Auslandskrankenversicherung und für wen lohnt sich welcher Tarif? Ob Alleinreisende, Familien mit Kindern, Senioren oder junge Menschen auf Langzeitreise: Unser Versicherungsschutz bietet für jeden Lebensstil die passende Lösung. Die folgenden Beitragsbeispiele zeigen Ihnen, wie die Kosten ausfallen können.
für nur 14,80 € im Jahr
Frau Hofmann verbringt ihren 2 wöchigen Sommerurlaub in Griechenland. Im Winter reist sie für 9 Tage in die Schweiz zum Skifahren. Für 14,80 € erhält sie in allen Ländern vollen Versicherungsschutz.
für nur 33,60 € im Jahr
Familie Heinrich verbringt ihre 5 wöchigen Sommerferien in Thailand. Für 33,60 € im Jahr erhält die gesamte Familie vollen Versicherungsschutz. Dazu gehören:
- Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
- Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
für nur 24,40 € im Jahr
Frau Eckert vereist über Ostern 3 Wochen nach Amerika. Für 24,40 € im Jahr erhält sie vollen Versicherungsschutz.
für nur 189 € pro Reise
Ina möchte mehr als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen. Daher empfehlen wir ihr die Langzeit-Variante. So erhält sie alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 365 Tage. So kann sie nach dem Abitur für 3 Monate nach Australien reisen. Für 189 € ist sie während Ihrem Work & Travel in Neuseeland versichert.
Die HUK-COBURG Auslandskrankenversicherung: BARMER-Versicherte profitieren doppelt
Für Barmer-Versicherte lohnt sich unsere Reisekrankenversicherung gleich mehrfach: Dank der Kooperation erhalten Sie den Versicherungsschutz zu einem vergünstigten Preis. So ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Krankenschutz sinnvoll um eine zuverlässige Absicherung im Ausland.
Warum ist die Auslandskrankenversicherung auch für Privatversicherte sinnvoll?
Mit einer privaten Krankenversicherung haben Sie unbegrenzten Versicherungsschutz in Europa und unter bestimmten Voraussetzungen auch im außereuropäischen Ausland für eine gewisse Zeit.
Dennoch sprechen einige Aspekte dafür, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, denn:
- Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem privaten Tarif mitversichert.
- Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung abgedeckt, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
- Mit der Auslandskrankenversicherung können Sie sich im Urlaub behandeln lassen, ohne dass die Beitragsrückerstattung verloren geht.
- Der Selbstbehalt Ihrer privaten Krankenversicherung wird durch eine Reisekrankenversicherung nicht beansprucht.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Auslandsreisekrankenversicherung.
Vergleichen Sie Ihre Optionen und schließen Sie Ihre Reisekrankenversicherung in nur wenigen Klicks ab.
Was tun im Notfall? Den Kontakt zur Auslandskrankenversicherung suchen!
Stimmen Sie bitte unbedingt bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall und einem notwendigen Krankenrücktransport die weitere Vorgehensweise mit uns ab.
Nur mit unserem 24h-Kontakt kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Hilfsmaßnahmen schnell und effektiv eingeleitet werden.
Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf!
Auf Belegen vom Arzt muss stehen (wenn möglich auf Deutsch oder Englisch):
- Name des Arztes
- Ihr Vor- und Zuname
- Ihr Geburtsdatum
- Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
- Art der Behandlung
- Bezeichnung behandelter Zähne (bei Zahnbehandlungen)
Auf Rezepten muss vermerkt sein:
- Name des Arzneimittels
- Preis
- Bestätigung der Zahlung
Bei sehr teurer Behandlung, medizinischem Rücktransport oder Krankenhausaufenthalt:
Sprechen Sie unbedingt vorab mit unserem 24h-Notfallkontakt. Das ist wichtig, da der behandelnde Arzt im Ausland die medizinische Notwendigkeit beispielsweise für den Rücktransport bescheinigen muss.
Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an:
HUK-COBURG Krankenversicherung AG
96447 Coburg
Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.
Jetzt vorsorgen und Ihre Auslandskrankenversicherung in wenigen Klicks abschließen – für ein sicheres Gefühl auf jeder Reise.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Die App „Meine Gesundheit“ bündelt alle wichtigen Services rund um Ihre private Krankenversicherung:
- Rechnungen einreichen – Belege und Rechnungen einfach per Handy oder Tablet hochladen.
- Leistungsabrechnungen – Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
- Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.
- Gesundheitsportal – Aktuelles aus der Medizin, interessante Artikel sowie Gesundheitstipps von A-Z.
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Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Um während Auslandsreisen vollen Versicherungsschutz zu erhalten und nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, wird zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung benötigt.
Sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherungen erstatten oft nur einen Teil der anfallenden Kosten.
In Europa greift Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV), aber was genau bezahlt wird, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Grundsätzlich übernimmt die Kasse nur so viel, wie die entsprechende Behandlung in Deutschland kosten würde. So können erhebliche Kosten für Sie entstehen, z. B. wenn Sie in einer privaten Klinik behandelt werden müssen.
Außerhalb von Europa besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch Ihre GKV und Reisende müssen die Kosten ohne passenden Schutz durch eine Reisekrankenversicherung selbst tragen.
Zudem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport.
Ihre Auslandskrankenversicherung gilt bis zu 56 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen, und beginnt mit jedem Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut.
Wenn Sie in dieser Zeit in ein Krankenhaus eingeliefert werden und dort ein längerer Aufenthalt nötig ist, bleibt der Versicherungsschutz natürlich bestehen. Solange Sie vor Ort behandelt oder bis Sie nach Hause transportiert werden.
Möchten Sie länger als 56 Tage verreisen? Dann haben Sie mit der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Er endet automatisch zum vereinbarten Datum.
Der Vertrag für die Auslandskrankenversicherung gilt für 12 Monate. Praktisch für Sie: Wenn Sie nicht kündigen, verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr. Ein Punkt weniger, an den Sie vor Ihrem Urlaub denken müssen.
In der Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage gilt, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Der Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum – Sie müssen nichts weiter tun.
Ja, der Krankenrücktransport ist in unserer Auslandsreisekrankenversicherung mitversichert. Dies ist einer der wichtigsten Vorteile, da die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Rückreisekosten übernimmt.
Wichtig: Damit die Kosten für den Rücktransport übernommen werden, muss dieser medizinisch sinnvoll und durchführbar sein. Wenn Sie einen Rücktransport aus dem Ausland benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit unserer Notrufzentrale in Verbindung und klären die weiteren Details.
Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit. Allerdings nicht in Deutschland und in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
Ein Versicherungsschein für die Auslandsreisekrankenversicherung wird nicht erstellt. Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung. Wenn Sie eine erneute Versicherungsbestätigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne senden wir Ihnen diese per Post zu.
Stellen Sie Ihren Antrag online, erhalten Sie nach der Antragsstellung zwei E-Mails:
- Über den Eingang Ihres Antrags
- Die Versicherungsbestätigung
Sollte das nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der HUK-COBURG. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss gleich hier über unseren Tarifrechner.
Nein, der Versicherungsschutz greift nur, wenn der Antrag für eine Auslandkrankenversicherung noch vor Reiseantritt und in Deutschland erfolgt ist.
Wir stehen Ihnen mit unserem 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.
Sie wählen einfach die +49 69 6655544 * – wir helfen Ihnen weiter.
Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Rechnungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.
Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, achten Sie bitte darauf, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers,
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
- Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
- Art der Leistungen und
- Die Daten der Behandlung.
Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
96447 Coburg
Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.
Auch über unsere App „Meine Gesundheit” können Sie Belege und Rechnungen einfach hochladen und Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
Wenn Sie im Ausland behandelt werden und die Rückreise aus medizinischer Sicht nicht möglich ist, sind Sie weiter versichert – auch wenn der Aufenthalt über die vereinbarte Versicherungszeit hinausgeht. Wir zahlen so lange, bis Sie wieder sicher nach Hause reisen können.
Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte in diesem Bereich anbieten. Deshalb möchten wir unsere Verwaltungskosten möglichst gering halten.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandsreisekrankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – Sie müssen keine Überweisung veranlassen.
Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland.
Welche Versicherungen außerdem im Ausland nützlich sind
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Kosten gemäß der Tarife des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters. Diese Telefonnummer bitte nur aus dem Ausland anrufen, wenn Sie Unterstützung und Hilfe benötigen.