Bevor der Motor läuft: Welche Versicherung für Biker zum Start der Motorradsaison Pflicht ist
Was Sie jetzt wissen müssen
- Für jedes Motorrad ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
- Eine Vollkaskoversicherung schützt beispielsweise bei selbstverschuldeten Schäden oder Unfällen, die Teilkasko sichert bereits Diebstahl ab.
- Ein Schutzbrief kann bei Pannen oder Unfällen hilfreich sein. Experten empfehlen zusätzlich eine Unfallversicherung für Fahrer und Sozius.
Start der Motorradsaison: Warum die richtige Versicherung so wichtig ist
Mit den ersten Frühlingstagen beginnt für viele Motorradfahrer die lang ersehnte Motorradsaison. Bevor Sie Ihre Maschine aus der Garage holen oder für den Motorradtransport fit machen, sollten Sie nicht nur einen technischen Frühjahrs-Check inklusive Check der Motorradschutzkleidung durchführen – Sie sollten auch sicherstellen, dass Ihr Versicherungsschutz auf dem neuesten Stand ist. Denn ohne die richtige Absicherung kann der Saisonstart schnell teuer werden – oder sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Motorrad-Versicherung ist Pflicht?
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dabei Personen- oder Sachschäden entstehen. Ohne diesen Versicherungsschutz dürfen Sie Ihr Motorrad weder anmelden noch im Straßenverkehr bewegen.
Das leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Übernahme von Schäden, die Sie anderen zufügen.
- Deckung von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
- Leistungen bis zu den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen.
Gut zu wissen: Wer ohne Kfz-Haftpflicht unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch ein Fahrverbot. Auch muss dann der Schadenersatz aus eigener Tasche bezahlt werden, sollte ohne Kfz-Haftpflicht etwas passieren.
Freiwillige Motorrad-Versicherungen: Welche Optionen gibt es?
Neben der Haftpflicht gibt es weitere Versicherungen, die für Motorradfahrer sinnvoll sein können. „Eine Kaskoversicherung und ein Schutzbrief für die Maschine sind empfehlenswert”, erklärt unser Kfz-Experte Karl Kräußlich.
Motorrad-Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung schützt bei Schäden am Motorrad z. B. durch Unfälle mit Tieren, durch Unwetter oder durch Diebstahl.
Motorrad-Vollkasko
Eine Vollkaskoversicherung deckt Unfall-Schäden an Ihrem eigenen Motorrad ab, auch wenn Sie den Unfall selbst verschulden. Die Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkasko enthalten. Besonders bei neuen oder hochwertigen Maschinen ist diese Absicherung empfehlenswert.
Schutzbrief für Motorradfahrer
Ein Schutzbrief bietet praktische Hilfe bei Pannen oder Unfällen. Er umfasst Leistungen wie:
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Weiter- oder Rückfahrt mit einem Mietwagen (Pkw) oder öffentlichen Verkehrsmitteln
- Notfallhilfe im Ausland
Unfallversicherung: Schutz für Fahrer und Sozius
Laut HUK-Experte Karl Kräußlich sollte jeder Biker und bestenfalls auch sein Sozius eine Unfallversicherung abschließen. Diese springt bei schweren Verletzungen ein und übernimmt Kosten für:
- Heilbehandlungen
- Psychologische Soforthilfe nach einem Unfall
- Kosten für kosmetische Operationen
„Haut und Knochen sind teurer als jedes Motorrad“, betont Karl Kräußlich.
Wann sollte ich meine Motorrad-Versicherung überprüfen?
Es empfiehlt sich, die Versicherung spätestens vor dem Beginn der Motorradsaison zu überprüfen. Achten Sie darauf, dass:
- Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung noch gültig ist.
- Eventuelle Zusatzversicherungen wie Vollkasko, Teilkasko oder Schutzbrief aktuell sind.
- Ihre Unfallversicherung ausreichend Schutz bietet.
Kann ich mein Motorrad auch saisonal versichern?
Ja, viele Versicherer bieten auch für Motorräder Versicherungsschutz mit Saisonkennzeichen an. Das bedeutet, der Versicherungsschutz Ihres Motorrads gilt für den auf dem amtlichen Kennzeichen angegebenen Zeitraum – meist von März bis Oktober. Das spart Kosten, da die Versicherung außerhalb der Saison ruht.
Ist meine Schutzkleidung mitversichert?
Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht. Wird Ihre Motorradjacke zum Beispiel bei einer Pause im Café gestohlen, ist diese nicht versichert.
Beispiel: Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist. Die Vollkasko leistet für die Schäden an Fahrzeug und Motorrad-Kombi
Mehr zum Thema Motorrad und wie Sie sicher auf zwei Rädern unterwegs sind, erfahren Sie in unserem großen Motorrad-Ratgeber.