Was ist die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) – früher Grüne Karte?
Die offizielle Bezeichnung für die ehemals Grüne Karte lautet: „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Sie dient dem Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.
Geschaffen wurde sie zur Vereinfachung des Grenzübertritts sowie zum Schutz eines Verkehrsopfers bei einem Unfall.
Vorher musste für jedes Land ein separater Haftpflichtversicherungsnachweis mitgeführt werden. Längere Urlaubsreisen waren so schon in der Vorbereitung sehr aufwendig, weil alle notwendigen Dokumente besorgt werden mussten.
Aber nicht jedes Land kann in den Kreis der versicherten Länder aufgenommen werden. Wenn ein Land dem Abkommen beitreten möchte, muss es zunächst nachweisen, dass es über eine leistungsfähige Versicherungswirtschaft verfügt, die auch Schäden im Ausland abwickeln kann.
Auf der Internationalen Versicherungskarte sind immer das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Gültigkeitsdauer der Karte, die jeweilige Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs benannt.
Länder, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sind auf der Karte mit einem durchgestrichenen Länderkürzel vermerkt.