Wallbox für Eigentümer
Am 1. Januar 2020 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) erneuert. Im Zuge dessen sind auch das Gesetz zur Modernisierung von Wohneigentum sowie das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt ist es für Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft bzw. Wohnungsbaugenossenschaft unproblematischer geworden, eine eigene Wallbox zu installieren.
Die Eigentümerversammlung kann den Antrag für die Anbringung einer Wallbox nämlich jetzt nicht mehr ohne Grund ablehnen. Stattdessen darf sie nur noch über die Umsetzung dieser Maßnahme mitentscheiden.
Mit anderen Worten: Eigentümer haben jetzt ein Recht auf die Installation einer privaten Ladestation.
Wie beantrage ich als Eigentümer eine Wallbox?
Zunächst sollten Sie sich umfassend über die Installation einer Wallbox zu Hause informieren und eine für Sie geeignete Ladelösung finden.
- Danach können Sie weitere Miteigentümer über Ihr Vorhaben informieren, z. B. per E-Mail oder persönlich.
- Auf diese Weise wissen Sie schon vor der eigentlichen Eigentümerversammlung, wie die Eigentümer Ihrem Vorhaben gegenüberstehen.
- Bedenken Sie, dass Sie den Antrag für die kommende Eigentümerversammlung bereits mindestens drei Wochen im Voraus einreichen sollten. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr Anliegen auch auf der Tagesordnung steht.
- Zudem findet eine Eigentümerversammlung normalerweise nur einmal im Jahr statt. Eine gute Planung ist also unabdingbar.