Berater-Homepage von Stefan Grosse

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R4ZI-NP2R2-12 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R4ZI-NP2R2-12

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-R4ZI-NP2R2-12


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R4ZI-NP2R2-12 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R4ZI-NP2R2-12

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junger Mann steht vor einem Fahrradständer

Fahrrad­versicherung

Reicht die Hausrat­versicherung?

Junger Mann steht vor einem Fahrradständer

Fahrrad­versicherung

Reicht die Hausrat­versicherung?

Fahrrad­versicherung: Sinnvoll oder nicht?

Schon beim Kauf eines neuen, hochwertigen Fahrrads stellt sich bei vielen die Frage: Sollte ich mein Fahrrad versichern? Und wenn ja: Wie? Brauche ich eine eigenständige Fahrradversicherung oder reicht ein Zusatz zur Hausratversicherung?

Was muss ich beachten, wenn ich ein Lastenrad oder ein Pedelec versichern möchte? Gibt es einen Schutzbrief für Fahrräder? Der Fragenkatalog rund ums Thema Fahrradversicherung ist lang – wir erklären, worauf es ankommt.

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Inhaltsverzeichnis

Warum sollte ich mein Fahrrad versichern?

Unfall, Diebstahl, Vandalismus – eine Fahrradversicherung ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Für ein hochwertiges Rad greifen wir gerne mal etwas tiefer in den Geldbeutel.

Kommt es dann schon kurz nach dem Kauf zu Beschädigungen oder sogar Diebstahl, ist nicht nur der Ärger groß, sondern auch der finanzielle Aufwand. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um den richtigen Versicherungsschutz!

Klassische Fahrräder können auf zwei Arten versichert werden: Über die Hausratversicherung oder eine gesonderte Fahrradversicherung. Hat Ihr Fahrrad einen Motor, brauchen Sie meist eine E-Bike-Versicherung.

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Schützt die Hausrat­versicherung mein Fahrrad?

Besitzer müssen ihr Fahrrad nicht zwangsläufig gegen Diebstahl versichern. Generell ist es Teil des Hausrats und bei Einbruchdiebstahl mitversichert.

Die Hausratversicherung greift dann, wenn das Fahrrad aus einer Wohnung, einem gemeinschaftlichen Abstellraum, der zur Aufbewahrung von Hausrat dient, oder einem Keller gestohlen wird. Dafür muss der Raum allerdings in jedem Fall verschlossen sein.

Wer sein Rad zusätzlich z. B. auf einer Fahrradtour gegen Raub oder einfachen Diebstahl versichern möchte, kann dies gegen einen Mehrbeitrag ebenfalls über die Hausratversicherung tun.

Die entsprechende Versicherungssumme ist individuell vereinbar, sollte in der Regel aber dem Neuwert des Fahrrads entsprechen. Ist die Summe hoch genug, wird der Schaden auch in voller Höhe ersetzt.

Der Schutz über die Hausratversicherung gilt bei kürzlich abgeschlossenen Versicherungen mittlerweile rund um die Uhr. Bei älteren Versicherungen kann der Schutz noch zeitlich begrenzt sein.

Auch Zubehör, das lose mit dem Fahrrad verbunden ist (z. B. eine Luftpumpe), ist mitversichert, wenn es zusammen mit dem Rad entwendet wurde. Die entsprechende Klausel der Hausratversicherung schließt ebenfalls fest mit dem Rad verbundene Teile mit ein (z. B. Pedelec- oder E-Bike-Akkus).


Gut zu wissen

  • Die Hausratversicherung schützt nicht nur Fahrräder, sondern auch nicht versicherungspflichtige Pedelecs und Fahrradanhänger. Gegen einen Mehrbeitrag können letztere auch gegen das einfache Diebstahlrisiko mitversichert werden.
  • Wählen Sie den Baustein "Fahrraddiebstahlschutz" ist der Fahrradschutzbrief automatisch und kostenlos enthalten. Dieser hilft beispielsweise nach einem Unfall, wenn Ihr Rad nicht mehr fahrtauglich ist und abtransportiert werden muss.
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Versicherungspflicht für E-Bikes und Pedelecs

Für S-Pedelecs und E-Bikes ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, da sie als Kleinkrafträder zählen. Wenn Sie also schneller unterwegs sind, schützen Sie sich und Ihr Rad über unsere E-Bike-Versicherung. Darüber hinaus bietet eine Teilkaskoversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls.

Fahrrad­versicherung: Wie ist mein Fahrrad geschützt?

Der Versicherungsschutz einer eigenständigen Fahrradversicherung greift nicht nur bei Diebstahl, sondern enthält auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei einem Unfall.

Je nach Versicherungssumme schützt die Fahrradversicherung mit voller Kostenübernahme oder mit einer Selbstbeteiligung.

Nicht jeder Schaden ist automatisch mitversichert, darum können Sie Ihr Versicherungspaket individuell zusammenstellen:

  • Diebstahl, Raub & Einbruchdiebstahl, Teileklau
  • Vandalismus, unsachgemäße Handhabung
  • Feuer, Schäden durch Unfälle und Stürze
  • Schäden durch Feuchtigkeit oder Elektronik
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler

Wichtig zu wissen: Bei Radsportveranstaltungen oder Fahrradtraining greift der Versicherungsschutz häufig nicht.

Fahrrad­versicherungen im Vergleich

Hausratversicherung oder eigenständige Fahrradversicherung – was lohnt sich für mich? Die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick:

Hausrat­versicherung mit Fahrradklausel

  • Automatisch gegen Einbruchdiebstahl mitversichert
  • Günstigere Versicherungsbeiträge: Prämie für Hausratversicherung wird nur leicht angepasst
  • Meistens Neuwertentschädigung
  • Alle Fahrräder eines Haushalts sind mitversichert
  • Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss geschützt sein, damit die Versicherung auch bei einfachem Diebstahl greift
  • Versicherungssumme ist teilweise niedrig
  • Teileklau allein ist meist nicht mitversichert

Informieren Sie sich unbedingt vorher, bis zu welcher Summe beispielsweise ein Fahrraddiebstahl versichert ist.

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Fahrrad-Vollkasko­versicherung

  • Höhere Versicherungssummen
  • Greift in vielen Fällen auch bei Vandalismusschäden
  • Absicherung bei Unfall- und Sturzschäden
  • Schutz im Ausland möglich
  • Pannenhilfe teilweise eingeschlossen
  • Übernehme von Reparaturkosten nach selbstverschuldetem Unfall
  • Hohe Versicherungsbeiträge: Nur bei teuren Rädern lohnend
  • Oftmals nur bis zu bestimmtem Kaufpreis möglich
  • Zubehör & Gepäck häufig nur auf Antrag geschützt
  • Neuwertentschädigung
  • Jedes Fahrrad muss einzeln versichert werden
  • Schäden durch Radsportveranstaltungen und Rennen meist ausgeschlossen

Eine eigenständige Fahrradversicherung lohnt sich vor allem für teure und hochwertige Räder wie E-Bikes, Lastenräder oder Rennräder.

Was ist besser: Hausrat­versicherung oder eigenständige Fahrrad­versicherung?

Wer die Vor- und Nachteile der jeweiligen Versicherungen kennt, muss sich nun entscheiden, ob eine eigenständige Fahrradversicherung sinnvoll ist, oder ob die Hausratversicherung mit dem entsprechenden Zusatz ausreicht.

Diese Punkte helfen bei der Entscheidung:

  • Anzahl der Fahrräder, die versichert werden sollen
  • Wie hoch ist der Neupreis?
  • Gewünschte Leistungen und Entschädigungen
  • Ist das Rad alt oder neu?

Reicht Ihnen ein Diebstahlschutz für Ihr Fahrrad aus, sind Sie mit der Hausratversicherung oft schon auf der sicheren Seite.

Für alle, die sich darüber hinaus umfassend gegen Teildiebstahl, Beschädigung, Elementarschäden und Vandalismus absichern wollen, ist eine Fahrrad-Kaskoversicherung empfehlenswert.

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Was kostet eine Fahrrad­versicherung?

Eine eigenständige Fahrradversicherung ist teuer und kostet deutlich mehr als eine Hausratversicherung mit entsprechender Klausel.

Die Höhe der Beiträge hängt vor allem von den Leistungen ab, die durch die Versicherung abgedeckt werden sollen. Wer beispielsweise für ein normales Fahrrad 1.000 € ausgegeben hat, zahlt nicht selten 95 € bis 220 € pro Jahr.

Kosten für eine E-Bike-Versicherung sind oft noch höher. Demnach ist eine Fahrradversicherung nur bei hochwertigen Rädern empfehlenswert.

Auch bei Hausratversicherungen mit Zusatzbedingungen, durch die das Fahrrad nicht nur zu Hause, sondern auch auf Radtouren etc. gegen Diebstahl geschützt ist, muss ein höherer Beitrag gezahlt werden. Deshalb lohnt sich der Fahrradzusatz auch hier vor allem für teurere Modelle.

Fahrradunfall – wer zahlt?

Haben Sie den Unfall verursacht, tritt Ihre private Haftpflichtversicherung in Kraft. Diese deckt die Schäden beim Unfallgegner ab, nicht aber Ihre eigenen. Ist eine andere Person für den Unfall verantwortlich, übernimmt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für z. B. Ihre Fahrradreparatur.

Hat der Verantwortliche keine entsprechende Versicherung abgeschlossen, ist er persönlich zur Leistung des Schadenersatzes verpflichtet und haftet im Zweifelsfall mit seinem Vermögen. In dieser Situation ist es oftmals schwer, seine Entschädigung zu erhalten, denn nicht selten ist fehlendes Geld der Grund für den Verzicht auf eine private Haftpflichtversicherung

Schließt Ihre Privathaftpflicht aber eine Forderungsausfalldeckung ein, übernimmt Ihre Versicherung die berechtigten Forderungen und versucht, das geforderte Geld vom Unfallverursacher zurückzubekommen.

Eine private Unfallversicherung sichert Sie selbst gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles oder Sturzes ab. Je nachdem, welche Leistungen die Unfallversicherung einschließt, greift diese auch im Falle eines Personenschadens: Sind Sie nach dem Unfall z. B. körperlich beeinträchtigt, erhalten Sie für eventuellen Arbeitsausfall durch die private Unfallversicherung einen monatlichen Beitrag.

Wenn der Unfall auf dem Weg zu oder von der Arbeit passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt sowohl die medizinischen Behandlungskosten als auch eine Lohnfortzahlung.

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Alkohol & Musik beim Fahrradfahren

Wer unter Alkoholeinfluss oder mit zu lauter Musik Fahrrad fährt, muss mit einer Kürzung der Einstandspflicht der Fahrradversicherung rechnen:

  • Beim Unfall unter Alkoholeinfluss kann es entweder zu einer Streichung oder Reduzierung des Versicherungsschutzes kommen. Das gilt auch für die Haftpflicht- und die private Unfallversicherung.
  • Kopfhörer im Straßenverkehr zählen als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bestraft werden kann. Kommt es zu einem Unfall, verliert man dann unter Umständen den Anspruch auf Schadensersatz.

Was passiert, wenn das Rad nach einem Diebstahl wieder auftaucht?

Es passiert nicht oft, soll aber vorkommen: Ihr Fahrrad wurde gestohlen und wenig später wieder gefunden.

Zuerst werden Sie über den Fund informiert und sind wiederum dazu verpflichtet, die Information an Ihren Versicherer unverzüglich weiterzugeben. Dabei ist es irrelevant, ob die Polizei Ihnen das Fahrrad schon übergeben oder Ihnen erst die Möglichkeit zur Abholung angeboten hat.

Unterlassen Sie die Meldung über den Verbleib Ihres Fahrrads, machen Sie sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar. Zudem kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder Leistungen verweigern.

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Darf ich die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl behalten?

Der Fahrradbesitzer ist nicht dazu verpflichtet, das Geld an die Versicherung zurückzuzahlen! Stattdessen kann das einst gestohlene Fahrrad (Diebesgut) auch dem Versicherer überlassen werden.

Der Fahrradbesitzer hat zwei Wochen nach Erhalt einer schriftlichen Entscheidungsaufforderung Zeit, sich für eine Option zu entscheiden. Nach Ablauf der Frist darf der Versicherer entscheiden.

Genauso verhält es sich, wenn der Verlust nur teilweise entschädigt wurde. Dann ist es allerdings oft günstiger, die Entschädigung zurückzuzahlen und das gestohlene Rad zu behalten.

Möchte der Versicherungsnehmer dennoch die Entschädigung behalten (z. B., weil er bereits ein neues Fahrrad gekauft hat), willigt er automatisch zum öffentlichen Verkauf des alten Rades ein. Der Erlös wird dann zwischen Versicherung und Versichertem aufgeteilt.

Taucht ein gestohlenes Fahrrad wieder auf, bevor eine Entschädigung gezahlt wurde, muss das Rad nicht zwangsläufig zurückgenommen werden. Hier gilt der Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Fahrradbesitzer muss dann allerdings die Frist der Übergabe von 2 Wochen einhalten. 

Wer das gestohlene Fahrrad behält, kann die Reparaturkosten für eventuelle Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind, seinem Versicherer in Rechnung stellen. Die Entschädigung, die dann noch zurückerstattet werden muss, verringert sich entsprechend.

Ob Fahrradversicherung oder Hausratversicherung mit Fahrradzusatz – Fahrraddiebstahl und Unfälle bleiben ärgerlich! Mit dem für Sie passenden Versicherungsschutz sind Sie im Ernstfall dennoch bestens geschützt.

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Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zur Hausratversicherung?

Nutzen Sie unser umfangreiche Beratungsangebot oder kontaktieren Sie Ihren Berater vor Ort.

Gerne hilft Ihnen auch unser Kundenservice unter der Servicehotline 0800 2 153 153 650.

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