Berater-Homepage von Kerstin Juras

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QXTI-SM8Q0-59 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QXTI-SM8Q0-59

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-QXTI-SM8Q0-59


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QXTI-SM8Q0-59 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QXTI-SM8Q0-59

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Gehweg und illustriertes Auto – Elektroauto Sicherheit

Sicherheit von Elektroautos

Gehweg und illustriertes Auto – Elektroauto Sicherheit

Sicherheit von Elektroautos

E-Autos oder Verbrenner – was ist sicherer?

Laut einer YouGov-Studie (2021) vermuten die Deutschen bei Elektroautos eine höhere Gefahr von Brandschäden als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – insbesondere aufgrund der in E-Autos verbauten Batterie. 

Zudem befürchten die Befragten ein erhöhtes Risiko von Stromschlägen, z. B. wenn die Feuerwehr einen Fahrzeugbrand löscht.

Sind diese Sorgen begründet und werden sie von Experten bestätigt?

Wir beantworten in unserem Ratgeberartikel die Frage, ob befürchtete Sicherheitsmängel bei E-Autos auch tatsächlich statistisch belegbar sind.

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Inhaltsverzeichnis

Brennen E-Autos häufiger als Verbrenner?

Die Brandgefahr bei in Unfälle verwickelten Elektrofahrzeugen und Hybridmodellen ist laut Experten nicht höher als bei Verbrennern.

Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagt es gebe keine Hinweise, „dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“. 

So sei die Antriebsart für die Brandintensität von geringerer Bedeutung als die Materialien, die für den Bau des Fahrzeugs verwendet werden. Laut Küsel gilt grundsätzlich: „Bei allen Antriebsarten kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein defektes Fahrzeug beispielsweise selbst entzündet.“ 

Es ist eher selten, dass sich ein Fahrzeug ohne Einwirkung von außen während der Fahrt, im Stand oder beim Laden von selbst entzündet. Im letzteren Fall sind Brandursachen oft eher auf eine veraltete Ladeinfrastruktur zurückzuführen.

Da der Treibstoff im Tank brennbar ist, weisen Verbrenner-Fahrzeuge sogar eine höhere Brandlast auf als E-Autos.

Laut der GDV-Einschätzung kann bei Elektrofahrzeugen also keine erhöhte Brandgefahr ausgemacht werden.

Einige Kommunen haben Elektroautos in der Vergangenheit aus Tiefgaragen verbannt – solche Maßnahmen zur Risikoeindämmung seien nach Meinung der Experten eher nicht gerechtfertigt.

Unfall mit Elektroauto: Bestehen besondere Gefahren?

Haben Elektroautos ein hohes Stromschlag-Risiko?

Werden Sie mit Ihrem E-Auto in einen Unfall verwickelt, dann besteht kein erhöhtes Stromschlagrisiko.

Denn bei einem Defekt oder Schaden im System, z. B. in Folge eines Verkehrsunfalls, wird die Elektroauto-Batterie sofort von den Hochvoltkomponenten getrennt – und die Stromzufuhr somit unterbunden.

Im Fall einer Panne braucht der gerufene Pannenhelfer allerdings einen Hochvoltschein, um auch wirklich zur Tat schreiten zu können. Sie sollten also bereits beim Anfordern des Pannendienstes der Hotline mitteilen, dass Sie ein Elektroauto fahren.

Weitere Informationen und Tipps zum richtigen Richtiges Verhalten bei Unfällen haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Kann eine ausgelaufene Batterie brennen?

Wird der Schutzmechanismus der getrennten Stromzufuhr im Rahmen eines Unfalls außer Kraft gesetzt, kommt es zu einer erhöhten Brandgefahr.

Bei einem sogenannten Thermal Runway brennen die einzelnen Akkuzellen nacheinander durch und die Feuerwehr muss den brennenden Akku löschen.

Wie löscht man ein Elektroauto?

Brennt ein E-Auto, dann ist das Löschen die Sache der Feuerwehr. Denn ein solcher Brand setzt extrem viel Energie frei: Die auftretende Brandlast ist vergleichbar mit der eines aufgerissenen Tanks bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

Während bei einem Verbrenner z. B. Löschschaum eingesetzt wird, um die Flammen zu ersticken, löscht man den Akku eines E-Autos mit Wasser:

„Es reicht nicht, die sichtbaren Flammen zu ersticken“, so Karl-Heinz Knorr, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Denn dann kann der Brand durch weiteres Schwelen sich von Zelle zu Zelle ausbreiten. Dies wird durch viel Löschwasser, das die Batterie herunterkühlt, verhindert.

Damit die am Einsatz beteiligten Feuerwehrleute keinen Stromschlag erleiden, verwendet man beim Löschen einen speziellen, sich aus Tröpfchen zusammensetzenden Wasserstrahl.

Gut zu wissen: Informationen zu den optimalen Stellen zum Einsatz der Schneidewerkzeuge oder zur manuellen Deaktivierung des Hochvoltsystems erleichtern den Einsatzkräften ihre Arbeit enorm.

Es ist deshalb sinnvoll, eine Rettungskarte mit diesen Angaben, die auch der Hersteller auf seiner Website zum Download bereitstellt, schnell greifbar z. B. hinter der Sonnenschutzblende zu verstauen.

Besteht beim Unfall mit dem E-Auto ein größeres Risiko wegen der Bauart?

Crashtests des ADAC haben ergeben, dass sowohl das höhere Gewicht als auch die Bauart von Elektroautos deren Sicherheit nicht negativ beeinflussen.

So war die Fahrzeugstruktur bei einem Frontalzusammenstoß beim Elektroauto nicht stärker deformiert als bei einem vergleichbaren Verbrenner.

Die Deformation des Unterbodens stoppte vor dem Batteriepack, sodass die Batterien nicht beschädigt wurden. Auch die Belastung für die Insassen bei Crashtests mit E-Autos war mit Benzinern vergleichbar.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen oder interessieren sich für eine Kfz-Versicherung für Ihr Elektrofahrzeug? Dann stehen Ihnen unsere Berater bei Ihnen vor Ort gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Natürlich sind wir auch jederzeit unter unserer Servicehotline 09561 96 101 für Sie erreichbar.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Kerstin Juras

Stadthäger Str. 7
31655 Stadthagen OT Enzen

Tel. 05721 2661
Fax 05721 993358

  

Beratung:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr  
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr  
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr  
und nach Vereinbarung
 

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