Wo darf der Hund im Auto sitzen?
Hundebesitzer werden es nicht gern hören, aber ihre vierbeinigen Freunde gelten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung, wenn man sie im Auto transportieren möchte. Und wie jedes Gepäckstück müssen deshalb auch Hunde im Auto so verstaut und gesichert werden, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."
So will es das Gesetz. Dem normalen Hundehalter kommt es zudem sehr darauf an, dass es dem Tier während der Fahrt gut geht. Daher stellt sich spätestens, wenn ein Urlaub ansteht, unweigerlich die Frage, welche Transportmöglichkeit für den Hund die beste ist? Experten empfehlen hierfür eine Transportbox.
Risiko Vollbremsung: Vom Schoßhund zum Geschoss
Doch nicht nur für die Fahrt in den Urlaub sollte man sich Gedanken über eine sichere Unterbringung des Hundes im Auto machen. Auch im Alltag, beim Weg zur Lieblings-Spazierstrecke oder beim Besuch des Tierarztes kann ein nicht ausreichend gesichert transportierter Vierbeiner zu einem Risiko für den Hundeführer selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden: wenn das Tier bei einem Unfall oder einem abrupten Bremsmanöver durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert wird. Immerhin kann sich das Gewicht des vierbeinigen Freundes bei einer Vollbremsung aus 50 km/h um rund das 50-Fache multiplizieren. Da wird selbst ein Schoßhündchen zu einem unheilvollen Geschoss. Und ein 20 Kilogramm schweres Tier bekommt eine Durchschlagskraft von rund 600 Kilo.
Bußgelder und Punkte drohen
Wenn Hunde einen Artgenossen entdecken, reagieren sie oft nicht nur mit Bellen sondern springen herum. Wenn der Hund das ungehindert im Auto macht, kann das den Autolenker massiv vom Verkehrsgeschehen ablenken. Wie auch immer, ein nicht sicher untergebrachtes Haustier stellt eine erhebliche Gefahr dar. Außerdem ist es selbst ebenfalls eindeutig gefährdet. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog auch entsprechende Strafen vor, wenn vierbeinige Passagiere im Auto nicht angemessen gesichert transportiert werden.
Diese Bußgelder reichen von 30 € für eine nicht angemessene Sicherung über 60 € plus einen Punkt in Flensburg. Bei Sachbeschädigung drohen bei zusätzlicher Gefährdung bis zu 75 € plus einen Punkt. Darüber hinaus kann es Ärger mit der Autoversicherung geben, wenn ein nicht ausreichend gesichertes Tier im Auto nachweislich einen Unfall – auch nur mit – verursacht hat.