HUK Ratgeber

Gesundheitsreform 2026

Lesezeit: 6 Minuten
|
Aktualisiert am: 22.07.2026
2197213587

Alle Änderungen für GKV- und PKV-Versicherte ab 2027

Am 10.07.2026 wurde das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses Gesetz – auch als Gesundheitsreform bekannt – bringt 2027 zahlreiche Änderungen in der GKV mit sich, die rund 18,8 Milliarden € einsparen sollen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören höhere Zuzahlungen (7,50-15 € pro Mittel), Kürzungen beim Zahnersatz (-10 Prozentpunkte), die Einschränkung der beitragsfreien Partnerversicherung sowie eine außerordentliche Anhebung der Einkommensgrenzen (Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze) um 3.600 €.

Die wichtigsten Infos im Überblick

  • Das ändert sich für GKV-Versicherte

    Mit der Gesundheitsreform steigen 2027 die Eigenanteile für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Einzelne Zuschüsse (etwa beim Zahnersatz) werden gekürzt. Die beitragsfreie Mitversicherung für Partner wird in vielen Fällen ab 2028 kostenpflichtig.

  • Wechsel in die PKV jetzt prüfen

    2027 steigt auch die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung stark an. Für Gutverdiener lohnt es sich deshalb ganz besonders, noch 2026 in die private Krankenversicherung zu wechseln – bevor die höheren Einkommensgrenzen gelten.

Warum gibt es eine Gesundheitsreform und was ist das Ziel?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – das primär beitragsfinanzierte, solidarische Gesundheitssystem in Deutschland – steht vor einer großen finanziellen Herausforderung. Durch den demografischen Wandel und den teuren medizinischen Fortschritt steigen die Leistungsausgaben massiv an, während die Einnahmen der Kassen nicht im gleichen Tempo mitwachsen.

Das Ziel der Gesundheitsreform ist es deshalb, die Beitragssätze für die rund 73 Millionen Versicherten langfristig zu stabilisieren. Um das prognostizierte Defizit aufzufangen, sieht die Reform Einsparungen in Höhe von rund 18,8 Milliarden € vor. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies jedoch spürbare Leistungskürzungen und höhere Eigenbeteiligungen. Versorgungslücken, die in der GKV ohnehin schon bestehen, werden dadurch in Zukunft noch deutlicher.

Alle GKV-Änderungen im Schnellcheck

Leistung Was galt bisher? Was ändert sich?
Zuzahlungen 5 € bis max. 10 € Erhöhung auf 7,50 € bis 15 €
Zahnersatz-Festzuschuss 60-75 % Festzuschuss Kürzung auf 50-65 %
Homöopathie Erstattung je nach Krankenkasse möglich Komplette Streichung
Hautkrebsvorsorge Kostenlos alle 2 Jahre (ab 35) Steht auf dem Prüfstand / Einschränkungen diskutiert
Einkommensgrenzen (BBG & JAEG) Reguläre jährliche Anpassung Außerordentliche Anhebung (+ 3.600 €/Jahr zusätzlich)
Familienversicherung Beitragsfreie Mitversicherung Beitragszuschlag (2,5 %) für Partner ab dem 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes (ab 2028)
  • Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Verbandmittel:
    • bisher: 5 €, max. 10 €
    • künftig: 7,50 €, max. 10 €
  • Zuzahlung für Heilmittel:
    • bisher: 10 € für Verordnung
    • künftig: 15 €
      Außerdem für Heilmittel 10 % des Behandlungspreises (bleibt unverändert)
  • Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus:
    • bisher: 10 €
    • künftig: 15 €
  • Die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) bestimmt, welches Einkommen in der GKV für die Beitragsberechnung maximal zugrunde gelegt wird.
  • Die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bzw. Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht in der GKV entfällt und ein Wechsel in die PKV möglich ist.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Juli 2026.

Die wichtigsten Änderungen der Gesundheitsreform im Detail

Für gesetzlich Versicherte bringt die Reform einige Einschnitte mit sich. Warten Sie deshalb nicht, bis die Änderungen 2027 in Kraft treten. Schon heute übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Leistungen und Kosten.

Im Gegensatz zur privaten Kranken­versicherung kann die gesetzliche Kranken­versicherung ihren Leistungsumfang kürzen.
HUK-COBURG-Experte Max Witter
Maximilian Witter
Kranken­versicherungs-Experte, Marketing

Wir zeigen Ihnen im Folgenden, welche Änderungen ab 2027 gelten und wie Sie sich absichern können:

Höhere Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel

  • Die höheren gesetzlichen Zuzahlungen betreffen Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Bisher lagen die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei-, Verband und Hilfsmittel bei mindestens 5 € bis maximal 10 €. Für die Verordnung eines Heilmittels und pro Tag im Krankenhaus mussten ebenfalls 10 € zugezahlt werden.
  • Dieser Bereich wird angehoben: Ab 2027 zahlen Sie zwischen 7,50 € und 15 € pro Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel. Für die Verordnung eines Heilmittels und pro Tag im Krankenhaus müssen Sie künftig 15 € entrichten.
Unsere Lösung

Die Ambulante Zusatzversicherung mit den Tarifen Ambulant Plus und Ambulant Premium sowie unsere Ergänzungsversicherung ASZ fangen diese Zuzahlungen für Sie auf.

Kürzungen beim Zahnersatz

  • Die gesetzlichen Festzuschüsse (aktuell bei 60 % bis 75 %, je nach Bonusheft) werden im Zuge der Reform um jeweils 10 Prozentpunkte auf 50-65 % gekürzt.
  • Wenn Sie also eine Krone, Brücke oder ein Implantat benötigen, fällt Ihr Eigenanteil an der Zahnarztrechnung künftig wieder deutlich höher aus.
Unsere Lösung

Vor diesen hohen ungedeckten Zahnarztkosten schützt Sie unsere leistungsstarke Zahnzusatzversicherung. Unsere Tarife Zahnzusatz Pro90 oder Zahnzusatz Pro100 federn die GKV-Leistungskürzung bequem ab.

Streichung von homöopathischen Leistungen

  • Viele gesetzliche Krankenkassen haben die Kosten für homöopathische Behandlungen bisher freiwillig bezuschusst (sogenannte Satzungsleistungen).
  • Diese Möglichkeit entfällt nun. Die Kassen dürfen diese Kosten dann künftig nicht mehr erstatten. 
Unsere Lösung

Wenn Sie auch in Zukunft nicht auf Naturheilverfahren verzichten möchten, helfen unsere ambulanten Zusatztarife weiter: Unsere Ambulante Zusatzversicherung (mit den Tarifen Ambulant Plus und Ambulant Premium) sowie unser  Kindertarif KID in der Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche übernehmen diese Heilpraktiker- und Naturheilverfahren auch weiterhin für Sie.

Hautkrebs-Screening auf dem Prüfstand

  • Aktuell können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre kostenlos zur Vorsorgeuntersuchung für Hautkrebs gehen. Diese Vorsorgeleistung durchläuft derzeit eine strenge medizinische Nutzenbewertung.
  • Sollte der Nutzen als nicht ausreichend bewertet werden, droht eine Einschränkung des Altersbereichs oder die vollständige Streichung als Kassenleistung.
Unsere Lösung

Gehen Sie bei wichtigen Vorsorgeuntersuchungen besser keine Kompromisse ein. Wenn die gesetzliche Kasse die Kosten nicht übernimmt, sichert unser ambulanter Zusatztarif Ambulant Premium dieses Screening zuverlässig für Sie ab.

Private Kranken­versicherung: Neue Hürden, aber auch neue Chancen

Die für 2027 beschlossene Gesundheitsreform hat spürbare Auswirkungen auf das Zusammenspiel von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Deutlicher Sprung bei der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wenn Sie als Angestellter in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten, muss Ihr Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) liegen. Für das Jahr 2026 beträgt diese 77.400 € jährlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2026 bei 69.750 €) hingegen bestimmt, welches Einkommen in der GKV für die Beitragsberechnung maximal zugrunde gelegt wird.

Beide Grenzen werden jeweils zu Beginn eines Jahres entsprechend der Bruttolohnentwicklung angehoben. Im Zuge der Reform werden die neu festgelegten Grenzen für das Jahr 2027 jeweils um weitere 3.600 € im Jahr erhöht.

Was bedeutet das für Sie? Durch die zusätzliche außerordentliche Anhebung der JAEG wird die PKV-Wechselhürde deutlich höher.

Denn 2027 gelten zwei unterschiedlich hohe Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

  • Wer bereits 2026 in die PKV wechselt, für den gilt im Jahr 2027 die JAEG, die entsprechend der Bruttolohnentwicklung für das Jahr 2027 festgelegt wird.
  • Wer erst ab 2027 wechselt, muss 3.600 € mehr im Jahr verdienen, um in die PKV wechseln zu können (außerordentliche Anhebung der Grenze im Rahmen der Reform)

Wer die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV bereits erfüllt, sollte diese Möglichkeit noch im Jahr 2026 nutzen.

Hinweis

Die Kündigung in der GKV muss noch im September eingehen, damit der Wechsel zum 01.12.2026 erfolgen kann.

Wegfall der beitragsfreien Mit­versicherung

Bisher konnten Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner oft beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern. Ab 2028 fällt für mitversicherte Partner ohne eigenes Einkommen ein Beitragszuschlag von 2,5 % an, sobald das jüngste Kind in der Familie älter als zwölf Jahre ist.

Unsere Empfehlung

Durch die neuen Regelungen lohnt es sich, die gesetzliche und private Krankenversicherung miteinander zu vergleichen. Je nach persönlicher Lebenssituation kann eine private Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie die leistungsstärkere und auch günstigere Lösung sein.

Einen detaillierten Überblick über alle Leistungen und ob sich eine private Krankenversicherung für Sie lohnt, finden Sie auf unserer Seite zur Krankenvollversicherung.

Unser Fazit zur aktuellen Lage bei der Voll­versicherung

HUK-COBURG-Experte Max Witter
Maximilian Witter
Kranken­versicherungs-Experte, Marketing
Die Gesundheitsreform birgt für die private Kranken­versicherung einerseits große Hürden, da es den Versicherten immer schwerer gemacht wird, sich privat zu versichern. Andererseits wird die private Kranken­versicherung attraktiver: Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung kann sie ihre vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nachträglich kürzen. Versicherte profitieren damit von einem lebenslangen Leistungsversprechen.
Mehr zu unserem Experten

Ab wann lohnt sich eine private Kranken­versicherung?

Wenn Ihr Bruttojahreseinkommen aktuell über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 € (Stand 2026) liegt, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) offen.

Eine private Krankenversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie Ihren individuellen Ansprüchen an den Gesundheitsschutz entspricht. Um zu klären, ob ein Wechsel für Sie und Ihre Familie vorteilhaft ist, empfiehlt sich ein persönlicher, kostenfreier Beratungstermin.

Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Jetzt suchen

Häufige Fragen zur Gesundheitsreform

Wann tritt die Gesundheitsreform in Kraft?

Die meisten gesetzlichen Maßnahmen und Leistungskürzungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Einführung des Beitragszuschlags für die Familienversicherung von Ehepartnern ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Sind die Maßnahmen der Gesundheitsreform schon sicher? 

Ja, die Maßnahmen sind fest beschlossen. Der Gesetzgeber hat die Reform am 10. Juli 2026 offiziell verabschiedet. Das bedeutet: Die meisten Änderungen kommen ab dem 1. Januar 2027 auf gesetzlich Versicherte zu. Der Beitragszuschlag bei der Mitversicherung von Partnern gilt dagegen erst ab 2028.

Ab wann gelten die höheren Zuzahlungen?

Die Erhöhungen der Zuzahlungen sowie die Leistungskürzungen der neuen Gesundheitsreform greifen ab 2027 verbindlich.

Warten Sie aber nicht bis dahin: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt schon heute nicht alle Kosten ab. Sichern Sie sich am besten direkt mit einer Zahnzusatzversicherung, einer Krankenhauszusatzversicherung oder einem ambulanten Zusatztarif ab und schließen Sie bestehende Versorgungslücken frühzeitig.

Jetzt Versorgungslücken schließen – bevor die Gesundheitsreform greift

Bereits heute bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung Versorgungslücken. Die Gesundheitsreform wird die finanzielle Eigenbelastung für gesetzlich Versicherte spürbar erhöhen. Wer rechtzeitig vorsorgt, stärkt seinen Gesundheitsschutz durch leistungsstarke Zusatzversicherungen, prüft den PKV-Wechsel noch zu den günstigeren Konditionen des Jahres 2026 und stellt die Weichen für eine sinnvolle Absicherung der gesamten Familie.

Informieren Sie sich über unsere Krankenzusatzversicherungen.

Hinweis: Alle Inhalte dieses Ratgebers basieren auf der beschlossenen Gesundheitsreform vom 10. Juli 2026.

Die passenden Produkte für Sie

Mann wird von zwei Kindern umarmt.
Ambulante Zusatz­versicherung

Eine Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert sind.

  • Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen, Osteopathie und Naturheilverfahren
  • Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Frau putzt sich im Bad die Zähne.
Zahnzusatz­versicherung

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für notwendigen Zahnersatz weit über die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Bis zu 100% der tatsächlichen Kosten werden übernommen.

  • Kostenerstattung für Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Kieferorthopädie & professionelle Zahnreinigung
  • Keine Wartezeiten
  • Individuell und bedarfsgerecht – 3 Tarife zur Auswahl
Junge Frau liegt entspannt in einer Hängematte und liest.
Private Kranken­versicherung

Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 77.400 € brutto, Selbstständige und Freiberufler an.

Das könnte Sie auch interessieren
Familie mit 3 Kindern auf einer Wiese
Für wen lohnt sich eine private Kranken­versicherung?
Junge Ärztin schaut im Krankenhaus auf ein Tablet.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Paar liegt glücklich im Bett mit Kleinkind zwischen sich.
Beamte, Selbstständige und Angestellte
  1. Gesundheit, Vorsorge & Vermögen
  2. Gesundheitsreform