Warum gibt es eine Gesundheitsreform und was ist das Ziel?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – das primär beitragsfinanzierte, solidarische Gesundheitssystem in Deutschland – steht vor einer großen finanziellen Herausforderung. Durch den demografischen Wandel und den teuren medizinischen Fortschritt steigen die Leistungsausgaben massiv an, während die Einnahmen der Kassen nicht im gleichen Tempo mitwachsen.
Das Ziel der Gesundheitsreform ist es deshalb, die Beitragssätze für die rund 73 Millionen Versicherten langfristig zu stabilisieren. Um das prognostizierte Defizit aufzufangen, sieht die Reform Einsparungen in Höhe von rund 18,8 Milliarden € vor. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies jedoch spürbare Leistungskürzungen und höhere Eigenbeteiligungen. Versorgungslücken, die in der GKV ohnehin schon bestehen, werden dadurch in Zukunft noch deutlicher.
Alle GKV-Änderungen im Schnellcheck
| Leistung | Was galt bisher? | Was ändert sich? |
|---|---|---|
| Zuzahlungen |
5 € bis max. 10 € | Erhöhung auf 7,50 € bis 15 € |
| Zahnersatz-Festzuschuss | 60-75 % Festzuschuss | Kürzung auf 50-65 % |
| Homöopathie | Erstattung je nach Krankenkasse möglich | Komplette Streichung |
| Hautkrebsvorsorge | Kostenlos alle 2 Jahre (ab 35) | Steht auf dem Prüfstand / Einschränkungen diskutiert |
| Einkommensgrenzen (BBG & JAEG) |
Reguläre jährliche Anpassung | Außerordentliche Anhebung (+ 3.600 €/Jahr zusätzlich) |
| Familienversicherung | Beitragsfreie Mitversicherung | Beitragszuschlag (2,5 %) für Partner ab dem 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes (ab 2028) |
- Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Verbandmittel:
- bisher: 5 €, max. 10 €
- künftig: 7,50 €, max. 10 €
- Zuzahlung für Heilmittel:
- bisher: 10 € für Verordnung
- künftig: 15 €
Außerdem für Heilmittel 10 % des Behandlungspreises (bleibt unverändert)
- Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus:
- bisher: 10 €
- künftig: 15 €
- Die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) bestimmt, welches Einkommen in der GKV für die Beitragsberechnung maximal zugrunde gelegt wird.
- Die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bzw. Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht in der GKV entfällt und ein Wechsel in die PKV möglich ist.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Juli 2026.