Wie unterscheiden sich Beitragsberechnung und Leistungen zur GKV?
Die Beitragsberechnung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich grundlegend.
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Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
- Über die Höhe der GKV entscheidet Ihr monatliches Einkommen. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Beitrag.
- Der maximale Beitrag ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Sie liegt im Jahr 2026 bei 5.812,50 € pro Monat.
- Ein höheres Einkommen wird zur Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Bei einem geringen Verdienst zahlen Sie auch entsprechend geringere Beiträge.
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Beiträge der privaten Krankenversicherung
- Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung erfolgt ausschließlich nach Ihren individuellen Risikoverhältnissen und Ihrem Absicherungswunsch.
- Es erfolgt keine automatische Anpassung bei einem höheren oder geringeren Einkommen.
- Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind auch immer eng mit den Leistungen verbunden, die Sie in der PKV selbst wählen – einmal vereinbarte Leistungen sind in einem Tarif garantiert.
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Leistungen der GKV
- Die Leistungen der GKV werden hingegen durch die Politik bestimmt.
- Sie sind zu ungefähr 95% gesetzlich festgeschrieben. Nur über etwa 5% des Leistungsumfangs können die Krankenkassen frei bestimmen.
- Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie nicht vor Leistungskürzungen geschützt. Wenn eine entsprechende Regelung Eingang in das Sozialgesetzbuch findet, sind vorher mitversicherte Leistungen zukünftig ausgeschlossen.
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Leistungen der PKV
- Die Leistungen der PKV dürfen Sie frei wählen.
- Es gibt Tarife, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und Tarife, die einen deutlich besseren Versicherungsschutz bieten.
- Einmal gewählte Leistungen sind festgeschrieben und können nicht im Nachhinein durch den Versicherer ausgeschlossen werden.
- Ihnen steht es allerdings frei, in einen anderen Tarif zu anderen Beiträgen und mit anderen Leistungen zu wechseln. Je nach Vertragskonstellation kann dann eine neue Gesundheitsprüfung notwendig sein.