Elektronische Patientenakte
Ihre Gesundheitsdaten sicher im Blick
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer Arztpraxis und statt in dicken Papierakten zu blättern, wird einfach Ihre digitale Patientenakte geöffnet. Sofort ist sichtbar, welche Medikamente Sie einnehmen, welche Diagnosen gestellt wurden und wann Sie zuletzt im Krankenhaus waren.
Alles auf einen Blick. So ist kein mühsames Zusammensuchen von Unterlagen und keine doppelten Untersuchungen mehr nötig. Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) macht genau das möglich: Sie bringt Ordnung in Ihre Gesundheitsdaten und spart Zeit – für Sie und Ihre Ärzte.
Noch besser: Sie behalten die Kontrolle. Sie entscheiden jederzeit, wer was sehen darf und können jederzeit Ihr Einverständnis für die elektronische Gesundheitsakte mit einem Widerspruch zurücknehmen. Aber was genau steckt eigentlich dahinter? Wer kann die elektronische Patientenakte einsehen und welche Vorteile bringt sie Ihnen?
Inhaltsverzeichnis
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte – kurz ePA oder auch e-Patientenakte – ist Ihre ganz persönliche, digitale Gesundheitsakte. Sie kann seit dem 29. April 2025 auch von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken bundesweit genutzt werden und hat das Ziel, alle wichtigen medizinischen Informationen eines Patienten zentral an einem Ort zu bündeln.
Mit der elektronischen Patientenakte haben Sie also immer im Blick, was für Ihre Gesundheit wichtig ist: Untersuchungsergebnisse, Befunde, Impfungen, Arztbriefe oder Medikationspläne. So entsteht mehr Transparenz für Sie und für alle, die Sie medizinisch betreuen.
Die Einführung der ePA ist am 15. Januar 2025 gestartet und bis Mitte Februar wurde allen gesetzlich Krankenversicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte bereitgestellt.
Für private Krankenversicherungen besteht keine Pflicht zur Einführung einer ePA. Viele Unternehmen bieten ihren Kunden aber bereits eine an – andere planen eine zeitnahe Einführung.
Zum 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA dann verpflichtend für alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken. Die elektronische Gesundheitsakte wird übrigens laufend weiterentwickelt. In Zukunft könnten auch Informationen wie der Impfpass, das Zahnbonusheft oder das U-Heft für Kinder digital abgelegt werden.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Die Idee dahinter ist einfach: Alle wichtigen Gesundheitsdaten werden sicher digital gespeichert und sind bei Bedarf für Sie und für Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sofort verfügbar. Die elektronische Patientenakte wird automatisch erstellt, wenn nicht widersprochen wird.
Für Privatversicherte wird die ePA auf Wunsch eingerichtet. Grundsätzlich entscheiden Sie allein, wer welche Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte einsehen darf. Außerdem können Sie für Ihre elektronische Patientenakte Widerspruch einlegen und Ihr Einverständnis so zurücknehmen.
Die meisten Krankenkassen bieten eine eigene App, über die Sie Ihre elektronische Patientenakte einsehen und verwalten können. Das funktioniert in der Regel per Smartphone oder Tablet.
Sie entscheiden, welcher Arzt auf Ihre Informationen zugreifen darf – und wie lange. Möchten Sie Ihrem Hausarzt alles freigeben, Ihrer Physiotherapeutin aber nichts? Kein Problem. Die ePA lässt sich individuell steuern.
Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist mehr als nur ein digitaler Ablageort. Sie kann den Alltag für Sie und medizinische Einrichtungen deutlich erleichtern:
- Alles im Blick: Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Impfungen – alles ist an einem Ort gespeichert und jederzeit für Sie einsehbar.
- Zeit und doppelte Wege sparen: Die wichtigsten Informationen müssen nicht mehr jedes Mal neu zusammengestellt oder erklärt werden.
- Erleichterung für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt: Alle Unterlagen sind vollständig, was bei Diagnose und Behandlung hilft. So werden zudem nicht nötige Untersuchungen vermieden.
- Risiken vermeiden: Durch einen klaren Überblick über Ihre Medikamente lassen sich gefährliche Wechselwirkungen leichter erkennen.
- Sie behalten die Kontrolle: Nur Sie entscheiden, wer Zugriff auf Ihre Informationen hat. Und Sie können die Zugriffsrechte jederzeit anpassen oder entziehen.
- Im Notfall vorbereitet: Ob im Krankenhaus oder beim Facharzt – Ihre wichtigsten Gesundheitsdaten sind schnell griffbereit.
- Eine sichere Lösung: Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Der Zugriff erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung und ist für Sie jederzeit nachvollziehbar.
Die elektronische Patientenakte kann also Struktur, Sicherheit und Transparenz in Ihre Gesundheitsversorgung bringen – genau dann, wenn es darauf ankommt.
So können Sie Ihre elektronische Patientenakte einsehen
Der Zugang zur elektronischen Patientenakte funktioniert einfach und sicher. In der Regel nutzen Sie dafür die App Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.
Für die erstmalige Anmeldung brauchen Sie in der Regel entweder ihren elektronischen Personalausweis mit einer PIN oder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN, um sich zu authentifizieren. In der ePA-App können Sie dann eine Identifizierung – wie etwa Gesichtserkennung – auswählen.
Nochmal für Sie zusammengefasst:
Für den Einstieg als gesetzlich krankenversicherte Person benötigen Sie in der Regel:
- Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK),
- eine PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen,
- und Ihre digitale Identität (zum Beispiel über die App oder einen sogenannten Identity-Provider).
Für den Einstieg als privatversicherte Person benötigen Sie:
- Ihre Krankenversichertennummer (KVNR)
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die sechsstellige PIN
- und die Authenticator-App des Versicherers.
Wenn Ihre elektronische Patientenakte freigeschaltet ist, sehen Sie Ihre gespeicherten medizinischen Informationen – beispielsweise vom Arzt hochgeladene Arztbriefe, Diagnosen oder Medikationspläne – direkt auf dem Bildschirm. Auch eigene Dokumente wie der Impfpass oder das Zahnbonusheft lassen sich hochladen.
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung (HCK) arbeitet aktuell daran, Ihnen einen Identity-Provider zur Verfügung zu stellen, sodass Sie die Möglichkeit haben, die ePA zu nutzen. Wann die HCK diesen notwendigen Identity-Provider bereitstellen kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Sobald ein Termin zur Bereitstellung bekannt ist, informieren wir Sie.
Elektronische Patientenakte für Privatversicherte – was gilt hier?
Während gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA) bereits aktiv nutzen können, befindet sich die Einführung für Privatversicherte noch in Vorbereitung – auch bei der HUK-COBURG. Doch was genau bedeutet das?
Privatversicherte werden von ihren Versicherungsunternehmen informiert, sobald dieses die ePA anbietet. Sobald die Akte angelegt und der Zugriff freigeschaltet ist, gelten die gleichen Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte für Privatversicherte.
Es stehen ihnen zentrale Funktionen zur Verfügung: Sie können beispielweise medizinische Dokumente speichern, Berechtigungen vergeben oder Daten selbst ergänzen.
Auch bei der HUK-COBURG gilt: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und kostenlos. Wer sie nutzen möchte, wird gezielt begleitet – vom ersten Schritt bis zur aktiven Anwendung.
Und wer sich dagegen entscheidet, kann selbstverständlich der elektronischen Patientenakte widersprechen. Sobald wir die ePA zur Verfügung stellen, werden wir alle betroffenen Versicherten informieren – transparent, verständlich und mit klaren Hinweisen zur Einrichtung und Nutzung.
Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte
Nein, die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Auch in Zukunft wird niemand zur Nutzung gezwungen. Seit dem 29. April 2025 haben gesetzlich Versicherte allerdings automatisch eine ePA – es sei denn, sie legen aktiv Widerspruch ein.
Für Privatversicherte gilt: Sie entscheiden selbst, ob und wann sie die ePA nutzen möchten, sobald sie bei ihrer PKV verfügbar ist. Die HUK-COBURG informiert ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig, sobald die ePA verfügbar ist.
Sie allein bestimmen, wer Ihre ePA einsehen darf. Ärzte, Therapeuten oder Apotheken erhalten nur dann Zugriff, wenn Sie diese freigeben. Sie können genau festlegen, welche Inhalte freigegeben werden und wie lange die Berechtigung gilt. Jede Zugriffserlaubnis lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen.
Die ePA erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Ihre Daten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen. Zugriff gibt es nur mit starker Authentifizierung – zum Beispiel per Gesundheitskarte und PIN oder digitaler Identität. Alle Zugriffe werden protokolliert und sind für Sie nachvollziehbar.
Ja. Die ePA ist freiwillig – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Wer keine elektronische Patientenakte möchte, kann Widerspruch einlegen. Gesetzlich Versicherte müssen dies künftig im Rahmen des Opt-out-Verfahrens aktiv tun. Privatversicherte erhalten vorab Informationen und können selbst entscheiden, ob sie eine ePA einrichten möchten.
Sie behalten Ihre Gesundheitsdaten im Blick, sparen Zeit bei Arztbesuchen und vermeiden doppelte Untersuchungen. Die ePA hilft dabei, Behandlungen besser aufeinander abzustimmen und unterstützt eine sichere Versorgung. Denn durch die Informationen über aktuelle Therapien und Medikationen können Gesundheitsschäden vermieden werden. Gleichzeitig entscheiden Sie selbst, welche Informationen gespeichert und weitergegeben werden. Mehr Transparenz und mehr Kontrolle für Sie.
Aktuell befindet sich die ePA für HUK-Kundinnen und –Kunden noch in Vorbereitung. Sobald die Nutzung möglich ist, erhalten Sie alle nötigen Informationen direkt und unaufgefordert von uns – inklusive Anleitung zur Einrichtung, Zugang zur digitalen Identität und Unterstützung bei der Aktivierung. Klar, verständlich und Schritt für Schritt.
Die bisherige Krankenkasse bzw. Krankenversicherung stellt die Daten bei einem Wechsel der gewählten Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zur Verfügung.
Sie können die Daten aus ihrer Patientenakte auch exportieren und in die ePA-App der neuen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung hochladen.
Daten und Dokumente können vom Patienten selbst in die ePA hochgeladen werden oder ein Arzt stellt Daten als medizinische Informationsobjekte (MIOs) oder Dokumente in Form von PDFs in die Akte ein.
Laut der gematik (s.u.), richtet sich die Verantwortung für den Datenschutz "nach der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für den einzelnen Arbeitsschritt". Demnach ist der Arzt für die Patientendaten in der Praxis und die Aufbewahrung der Daten vor Ort zuständig.
Bei der Datenübertragung in die Telematikinfrastruktur sind die gematik und die Konnektor-Hersteller (Hersteller für besonders gesicherte Router im Gesundheitswesen) verantwortlich – innerhalb der Telematikinfrastruktur allein die gematik.
Die Verantwortung für den Datenschutz in der ePA bleibt bei den Krankenversicherungen. Eine ePA samt ihren Daten und Dokumenten ist für ein ganzes Leben lang gedacht.
Die Daten werden nach Angaben der gematik daher nicht nach zehn Jahren gelöscht, allerdings können Versicherte bei ihren Krankenversicherungen jederzeit eine Löschung der ePA beantragen.
Die gematik ist ein Unternehmen, das überwiegend in staatlichem Besitz ist und die sogenannte Telematik-Infrastruktur zur digitalen Vernetzung von Versicherten mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc. auf höchstem Sicherheitsniveau bereitstellt.