Windschutzscheiben komplett enteisen
Kommt es durch verminderte Sicht zu einem Unfall, kann sich zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung.
Es reicht definitiv nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein.
Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich herausstellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war.
Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Heikel kann das speziell bei Personenschäden werden, wenn zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird. Und Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung müssen bei einer Mithaftung einen Teil der Reparaturkosten selbst begleichen.
Auch für denjenigen, der schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, kann also mangelnde Sicht Konsequenzen haben. Wenn vereiste Scheiben dazu führten, dass der Fahrer zu spät auf die Bremse trat, kann es sein, dass die Kaskoversicherung in der Autoversicherung nicht den ganzen Schaden reguliert, sondern nur einen Teil.
Auch Bußgelder können die Folge von Fahren mit vereister Scheibe sein, weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.