Eine Person entfernt Schnee von der Windschutzscheibe eines Autos in einer verschneiten Umgebung.
Eine Person entfernt Schnee von der Windschutzscheibe eines Autos in einer verschneiten Umgebung.

Fahren mit vereister Scheibe? So hoch kann das Bußgeld ausfallen

Was Sie jetzt wissen müssen

  • Wer mit nur teilweise freigekratzter Windschutzscheibe fährt, riskiert nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch ein ordentliches Bußgeld.
  • Laut § 23 StVO sind freie Scheiben bei Antritt der Fahrt Pflicht. Nur ein Guckloch reicht daher nicht aus.
  • Wer mit vereister Scheibe einen Unfall baut, zahlt mindestens das Dreifache und riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.

Strafen für das Fahren mit vereister Scheibe

Früh am Morgen, Minusgrade, die Uhr tickt und die Scheiben sind voller Eis. Viele wollen es schnell hinter sich bringen, doch wer nur ein kleines Sichtfenster freikratzt und losfährt, handelt nicht effizient, sondern ordnungswidrig.

Laut § 23 StVO sind Fahrer und Fahrerinnen verpflichtet, für eine klare Sicht zu sorgen. Das gilt nicht nur für die Frontscheibe, sondern auch für die Heck- und Seitenscheiben ebenso wie die Spiegel. Mit einem kleinen Guckloch auf der Fahrerseite ist es daher nicht getan, denn für eine sichere Fahrt muss ein freier Rundumblick im Auto garantiert sein.

Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld für die vereiste Scheibe rechnen. Die Strafen starten bei 10 €, wenn Sie lediglich beim Fahren mit vereister Scheibe erwischt werden und niemand zu Schaden kommt, wie der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog zu Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten festlegt.

Werden andere Personen gefährdet oder gar durch einen Unfall beschädigt, wird es teurer. Das Bußgeld für vereiste Scheiben startet in diesem Fall bei 35 €, kann je nach Schwere des Unfalls aber auch deutlich höher ausfallen. Zusätzlich kann die Polizei auch dafür Punkte in Flensburg vergeben.

Wichtig: Eine schlechte Sicht gefährdet unter Umständen auch den Versicherungsschutz.

Keine Alternative zur vereisten Scheibe: Strafe für den laufenden Motor

Viele Fahrerinnen und Fahrer umgehen das Kratzen, indem sie das Auto im Winter warmlaufen lassen. Zwar hilft das, eine freie Sicht zu bekommen, ist allerdings gesetzlich verboten: § 30 StVO verbietet unnötigen Lärm und Abgase – und dazu zählt das Warmlaufenlassen des Motors. Wer erwischt wird, zahlt ebenfalls ein Bußgeld.

Tipps zum Enteisen der Autoscheibe ohne Eiskratzer finden Sie in unserem Ratgeber.

Warum Behörden bei der Strafe für vereiste Scheiben so streng sind

Eingeschränkte Sicht bedeutet hohes Risiko – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere. Schon wenige Sekunden ohne klare Sicht können fatale Folgen haben.

Wenn Sie mit vereister Scheibe fahren, sind die Fußgänger, Radfahrer, Wildtiere oder andere Fahrzeuge oft zu spät zu sehen. Deshalb ahnden Polizei und Ordnungsämter solche Verstöße konsequent.

Abgesichert vor einem Bußgeld: Darauf müssen Sie achten

  • Jede Scheibe freikratzen: Dazu gehören Front-, Seiten- und Heckscheiben. Auch die Spiegel, Scheinwerfer und Kennzeichen müssen von Schnee und Eis befreit werden.
  • Eiskratzer und Enteiserspray immer dabeihaben, denn auch unterwegs kann die Scheibe beim Parken einfrieren. Im Notfall dienen auch Parkscheiben und Co. zum Eiskratzen ohne Kratzer.
  • Zeitfenster zum Eiskratzen einplanen: Gehen Sie im Winter lieber fünf Minuten früher aus dem Haus und nehmen Sie sich die Zeit, alle Scheiben ordentlich von Schnee und Eis zu befreien.

Die passende Versicherung für Sie

Auto­versicherung

In der Autoversicherung haben sich bereits rund 9 Millionen Kunden für unseren Classic-Tarif entschieden. Und das aus gutem Grund: Wir bieten gute Angebote mit umfangreichem Schutz zu günstigen Beiträgen.

Jetzt berechnen
  1. Auto & Mobilität
  2. Bußgeld durch vereiste Scheibe