Sicherheit am Fahrrad
Die StVZO schreibt für Fahrräder eine gewisse Mindestausstattung vor, die für den verkehrssicheren Betrieb eines Fahrrads und die Teilnahme des Radfahrers am Straßenverkehr notwendig ist.
Dazu gehören:
- Eine helltönende Klingel
- Rutschfeste Pedale mit Reflektoren
- Reifen mit Reflexstreifen oder zwei gelben Speichenreflektoren
- Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
- Beleuchtung und Rückstrahler vorn und hinten
Welche Fahrradreifen benötige ich?
- Auf trockenen festen Untergründen wie Asphalt und Teer hat ein glatter Reifen die beste Haftung.
Die meisten normalen Fahrradreifen haben dennoch ein flaches Profil, das auch bei starker Feuchtigkeit die Verdrängung des Wassers verbessert. - Auf eher weichen Untergründen wie Wirtschafts- oder Waldwegen geben grobe Profilreifen den besten Halt.
- Wer auf wechselnden Untergründen fährt, greift auf Kombinationsreifen mit einer glatten Lauffläche und Seitenstollen zurück, die auf beiden Untergründen für guten Grip sorgen.
Mountainbikes, die im Downhill oder im Offroad-Trail genutzt werden, benötigen Reifen mit groben Stollen, um in Kurven die Kontrolle über das Rad zu behalten. Außerdem müssen sie steile Anstiege ohne durchdrehende Hinterräder bewältigen können.
Neben dem Profil ist auch der richtige Reifendruck entscheidend für die Sicherheit auf dem Bike. Auf der Reifenflanke ist angegeben, in welchem Bereich er liegen sollte, meist in den Einheiten Bar oder PSI.
Ist der Druck dauerhaft zu niedrig, rollt der Reifen nicht optimal ab und kann auf lange Sicht beschädigt werden.
Welches Licht benötige ich für mein Fahrrad?
Hinten muss das Fahrrad ein rotes Rücklicht und einen roten Reflektor besitzen, Letzterer darf auch im Rücklicht sitzen. Für den notwendigen Strom können Batterien oder ein Dynamo sorgen. Scheinwerfer und Rückleuchten dürfen nicht blinken.
Für Fahrradanhänger gibt es spezielle Regeln. Diese müssen eine weiße Leuchte vorn tragen, wenn sie breiter als einen Meter sind.
Ein rotes Rücklicht ist erforderlich, wenn die Breite 60 Zentimeter überschreitet oder das Rücklicht des Zugfahrzeugs durch den Anhänger verdeckt wird.
Weiße und rote Reflektoren sind notwendig, wenn der Anhänger breiter als ein Meter ist.
Hinweis
Demontierbare Scheinwerfer und Rückleuchten müssen tagsüber nicht unbedingt mitgeführt werden. Es reicht aus, wenn sie in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden.
Reflektoren sind allerdings immer vorgeschrieben, diese dürfen nicht demontiert werden. Wenn die Sichtverhältnisse nicht gut sind, müssen auch Fahrradfahrer tagsüber mit Licht fahren.
Tipp
Ideal ist eine Kombination aus Nabendynamo und Lichtanlage mit LED-Beleuchtung. Die Technik ist beinahe wartungsfrei und arbeitet sehr zuverlässig, sodass Sie immer ausreichend Licht an Ihrem Fahrrad haben.
Radfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet
Fahrradfahren ist riskant. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wurden 2021 in Deutschland insgesamt 83.723 Radfahrer im Straßenverkehr verletzt. 372 Radfahrer verunglückten tödlich.
Damit war jeder siebte Mensch, der im Straßenverkehr ums Leben kam, auf einem Fahrrad unterwegs.
Ein Blick auf die Altersgruppen zeigt, dass immer häufiger ältere Radler betroffen sind. Über die Hälfte der Verunglückten waren Senioren.
Zu den Hauptgründen zählen Fachleute die gestiegene Nutzung von E-Bikes und Pedelecs. Die häufigste Ursache für Kopfverletzungen sind ein Alleinunfall: Mehr als die Hälfte aller verletzten Radfahrer verunglücken alleine, ohne Unfallgegner.
Zu besonders schweren Kopfverletzungen kommt es bei Kollisionen mit Fahrzeugen.