Frau steht neben einem E-Scooter und setzt ihren Helm auf
Frau steht neben einem E-Scooter und setzt ihren Helm auf

E-Scooter & Alkohol: Welche Promillegrenzen gelten?

Was Sie jetzt wissen müssen:

  • Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.
  • Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
  • Alkohol am Steuer, auch beim E-Scooter, kann den Versicherungsschutz erheblich einschränken oder zum Regress führen.

E-Scooter und Alkohol: Ein unterschätztes Risiko

Nach einem Feierabend-Bier schnell mit dem E-Scooter nach Hause – klingt harmlos, ist es aber nicht. „Viele unterschätzen, dass ein E-Scooter in Deutschland rechtlich gesehen ein Kraftfahrzeug ist”, erklärt Karl Kräußlich, Kfz-Experte bei der HUK-COBURG. „Wer betrunken fährt, riskiert genau dieselben Konsequenzen wie ein betrunkener Autofahrer."

Verliere ich meinen Führerschein, wenn ich betrunken E-Scooter fahre?

Das kann passieren – vorausgesetzt, man besitzt einen gültigen Führerschein für andere Fahrzeuge, denn für das Fahren mit einem E-Scooter ist keiner erforderlich.

Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, kann eine Trunkenheitsfahrt zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ab 1,1 Promille ist der Führerscheinentzug in der Regel die Folge. Dabei muss rechtlich zwischen diesen beiden Strafen unterschieden werden:

  • Fahrverbot (meist bei 0,5 bis 1,09 Promille): Sie müssen Ihren Führerschein für 1 bis 3 Monate abgeben. Danach erhalten Sie ihn automatisch zurück.
  • Entzug der Fahrerlaubnis (meist ab 1,1 Promille oder bei Unfällen): Dies ist wesentlich gravierender. Ihre Fahrerlaubnis wird komplett entzogen und der Führerschein vernichtet. Das Gericht verhängt eine Sperrfrist (meist 6 Monate bis zu 5 Jahre). Erst danach dürfen Sie die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen – oft ist dafür eine bestandene MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.

Gilt die Null-Promille-Grenze auch für E-Scooter?

Ja. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die absolute 0,0-Promille-Grenze – auch auf dem E-Scooter. Jeder Verstoß verlängert die Probezeit und führt zu einem Bußgeld sowie zu mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Unter Umständen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet.

Welche Strafe droht bei 1,6 Promille auf dem E-Scooter?

Ab 1,1 Promille gelten Sie auch auf dem E-Scooter als absolut fahruntüchtig. Ab 1,6 Promille kommt noch eine weitere drastische Maßnahme hinzu: Gerichte ordnen dann in der Regel zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind, greift § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Folgende Konsequenzen drohen:

  • Strafanzeige: Es handelt sich um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • 3 Punkte in Flensburg.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: In der Regel für mindestens 6 Monate, in schweren Fällen bis zu 5 Jahre.
  • MPU-Pflicht: Ab 1,6 Promille ordnen Gerichte regelmäßig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung an, bevor der Führerschein zurückgegeben wird.

Wichtig: Ein Führerschein ist für die Nutzung eines E-Scooters zwar nicht erforderlich, er kann jedoch infolge einer Trunkenheitsfahrt entzogen werden, da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten. Wer keinen Führerschein besitzt, dem kann zudem eine Sperrfrist auferlegt werden, die eine künftige Fahrerlaubniserteilung verzögert.

Promillegrenzen für E-Scooter: Das gilt laut Gesetz

Da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft werden, gelten folgende Grenzen:

Promillegrenze

Konsequenz

Über 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren

  • 2 Jahre Probezeitverlängerung
  • Ab 250 € Bußgeld
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Ggf. Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar

Ab 0,3 Promille

Straftat bei Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fahren) oder Gefährdung des Straßenverkehrs:
  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • Bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis (mit Sperrfrist ab 6 Monaten)
  • Ggf. Anordnung einer MPU

Ab 0,5 Promille

Ordnungswidrigkeit:
  • Beim 1. Mal: 500 € Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg), 1 Monat Fahrverbot
  • Beim 2. Mal: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg), 3 Monate Fahrverbot
  • Beim 3. Mal: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg), 3 Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille

Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit):
  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • Bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Entzug der Fahrerlaubnis (mit einer Sperrfrist von meist 6 Monaten bis zu 5 Jahren)
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) möglich

Ab 1,6 Promille

Zusätzlich zum Strafverfahren zwingende Anordnung einer MPU gemäß § 13 FeV zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist.

Alkohol und Versicherungsschutz: Was viele nicht wissen

Wer betrunken auf einem E-Scooter fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch empfindliche Einbußen beim Versicherungsschutz:

  • Kfz-Haftpflicht: Der Versicherer kann bei alkoholbedingten Unfällen Regress in Höhe von bis zu 5.000 € fordern.
  • Teilkasko: Die Leistung des Versicherers wird je nach Schwere des Verschuldens gekürzt oder vollständig verweigert.

Info: Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die geltenden Regeln kennen – unabhängig davon, ob es um Alkoholgrenzen oder das Mindestalter geht. Welche Altersvorgaben gelten und wann Jugendliche E-Scooter fahren dürfen, erfahren Sie im Ratgeber „E-Scooter-Alter: Ab wann dürfen Jugendliche fahren?“.

E-Scooter und Alkohol? Lieber stehen lassen

HUK-COBURG-Experte Karl Anführungszeichen Icon

„Der sicherste Tipp ist der einfachste: E-Scooter nach Alkoholkonsum stehen lassen. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi. So schützen Sie sich und andere – und riskieren weder Bußgelder noch den Führerschein."

Mehr zu unserem Experten

Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG
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„Der sicherste Tipp ist der einfachste: E-Scooter nach Alkoholkonsum stehen lassen. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi. So schützen Sie sich und andere – und riskieren weder Bußgelder noch den Führerschein."

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HUK-COBURG-Experte Karl
Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Promillegrenzen, Bußgelder und rechtlichen Konsequenzen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden deutschen Recht. Im Einzelfall können die rechtlichen Folgen abweichen. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen wird keine Haftung übernommen.

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