Mutter und Sohn stehen mit einem E-Scooter vor ihrem Haus
Mutter und Sohn stehen mit einem E-Scooter vor ihrem Haus

E-Scooter-Alter: Ab wann dürfen Jugendliche fahren?

Was Sie jetzt wissen müssen:

  • Jedes Elektrokleinstfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h benötigt im Straßenverkehr eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit gültigem Versicherungskennzeichen. Ohne Kennzeichen ist das Fahren strafbar.
  • Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Für Miet-E-Scooter gilt eine eigene Altersgrenze von 18 Jahren.
  • Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich.

Sommer, Roller, offene Fragen: Was Eltern jetzt wissen sollten

Es ist ein typischer Nachmittag. Ihr Kind kommt nach Hause und fragt, ob es mit dem E-Scooter des Freundes durch die Straße fahren darf. Viele Eltern zögern genau in diesem Moment. Darf das Kind das überhaupt? Braucht es dafür einen Führerschein? Und wer haftet bei einem Unfall?

Die Antworten sind recht simpel, sobald man die rechtlichen Grundlagen versteht. Aber ein paar wichtige Details sollten Sie kennen, bevor Ihr Kind auf den Roller steigt.

E-Scooter-Altersgrenze: Das schreibt die eKFV vor

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legt eindeutig fest: Das Mindestalter für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht nötig.

Das Fahrzeug muss jedoch über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen und darf höchstens 20 km/h erreichen. Modelle ohne ABE sind auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Plätzen nicht zugelassen.

Ausblick 2027: Diese Änderungen kommen für E-Scooter-Fahrer

Die eKFV-Novelle wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Einige Neuerungen gelten bereits, weitere folgen:

  • Ab 1. Januar 2027: Neu zugelassene E-Scooter müssen verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Bereits zugelassene Fahrzeuge genießen Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden.
  • Ab 1. März 2027: E-Scooter werden in der StVO weitgehend Fahrrädern gleichgestellt. Das bringt mehr Fahrmöglichkeiten und einheitlichere Regeln im Straßenverkehr.

Diese Regeln gelten für Jugendliche auf dem E-Scooter

Das Mindestalter ist nur eine Voraussetzung. Für Jugendliche gelten im Straßenverkehr dieselben Regeln wie für Erwachsene:

  • Erlaubte Wege: Gefahren werden muss auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, darf auf die Straße ausgewichen werden.
  • Absolutes Tabu: Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter verboten (außer ein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es explizit).
  • Promillegrenze: Für alle Fahrer unter 21 Jahren sowie in der Führerschein-Probezeit gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Für Fahrer ab 21 Jahren gilt die gleiche Promille-Grenze, wie bei Autofahrern (0,5 Promille).
  • Mitfahrer verboten: E-Scooter sind nur für eine einzige Person zugelassen – das gemeinsame Fahren zu zweit kostet Bußgeld.
  • Smartphone-Nutzung: Wer das Handy während der Fahrt in der Hand hält oder bedient, riskiert ein Bußgeld von 100 € und einen Punkt in Flensburg.
HUK-COBURG-Experte Karl Anführungszeichen Icon

„Auch wenn der Gesetzgeber keinen Helm vorschreibt: Mit 20 km/h ohne Knautschzone durch den Verkehr zu fahren, birgt enorme Gefahren. Ein Großteil der schweren Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen betrifft den Kopfbereich. Ein Helm sollte deshalb auf jeder Fahrt eine Selbstverständlichkeit sein.”

Mehr zu unserem Experten

Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG
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„Auch wenn der Gesetzgeber keinen Helm vorschreibt: Mit 20 km/h ohne Knautschzone durch den Verkehr zu fahren, birgt enorme Gefahren. Ein Großteil der schweren Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen betrifft den Kopfbereich. Ein Helm sollte deshalb auf jeder Fahrt eine Selbstverständlichkeit sein.”

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HUK-COBURG-Experte Karl
Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG

Darf man mit 14 Jahren einen gemieteten E-Scooter fahren?

Nein. Zwar erlaubt der Gesetzgeber das E-Scooter-Fahren ab 14 Jahren, dies gilt jedoch praktisch nur für private E-Scooter. Die gewerblichen Sharing-Anbieter (wie Tier, Lime, Bolt etc.) schließen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Verträge mit Minderjährigen aus. Die Altersgrenze für Miet-Scooter liegt daher in der Regel bei 18 Jahren.

Versicherungspflicht: So schützen Sie Ihren Nachwuchs

Jeder E-Scooter im Straßenverkehr braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nachgewiesen wird sie durch ein Versicherungskennzeichen – eine kleine Klebeplakette am Fahrzeug. Für den E-Scooter eines Minderjährigen schließen die Eltern die Versicherung ab. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat.

Ergänzend ist eine Teilkaskoversicherung möglich, die etwa Diebstahl oder Schäden durch Naturereignisse abdeckt. Passenden Versicherungsschutz für Elektro-Kleinstfahrzeuge finden Sie direkt bei der HUK-COBURG.

Für eigene Verletzungen durch einen selbstverschuldeten Sturz kommt weder Haftpflicht noch Teilkasko auf. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke zuverlässig.

Muss ich für den E-Scooter meines Kindes eine eigene Versicherung abschließen?

Ja, als Elternteil sind Sie verantwortlich für den korrekten Versicherungsschutz des E-Scooters Ihres Kindes. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schließen Sie als Erziehungsberechtigter ab. Das Versicherungsjahr läuft jeweils vom 1. März bis Ende Februar. Rechtzeitig vor Ablauf sollten Sie das neue Versicherungskennzeichen beantragen.

Gut vorbereitet: So starten Jugendliche sicher auf dem E-Scooter

Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche E-Scooter fahren, ganz ohne Führerschein. Wichtig ist: Das Fahrzeug muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen und mit einer Kfz-Haftpflicht versichert sein.

Sprechen Sie die Regeln gemeinsam mit Ihrem Kind durch, bestehen Sie auf einem Helm und klären Sie den Versicherungsschutz frühzeitig. So bleibt der E-Scooter das, was er sein soll: Spaß mit Sicherheit.

Die passende Versicherung für Sie

E-Scooter-Versicherung

Damit Sie Ihren Fahrspaß sorgenfrei genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unerlässlich.

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