HUK Ratgeber

E-Scooter: Wo Sie fahren dürfen – und wo nicht

Lesezeit: 2 Minuten
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Aktualisiert am: 23.06.2026
Junger Mann fährt mit einem E-Scooter durch ein Wohngebiet

Was Sie jetzt wissen müssen:

  • E-Scooter müssen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren – fehlt ein Radweg, gilt die Fahrbahn.
  • Fußgängerzonen sowie Fuß- und Gehwege sind ohne ausdrückliche Freigabe verboten.
  • Ab März 2027 gelten neue Regeln für E-Scooter in Deutschland.

E-Scooter-Regeln: Warum viele Fahrer unwissentlich falsch fahren

Viele E-Scooter-Fahrer kennen die geltenden Regeln nicht genau – und fahren deshalb unbewusst regelwidrig. „Besonders häufig sehe ich E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen”, berichtet Karl Kräußlich, Experte der HUK-COBURG. „Das ist in den meisten Fällen verboten und kann Bußgelder nach sich ziehen.”

Versicherungspflicht: Das gilt für jeden E-Scooter-Fahrer

E-Scooter benötigen zwingend ein Versicherungskennzeichen (Plakette). Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat – einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann optional eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die unter anderem bei Diebstahl schützt. Hier geht es zur E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG.

Übrigens

Für E-Scooter gelten die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge – nicht die für Fahrradfahrer. Das bedeutet: Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt 0,0 Promille. Werden Sie in einen Unfall verwickelt oder fahren auffällig, machen Sie sich als E-Scooter-Fahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Erlaubt:

  • Radwege und Radfahrstreifen: E-Scooter müssen vorrangig diese nutzen.
  • Fahrbahn: Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden.
  • Fahrradstraßen: Auch hier sind E-Scooter erlaubt.
  • Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung: Nur wenn das Zusatzzeichen „Radfahrer frei” vorhanden ist.
  • Verkehrsberuhigte Zonen: Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt. Wichtig: Fußgänger haben hier absoluten Vorrang und dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
  • Fußwege oder Fußgängerzonen: Hier dürfen Sie E-Scooter fahren, sofern das Zusatzschild „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei” die Benutzung erlaubt.

Verboten:

  • Gehwege und Fußgängerzonen: Grundsätzlich tabu – außer das Zusatzschild „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei” gibt die Fläche ausdrücklich frei.
  • Fußgängerzonen mit „Fahrräder frei"-Schild: Diese Freigabe gilt aktuell nicht für E-Scooter. Erst mit Inkrafttreten der eKFV-Novelle dürfen E-Scooter voraussichtlich ab dem 1. März 2027 überall dort fahren, wo Fahrräder erlaubt sind – also auch bei „Fahrräder frei”-Schildern in Schrittgeschwindigkeit.
  • Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Für E-Scooter generell verboten.
  • Gesperrte Wege: Alle Wege mit Fahrverbot für Fahrzeuge jeder Art sind auch für E-Scooter tabu.
  • Zu zweit fahren: Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist strengstens verboten – auch wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Es droht ein Bußgeld von 25 €. Verursachen Sie so einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, kann vom Fahrer aber das Geld zurückfordern (Regress).

E-Scooter abstellen: Was ist verboten?

Auch beim Abstellen gelten Regeln: Kommunen dürfen gezielt Verbotszonen für das Abstellen von E-Scootern einrichten, etwa in Parks, Fußgängerzonen oder vor Bahnhöfen. Achten Sie auf die entsprechende Beschilderung – Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Lesen Sie hier, welche Regeln und Bußgelder 2026 für E-Scooter gelten.

Was ändert sich ab 2027 für E-Scooter?

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue technische Anforderungen aus der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV). E-Scooter-Modelle, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht werden – also verkauft werden oder deren Versicherung beginnt – müssen dann verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Für bereits genutzte E-Scooter gilt ein Bestandsschutz: Wer seinen Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis (ABE) bereits besitzt, muss nichts nachrüsten.

Ab dem 1. März 2027 treten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. E-Scooter werden dann rechtlich weitgehend Fahrrädern gleichgestellt: Wo Fahrräder fahren dürfen, soll das künftig auch für E-Scooter gelten. Außerdem dürfen Sie mit dem E-Scooter bei einem grünen Pfeil für Radfahrer an roten Ampeln rechts abbiegen. Zudem erhalten Kommunen erweiterte Befugnisse, um Abstellregeln für E-Scooter eigenständig zu regeln.

Unsere Empfehlung für sicheres E-Scooter-Fahren

Informieren Sie sich vor jeder Fahrt über die geltenden Regeln für E-Scooter in Ihrer Stadt. Nutzen Sie bevorzugt Radwege, halten Sie Abstand von Fußgängerzonen und beachten Sie örtliche Abstellverbote. So fahren Sie sicher, regelkonform und ohne Bußgeld.

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Damit Sie Ihren Fahrspaß sorgenfrei genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unerlässlich.

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