Auto im Stand warmlaufen lassen: Je nach Bundesland können weit mehr als 80 € Bußgeld fällig werden
Was Sie jetzt wissen müssen
- Vor allem im Winter lassen viele Autofahrer ihr Verbrennerfahrzeug warmlaufen, etwa um die gefrorenen Scheiben zu enteisen.
- Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist in Deutschland jedoch aus Umwelt- und Lärmschutzgründen gesetzlich verboten.
- Je nach Bundesland wird es mit unterschiedlich hohen Strafen geahndet und kann Autobesitzer auf dem privaten Grundstück bis zu 50.000 € kosten.
Auto im Winter warmlaufen lassen – nicht nur teuer, sondern auch umweltschädlich
Der Winter ist in vollem Gange, die Temperaturen liegen häufig unter dem Gefrierpunkt – und wer keinen Garagenstellplatz hat, den erwartet jeden Morgen das gleiche Szenario: Eisige Kälte, gefrorene, beschlagene Scheiben und möglicherweise ein Motor, der nicht auf Touren kommen will. Viele Autofahrer fragen sich deshalb: Darf ich mein Auto im Stand warmlaufen lassen, um den Start in den Tag angenehmer zu machen?
Ist das Warmlaufenlassen des Autos erlaubt?
Die kurze Antwort: Nein, das Auto im Stand warmlaufen zu lassen ist in Deutschland verboten. Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) schreibt vor, dass unnötiger Lärm und vermeidbare Luftverschmutzung zu unterlassen sind. Ein laufender Motor im Stand fällt genau in diese Kriterien und wird daher als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Motor warmlaufen lassen – welche Strafen drohen?
Wer sein Auto im Stand warmlaufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen ab und variiert je nach Bundesland. In der Regel liegt sie zwischen 10 € und 80 €.
Greifen auf privatem Grund hingegen die Landesimmissionsschutzgesetze, kann die Strafe für das unnötige Warmlaufenlassen des Motors – beispielsweise in Berlin – theoretisch höher ausfallen als die 80 € der StVO. Die Bußgeldrahmen dieser Landesgesetze sehen für schwere Verstöße Strafen von bis zu 50.000 € vor. In der Praxis werden solche Bußgelder jedoch selten bis gar nicht verhängt.
Gut zu wissen: Im öffentlichen Verkehrsraum greift die Straßenverkehrs-Ordnung. Auf privaten Grundstücken kann es dagegen passieren, dass ein mögliches Vergehen gemäß dem geltenden Landesimmissionsschutzgesetz geahndet wird.
Neben der möglichen finanziellen Belastung riskieren Sie auch, dass Ihr Verhalten als umweltschädlich wahrgenommen wird.
Warum sollte man einen kalten Motor nicht im Stand warmlaufen lassen?
Das Warmlaufenlassen des Motors ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern auch technisch und ökologisch bedenklich:
- Umweltbelastung: Ein kalter Motor stößt deutlich mehr Schadstoffe aus, da die Verbrennung noch nicht optimal funktioniert. Im Stand erwärmt sich der Motor langsamer, wodurch unnötige Emissionen entstehen. Während der Fahrt steigt die Temperatur schneller, die Verbrennung wird effizienter und die Emissionen sinken.
- Motorschäden: Moderne Verbrennermotoren sind darauf ausgelegt, im Fahrbetrieb ihre optimale Betriebstemperatur zu erreichen. Längeres Warmlaufen im Stand kann den Motor langfristig schädigen.
- Kostenfaktor: Neben dem Bußgeld erhöhen sich durch den unnötigen Kraftstoffverbrauch auch Ihre Tankkosten. So sparen Sie hingegen Sprit.
Warum sich das Warmlaufenlassen des Motors nicht lohnt
Das Auto im Stand warmlaufen zu lassen, mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen – doch die Konsequenzen sind klar: Es ist verboten, schädlich für die Umwelt und kann Ihnen ein unnötiges Bußgeld einbringen. Stattdessen sollten Sie auf Alternativen wie eine Standheizung setzen oder Ihr Fahrzeug von Hand startklar machen. So kommen Sie sicher und ohne Strafen durch den Winter.
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