Kauf von privat – nur mit Kfz-Kaufvertrag
Beim Kauf eines gebrauchten Pkw von privat ist am meisten Vorsicht geboten. Antworten Sie auf ein Inserat, so informieren Sie sich vor dem Termin über das Fahrzeug und mögliche Schwachstellen. Bei einem Besuch auf einem der großen Automärkte, auf denen Spontankäufe abgewickelt werden, ist daher Vorsicht angebracht, denn Sie haben wenig Zeit zur Recherche. Sollten Sie sich nicht selbst hervorragend mit der Materie auskennen, nehmen Sie unbedingt einen Fachmann zur Besichtigung mit. Schlagen Sie vor, den Wagen im Rahmen einer Probefahrt in einer Werkstatt oder von einem Gutachter bewerten zu lassen, bevor Sie den Kauf abschließen. Geht der Verkäufer auf den Wunsch nach einer Begutachtung ein, ist das schon mal ein positives Zeichen. Wenn nicht, Finger weg!
Angaben zum Kilometerstand oder die Zusage, dass es sich um einen unfallfreien Wagen handelt, sollten Sie sich bei einem Privatkauf schriftlich geben lassen. Prüfen Sie auch, ob die Angaben des Verkäufers mit denen der Zulassungsbescheinigung und der TÜV-Plakette übereinstimmen. Bestehen Sie ebenfalls auf der Aushändigung des Service- oder Scheckhefts, um beispielsweise zu überprüfen, ob das Auto regelmäßig bei der Inspektion war und der Kilometerstand auf dem Tacho zum vom TÜV erfassten Wert passt.
Im Gegensatz zum Autohändler darf eine Privatperson die Haftung für Fahrzeugmängel, die sogenannte Sachmängelhaftung, im Kaufvertrag ausschließen. Beim Privatkauf bekommen Sie also in der Regel die wenigsten Sicherheiten und haben auch keinerlei Garantieansprüche. Dafür dürften Sie hier beim Preis mit Abstand den größten Spielraum haben.
Wichtig beim Kauf von privat
Hier muss unbedingt ein schriftlicher Kfz-Kaufvertrag abgeschlossen werden, in dem der Zustand des Wagens dokumentiert und z. B. etwaige Unfallschäden eingetragen werden. Diesen können Sie sich kostenlos herunterladen: