Berater-Homepage von Philipp Taylor

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-VGKA-8U1EI-27

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-VGKA-8U1EI-27

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Männer neben Lieferwagen

Lieferwagen-Versicherung

Transporter – Pickups – Kastenwagen

  • Faire Bedingungen
  • Günstige Beiträge
  • Hohe Schadenfreiheitsklassen
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Focus Money, TOP Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2023
Zwei Männer neben Lieferwagen
Focus Money, TOP Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2023

Lieferwagen-Versicherung

Transporter – Pickups – Kastenwagen

  • Faire Bedingungen
  • Günstige Beiträge
  • Hohe Schadenfreiheitsklassen
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  • Günstiger Schutz – Faire Konditionen für privat genutzte Transporter zur Güterbeförderung (bis 3.500 Kilogramm Gesamtmasse).
  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, allerdings bei Personenschäden maximal 15 Millionen € je geschädigte Person, je Schadenfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Schadenfreiheitsrabatt – Nach 30 unfallfreien Jahren zahlen Sie nur noch einen Beitragssatz von 20% in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko-Versicherung.
  • Besondere Vorteile für E-Lieferwagen – z. B. Leistungen für Akku und Ladekabel.
  • Top Kfz-Versicherer – Focus Money verleiht uns das Prädikat „Top Kfz-Versicherer“ (Ausgabe 36/2023).

Ihre Lieferwagen-Versicherung im Preis-Vergleich

Tarifvergleich: AXA, Allianz, Alte Leipziger, Württembergische, HUK-COBURG
Beispiel: Jahresbeitrag für einen Lieferwagen – 399,56 €

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Versicherungsnehmer: Selbstständiger, geboren am 28.02.1972
  • Fahrer: ausschließlich Versicherungsnehmer (Führerschein 28.02.1990); Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • Zulassung: in Chemnitz, PLZ: 09127
  • Fahrzeug: VW Lieferwagen bis 3,5 t (90kW, Erstzulassung 01.04.2023; Zulassung auf Halter 01.04.2023), HSN: 0603
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 km; Nutzung: ausschließlich privat; Finanzierung: Barkauf; Abstellplatz: Einzel-/Doppelgarage
  • Aufbauart: geschlossener Kasten; Gefahrgut: keine gefährlichen Stoffe; Gesamtgewicht: 3.000 kg
  • Wohngebäudeversicherung: ein Einfamilienhaus versichert bei der HUK-COBURG
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 30; Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
  • Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift

Dieses Angebot ist gültig am 01.01.2024 – Quelle: NAFI 23.10.2023
Die Beiträge sind gerundet.

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Wie groß und wie schwer darf mein Lieferwagen sein?

Wir versichern in der Lieferwagen-Versicherung nur Lastkraftwagen mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Alle Lkw, die dieses Gewicht überschreiten, können in dieser nicht versichert werden.

  • Wir unterscheiden dabei nicht zwischen Transportern, Lieferwagen oder Lastkraftwagen, entscheidend sind für uns die Gesamtmasse und die Eintragung im Fahrzeugschein.
  • Je nach Alter des Fahrzeugs sind verschiedene Einträge im Fahrzeugschein möglich. Bei älteren Fahrzeugen ist häufig „LKW geschlossener Kasten“ oder „LKW offener Kasten“ vermerkt. Ob Ihr Fahrzeug dennoch im Rahmen Ihrer Lieferwagen-Versicherung versichert werden kann, ergibt sich aus dem Gesamtgewicht. In der Zulassungsbescheinigung finden Sie diesen Punkt unter der Kennziffer F2. Neuere Fahrzeuge enthalten im Fahrzeugschein den Vermerk: „Fz.z.Gü.bef.b 3,5t“ oder insbesondere bei Pick-ups auch „Geländefz.Gü.bef.b.3,5t“. Diese Fahrzeuge können bei uns versichert werden, wenn die weiteren Voraussetzungen zur Nutzung dafür erfüllt sind.
  • Geschäftlich genutzte Fahrzeuge dürfen Sie über die Lieferwagen-Versicherung versichern, wenn Sie ausschließlich Waren für Ihre eigenen Zwecke transportieren. Wir versichern z. B. Handwerker, die Werkzeuge und Material zu ihren Kunden transportieren.
  • Kurierdienste und Speditionen, die ausschließlich Waren im Auftrag von dritten Personen ausliefern, können wir nicht versichern.
  • Verkaufsfahrzeuge wie Food-Trucks oder Ähnliches werden im Einzelfall geprüft. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr Fahrzeug bei uns versichern können, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.

Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Lieferwagen

Weil ein Unfall schneller passiert als gedacht, sichern Sie sich mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung besonders gut und günstig ab.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden leisten wir bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Nach 30 unfallfreien Jahren zahlen Sie nur noch einen Beitragssatz von 20%.
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Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Mit der Haftpflichtversicherung können Sie sich sicher sein, dass Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen, von der HUK-COBURG überprüft und gegebenenfalls reguliert werden. Wird aber auch Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt, erhalten Sie ohne Kaskoversicherung keine Leistungen.

Was beinhaltet die Teilkasko in der Lieferwagen-Versicherung?

Mit Ihrer Teilkaskoversicherung sind Sie gegen zahlreiche Gefahren versichert.

  • Sie erhalten von uns eine finanzielle Entschädigung, wenn Ihr Fahrzeug durch Brand, Blitzschlag oder eine Explosion zerstört oder beschädigt wird.
  • Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Überschwemmung sind ebenfalls mitversichert.
  • Auch die Kollision mit Tieren fällt unter den Versicherungsschutz. Wir unterscheiden in der Schadenregulierung nicht zwischen Wildtieren und anderen Tieren, Sie sind auch versichert, wenn Sie z. B. mit einem Hund, einer Katze oder einem Vogel kollidieren.
  • Bruchschäden an der Verglasung Ihres Fahrzeugs sind genauso mitversichert wie Kurzschlüsse an der Verkabelung Ihres Lieferwagens.
  • Werden Ihr Fahrzeug oder fest installierte Zubehörteile Ihres LKWs gestohlen, erstatten wir Ihnen ebenfalls den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs bzw. der Teile.

Was beinhaltet die Vollkasko in der Lieferwagen-Versicherung?

Die Vollkaskoversicherung enthält immer auch eine Teilkaskoversicherung und erweitert die Leistungen der Teilkasko noch um Schäden durch Unfälle und mutwillige Beschädigung durch dritte Personen. Auch eigenverschuldete Unfälle fallen unter den Versicherungsschutz.

  • Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für neuwertige oder finanzierte Fahrzeuge empfehlenswert.
  • Auch für ältere Fahrzeuge kann sich eine Vollkaskoversicherung noch lohnen, denn die Reparaturkosten nach einem selbstverschuldeten Unfall oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung nach einem Totalschaden sind oft beträchtlich.

Gut zu wissen – bei Gespannen gilt: Gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Lieferwagen und seinem Anhänger ohne Einwirkung von außen sind mitversichert. Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden. Voraussetzung ist, dass das Zugfahrzeug bei uns vollkaskoversichert ist und der Versicherungsnehmer des Zugfahrzeugs auch Eigentümer des gezogenen Anhängers ist.

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Teilkasko und Vollkasko im Vergleich

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch: Lieferwagen-Versicherung: Teilkasko Lieferwagen-Versicherung: Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde/Vandalismus
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Lieferwagen bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug oder Folgeschäden bis 20.000 €
Transport auf einem Schiff
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Ergänzen Sie Ihre Lieferwagen-Versicherung

Kfz-Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen Soforthilfe rund um die Uhr. Ab 15 € im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B.:

  • Wir bieten Ihnen schnelle Pannenhilfe.
  • Wir schicken einen Abschleppdienst oder Bergungsdienst.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport.
  • Und Sie? Kommen gut nach Hause.

Noch mehr Schutz in der Lieferwagen-Versicherung: Unser Kfz-Schutzbrief.

Fahrerschutz

Bei einem selbst verschuldeten Unfall geht der Fahrer bei der Entschädigung in der Regel leer aus. Damit auch Sie als Fahrer beim Gebrauch Ihres Lieferwagens gut abgesichert sind, bieten wir Ihnen einen speziellen Fahrerschutz an.

  • Wir unterstützen Sie im Falle eines Verdienstausfalls.
  • Wir zahlen Ihnen Schmerzensgeld.
  • Wir kommen für sonstige Folgeschäden auf.
  • Und Sie? Werden schnell wieder fit.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Fahrerschutzversicherung.

Besondere Vorteile für Ihren E-Lieferwagen

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht – hier ist der Bedarf wie bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor.

Vor allem bei der Kasko-Versicherung ändern sich jedoch die Anforderungen. Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Unsere ausgezeichnete Kfz-Versicherung bietet umfangreiche Leistungen für den besonderen Bedarf der Besitzer von E-Lieferwagen: 

  • Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden – Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon wie alt der Akku ist. Denn der Akku, das Herzstück Ihres Fahrzeugs, ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs auch. 
  • Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € – Bei Elektro-Lieferwagen haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Lieferwagen mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. So sichern Sie Ihr E-Lieferwagen umfassend ab, auch für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden beschädigen und Ihr Akku ist nochmal besonders geschützt.
  • Kosten für die Entsorgung des Akkus – Regelmäßig ist der Hersteller verpflichtet, den Akku auf seine Kosten zurückzunehmen. Wir strecken aber die Kosten vor, wenn nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko der Akku ausgebaut und separat entsorgt werden muss.
  • Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag – Ihr Lieferwagen ist z. B. beim Laden gegen Schäden aufgrund der Überspannung des Stromnetzes durch Blitzschlag geschützt.
  • Mitversicherung des Ladekabels – Bei einem Diebstahl erstatten wir Ihnen die Kosten für den Ersatz.

Und wenn Ihr E-Lieferwagen aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können. Der Schutzbrief ist insbesondere sinnvoll, da die Ladeinfrastruktur noch immer nicht flächendeckend ausgebaut wurde, und einige Ladestationen regelmäßig außer Betrieb sind.

Auch wichtig zu wissen: Wenn Ihr E-Lieferwagen oder der Antriebs-Akku nach einem Unfall abgestellt und gesichert werden muss – etwa in einem Hochvolt-Container, um eine drohende Entzündung zu verhindern – übernehmen wir die Kosten für bis zu 2 Wochen im Inland und für bis zu 4 Wochen im Ausland.

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Wir versichern die Ladestation für Ihren Elektro-Lieferwagen kostenlos mit

Sie sind Eigenheimbesitzer und haben auf Ihrem Grundstück eine Ladestation für Ihren E-Lieferwagen installiert? Dann gilt der Versicherungsschutz unserer Wohngebäudeversicherung auch für Schäden an Ihrer Ladestation.

Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihren E-Lieferwagen auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? In unserer Hausratversicherung ist Ihre Ladestation auf dem gesamten Grundstück, auf welchem die versicherte Wohnung liegt, versichert. Der Versicherungsschutz besteht beispielsweise nicht nur in der Garage, sondern auch im Carport oder auf dem Außenstellplatz.

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Was Sie sonst noch über unsere Lieferwagen-Versicherung wissen sollten

  • Die Versicherung können Sie für privat genutzte Transporter zur Güterbeförderung mit einer Gesamtmasse bis 3.500 Kilogramm abschließen. Das gilt für geschlossene Fahrzeuge ebenso wie für offene, beispielsweise einen Pritschenwagen.
  • Fahrzeuge zum gewerblichen Güterverkehr können nicht versichert werden.
  • Wir verzichten in der Kasko-Versicherung weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es bei der Selbstbeteiligung?

Mit der Wahl der passenden Selbstbeteiligung (SB) können Sie Einfluss auf die Prämie nehmen, die Sie für Ihren Transporter oder Lieferwagen zahlen.

In der Haftpflichtversicherung bieten wir keine Selbstbeteiligung an, unsere Tarife sind nur ohne SB abschließbar.

In der Voll- und Teilkaskoversicherung können Sie verschiedene Varianten wählen. Wir bieten in unseren Tarifen z. B. Selbstbeteiligungen in den Stufen 150 €, 300 € und 500 €. Wenn Sie sich für eine Vollkaskoversicherung entscheiden, können Sie für Voll- und Teilkaskoversicherung unterschiedliche SB-Stufen wählen. Unsere Kunden nutzen häufig die Kombination von 300 € SB in der Vollkasko- und 150 € Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung.

Wie werden Lieferwagen in der Kfz-Versicherung eingestuft?

Wenn Sie bereits einen Schadenfreiheitsrabatt für Ihren Lieferwagen bei einem anderen Versicherer besitzen, können Sie diesen selbstverständlich zu uns übertragen.

Wenn Sie erstmals einen Transporter versichern, stufen wir Ihr Fahrzeug in die SF-Klasse 0 ein. Eine Zweitwagenregelung mit einer verbesserten Einstufung bieten wir für Lieferwagen nicht an. Sie können aber den Schadenfreiheitsrabatt von einem Pkw auf Ihren Lieferwagen übertragen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Eine Last weniger: mit Ihrer günstigen Lieferwagen-Versicherung.

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