Zwei Menschen mit ihrem E-Bike oder Pedelec

E-Bike-Versicherung ab 27 € *

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Zwei Menschen mit ihrem E-Bike oder Pedelec

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Fahrräder mit Elektromotor erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Immer mehr entdecken die Freude am Radeln mit elektrischer Unterstützung.

So können sich auch Untrainierte eine Radtour vornehmen, ohne Angst haben zu müssen, dass ihnen unterwegs die Puste ausgeht, vor allem wenn es auch mal bergauf geht. Möglich machen das Fahrräder mit eingebautem Elektroantrieb, kurz Pedelecs genannt.

Doch mit den steigenden Verkaufszahlen nehmen leider auch die Unfälle mit den sogenannten E-Bikes und Pedelecs zu. Sicherheitsexperten warnen: Besonders ältere Menschen, derzeit noch die überwiegenden Nutzer solcher elektromotorisierten Räder, sollen mit deren Beschleunigung und Geschwindigkeit oft nicht zurechtkommen. 

Wir klären, wie man sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen kann, und wer welche Versicherung abschließen kann oder sogar muss.

Kategorien der E-Zweiräder: Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes?

Hinter der Bezeichnung Elektrofahrrad – umgangssprachlich meist als E-Bike bezeichnet – verbergen sich unterschiedliche Typen, wobei der Begriff „E-Bike“ meist synonym für alle Arten von motorisierten Fahrrädern verwendet wird. Dabei gibt es kleine, aber feine Unterschiede:

Pedelecs bis 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Das Trampeln des Fahrers wird durch den eingebauten Motor unterstützt. 

S-Pedelecs bis 45 km/h unterstützen ebenfalls die Tretbewegung des Fahrers, gehören aufgrund der höheren Geschwindigkeit jedoch zu den Kraftfahrzeugen.

E-Bikes können als Kraftfahrzeuge ebenfalls bis zu 45 km/h schnell sein, bewegen sich jedoch auch ohne Tretbewegung des Fahrers fort. 

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Pedelec

Am meisten verbreitet sind die sogenannten Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Sie kommen auf einen Verkaufsanteil von rund 95% unter allen elektrischen Fahrrädern. Beim Pedelec unterstützt ein Elektromotor mit maximal 250 Watt den Radler bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Wer ein Pedelec fährt, kann selbst entscheiden, wie viel Unterstützung beim Radfahren erwünscht wird. Auch herkömmliches Fahrradfahren ist mit dem ausgeschalteten Motor möglich. Es wird bei Pedelecs unterschieden zwischen:

  • Pedelec ohne Anfahr-/Schiebehilfe: Der Motor erleichtert das Treten nur beim Muskeleinsatz, bis zu 25 km/h
  • Pedelec mit Anfahr-/Schiebehilfe: Das Zweirad fährt bis zu 6 km/h auch ohne Treten, bis zu 25 km/h erleichtert der Motor das Mittreten

Für Pedelecs schreibt der Gesetzgeber weder eine Zulassung noch ein Versicherungskennzeichen vor. Sie brauchen keine gesonderte Pedelec-Versicherung und es ist auch kein Führerschein erforderlich. Der Besitzer darf auch einen Radweg benutzen, weil die Pedelecs von Rechtswegen zu den Fahrrädern zählen. 

Wir versichern Pedelecs im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Pedelec anderen zufügen. Sprich: Aus Unfällen mit Pedelecs resultierende Schäden bei Dritten sind beitragsfrei miteingeschlossen. Das Rad selbst hingegen ist nicht versichert. Sie erhalten keinen Schadenersatz von der Haftpflicht, wenn Ihr Pedelec defekt ist. 

Zudem lässt sich unsere Hausratversicherung um ein Zusatzmodul – den Fahrraddiebstahl-Schutz – ergänzen, mit dem man alle Fahrräder, auch Elektrofahrräder, gegen einfachen Diebstahl während Radtouren versichern kann. Unser Fahrrad-Schutzbrief ist automatisch und beitragsfrei enthalten, wenn der Fahrraddiebstahl-Schutz vereinbart wurde. Der Schutzbrief hilft Ihnen z. B. im Falle einer Panne mit einem Notrufservice weiter.

Damit auch Sie selbst im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich für Fahrer eines Pedelecs unsere private Unfallversicherung.

S-Pedelec

Wer schneller vorankommen möchte, greift zum sogenannten S-Pedelec, das Elektrounterstützung bis 45 km/h verspricht. Lag die maximale Leistung des Motors früher pauschal bei 500 Watt, ist seit 2017 nur noch höchstens die vierfache Unterstützung der Fahrerleistung erlaubt.

Der Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec liegt jedoch nicht nur in der Geschwindigkeit: S-Pedelecs fallen in die Kategorie der Kleinkrafträder. Sie sind nicht zulassungspflichtig und unterliegen nicht der Kfz-Steuerpflicht, aber sie sind versicherungspflichtig. Zudem ist eine Betriebserlaubnis nötig, mit der garantiert wird, dass die verwendeten Bauteile den Sicherheitsstandards und gesetzlichen Anforderungen genügen.

Für ihre Benutzung sind ein Führerschein der Klasse AM, ein Helm und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Wer einen Klasse B-Führerschein fürs Auto besitzt, kann einfach auf ein S-Pedelec umsatteln, denn die Klasse AM ist hierbei mit abgedeckt. Das heißt natürlich auch, dass bei einem Unfall die Kfz-Versicherung zuständig ist. Sie benötigen also eine entsprechende Versicherung für Ihr S-Pedelec. Radwege dürfen nicht befahren werden.

Wir versichern Ihr S-Pedelec im Rahmen unserer E-Bike-Versicherung.

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E-Bike

Zu den Kleinkrafträdern zählen auch E-Bikes, die ebenfalls bis zu 45 km/h schnell sein dürfen. Der größte Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes liegt darin, dass E-Bikes auch ohne Tretunterstützung Gas geben können. 

Bei einem E-Bike handelt es sich nach verkehrsrechtlicher Einordnung eindeutig nicht um ein Fahrrad, sondern ein Kfz. Für sie sind ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und ein Führerschein erforderlich. Auch für das E-Bike gilt: keine Radwegnutzung.

Je nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, die das Gefährt nur mit der reinen Motorkraft fahren kann, ergibt sich folgende verkehrsrechtliche Einordnung. Zu unterscheiden sind folgende 3 E-Bike Arten:

  • Bis 20km/h: Leichtmofa (zulassungsfrei, betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, keine Helmpflicht).
  • Bis 25km/h: Mofa (zulassungsfrei, betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, Helmpflicht).
  • Bis 45km/h: Kleinkraftrad (zulassungsfrei, betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig, Fahrerlaubnisklasse AM, Helmpflicht).

Unterschiede Pedelec, S-Pedelec und E-Bike auf einen Blick

 

E-Bike

S-Pedelec Pedelec
Verkehrsrechtliche Kategorie Leichtmofa, Mofa, Kleinkraftrad Kleinkraftrad Fahrrad mit Pedalunterstützung
Geschwindigkeit
  • bis zu 20 km/h (Leichtmofa)
  • bis zu 25 km/h (Mofa)
  • bis zu 45 km/h (Kleinkraftrad)
bis zu 45 km/h bis zu 25 km/h
Helmpflicht
  • bis zu 20 km/h: nein
  • über 20 km/h: ja
über die Hausratversicherung versichert
über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert Schäden, die Sie mit Ihrem Pedelec anderen zufügen
über die E-Bike-Versicherung versichert  

Berechnen Sie den Beitrag für Ihr E-Bike gleich online.

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Die passende E-Bike-Versicherung für Sie

Für S-Pedelecs und E-Bikes ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, um vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert zu sein. Optional können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Wir bieten Ihnen komfortablen Schutz für die Fahrt.

S-Pedelec und E-Bike Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Auch bei geringen Geschwindigkeiten – ein Unfall ist schnell passiert. Mit unserer Kfz-Haftpflicht für S-Pedelec und E-Bikes sind Sie jedoch gegen finanzielle Folgen bestens abgesichert.

  • Günstige Tarife – Fahren Sie S-Pedelec oder E-Bike im Verkehrsjahr 2024/2025 ab 27 €*.
  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch maximal bis 15 Millionen € je geschädigte Person bei Personenschäden, je Schadenfall.
  • Starker Partner – Wir prüfen die Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  • Persönliche Beratung – Mit Ihrer S-Pedelec bzw. E-Bike-Versicherung haben Sie immer erfahrene Fachleute an Ihrer Seite. 

S-Pedelec und E-Bike Kasko­versicherung

Ob beim E-Bike oder S-Pedelec – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind. Mit unserer Teilkasko sichern wir Sie z. B. gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Bruch der Verglasung

In der Teilkasko-Versicherung verzichten wir weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Beispielsweise wenn Sie Ihr Zweirad trotz Sturmwarnung draußen abstellen und es beschädigt wird. Mit unserer Teilkasko-Versicherung werden im Schadenfall die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert erstattet.

Eine Vollkasko-Versicherung für E-Bikes oder S-Pedelecs, die bei selbstverschuldeten Radunfällen zahlt, bieten wir aktuell nicht an. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, z. B. mit einem Schutzbrief, ist ebenfalls nicht möglich.

Was kostet eine E-Bike-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr E-Bike oder S-Pedelec erhalten Sie bei uns schon ab 27 €* für das Verkehrsjahr 2024/2025. Die genaue Beitragshöhe ist abhängig von dem Alter der Fahrer (unter oder ab 23 Jahre), dem Versicherungsumfang und dem Monat des Versicherungsbeginns. 

Berechnen Sie den Beitrag für Ihre S-Pedelec- oder Ihre E-Bike-Versicherung gleich online.

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Wo erhalte ich mein Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen für ein versicherungspflichtiges E-Bike oder S-Pedelec erhalten Sie direkt bei uns:

  1. Jetzt bequem online bestellen.
  2. Beitrag überweisen.
  3. Ca. 1 Woche nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihr Kennzeichen per Post.
  4. Kennzeichen befestigen, Versicherungsschein wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mitnehmen und losfahren. Ab dieser Saison können Sie Ihre Versicherungsbescheinigung einfach unter „Meine HUK” herunterladen.

Oder besuchen Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Dort können Sie Ihr Versicherungskennzeichen bezahlen und gleich mitnehmen.

Tipps für mehr Sicherheit auf dem E-Bike

Hierzulande wächst die Anzahl der Pedelecs und E-Bikes stetig. Geschätzt sind inzwischen gute 8,4 Millionen privater Elektrofahrräder unterwegs (Stand 2022). Allein im vergangenen Jahr sind annähernd 1,4 Millionen neu hinzugekommen.  

Mit dem Boom des elektrounterstützten Fahrradfahrens nahmen allerdings auch die Unfälle zu. Die Zahl der tödlich verunglückten Pedelec-Fahrer lag im Jahr 2022 bei 208 Personen. Im Jahr 2020 lag die Zahl bei 137 Personen.

Mountain-Bike Profi Andi Schuster gibt wichtige Tipps zur Wahl des richtigen E-Bikes, welche Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden sollten und wie man mit einem Pedelec bzw. E-Bike sicher unterwegs ist.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

Genießen Sie die Fahrten auf Ihrem Pedelec oder E-Bike, gut und günstig geschützt durch die HUK-COBURG. Jetzt ganz einfach bei uns eine E-Bike-Versicherung online abschließen und das Kennzeichen zeitnah zugeschickt bekommen!

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Häufige Fragen zur E-Bike-Versicherung

Ist ein E-Bike in der Hausrat­versicherung mitversichert? Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl?

Eins vorweg: Eine Hausratversicherung greift bei E-Bikes nicht: S-Pedelecs und E-Bikes fallen nicht unter den „Hausrat“ und sind über eine Teilkaskoversicherung zu versichern.

Sie können ein „einfaches“ Pedelec allerdings über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichern. Eine gewöhnliche Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat, und deckt z. B. Möbel und Elektrogeräte in der Wohnung bei Diebstahl, Feuer und Sturmschäden ab. Ein Pedelec zählt – genau wie ein normales Fahrrad – zum Hausrat. 

Beispiel: Das Pedelec wird bei einem Einbruch in den verschlossenen Keller, der zur versicherten Wohnung gehört, gestohlen. Es besteht Versicherungsschutz.

Gegen den Fall, dass Ihr Pedelec außerhalb des Versicherungsortes gestohlen wird, können Sie bei uns einfach ein Zusatzmodul in der Hausratversicherung hinzubuchen. 

Beispiel: Sie fahren mit dem Pedelec zum Einkaufen und schließen es vor dem Laden ab. Während Sie im Laden sind, knackt ein Dieb das Schloss und nimmt das Pedelec mit. Es besteht Versicherungsschutz, wenn die Fahrraddiebstahlklausel in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist.

  • Bei Diebstahl des Pedelecs wird der Neuwert gezahlt, also der Preis bei heutiger Neuanschaffung.
  • Bereiten Sie sich für den Fall der Fälle vor:
    • Bewahren Sie die Rechnung des Fahrrads auf.
    • Notieren Sie die Rahmennummer.
    • Halten Sie eindeutige Merkmale fest (Marke, Farbe, auffällige Kratzer oder Zubehör), z. B. im Fahrradpass.
    • Halten Sie Informationen zum verwendeten Fahrradschloss bereit.
    • Machen Sie (Detail-) Bilder von Ihrem Pedelec.
Muss man ein E-Bike versichern?

Für S-Pedelecs oder E-Bikes besteht Versicherungspflicht: es muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wie bei der klassischen Mopedversicherung wird auch ein Versicherungskennzeichen benötigt.

Das einfache Pedelec gilt im Sinne der StVO als normales Fahrrad und benötigt daher keine eigene Versicherung.

Welches Fahrradschloss ist sicher?

Kaufen Sie in ein gutes Fahrradschloss, um Ihr E-Bike vor Diebstahl zu schützen. Als Faustregel gilt: 5-10% des Fahrradpreises sollten ins Schloss investiert werden. Gute Schlösser schrecken potenzielle Diebe nämlich ab: Je stabiler ein Schloss, desto länger braucht der Dieb, um es zu knacken. Unter Zeitdruck werden gut gesicherte Bikes also eher verschont. 

Ist eine E-Bike Versicherung sinnvoll?

Kaum spielt man mit dem Gedanken sich ein Elektrofahrrad anzuschaffen, stellt sich auch die Frage, ob eine spezielle E-Bike Versicherung sinnvoll ist.

Allein wegen der hohen Anschaffungskosten lohnt sich eine Versicherung für das E-Bike oder Pedelec. Allerdings ist dabei nach der Art des Elektrofahrrades zu unterscheiden. 
Für S-Pedelecs und E-Bikes bieten wir zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teilkasko-Schutz an, der auch Diebstahl und Beschädigung abdeckt.

Für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gibt es Schutz vor Diebstahl über unsere Hausratversicherung. Gegen einen Zusatzbeitrag können Sie das Risiko des einfachen Diebstahls mitversichern. So ist Ihr Pedelec auch außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichert.

Um als Fahrer auch bei einem Unfall ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt sich unabhängig von der Art des Elektrofahrrads eine private Unfallversicherung.

Ist mein E-Bike zulassungspflichtig?

Auch wenn man mit den elektrischen Zweirädern flott unterwegs ist, eine eigene E-Bike Zulassung ist nicht notwendig. Weder Pedelecs, S-Pedelecs noch E-Bikes sind zulassungspflichtig.

S-Pedelecs und E-Bikes sind jedoch betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig. Ab einer ereichbaren Geschwindigkeit von 25 km/h besteht zudem eine Helmpflicht.

Ab welchem Alter darf man E-Bike fahren?

Für S-Pedelec und E-Bike gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Wer jünger ist, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Welchen Führerschein man braucht, richtet sich nach der Höchstgeschwindigkeit der Zweiräder. Mehr Informationen zum Thema Führerschein lesen Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 & A.

Da ein Pedelec laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad eingestuft wird, gibt es dafür keine Altersbeschränkung.

Braucht mein E-Bike ein Kennzeichen?

Je nach Zweirad kann ein Kennzeichen, sprich Nummernschild zur Pflicht werden:

  • Ein E-Bike oder ein S-Pedelec benötigt ein Nummernschild, sowie eine Betriebserlaubnis.
  • Das klassische Pedelec gilt laut StVO als Fahrrad und benötigt demnach kein Nummernschild.
Wo dürfen E-Bikes und S-Pedelecs fahren?

S-Pedelecs dürfen nicht auf dem Radweg fahren. Auch nicht, wenn sie für Mofas freigegeben sind. Sie fahren grundsätzlich auf der Straße.

E-Bikes dürfen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn ein Zusatzschild wie „E-Bikes frei“ oder „Mofas frei“ es erlaubt. Mit einem „Mofas frei“-Schild dürfen auch E-Bikes vorsichtig durch die Fußgängerzone fahren.

Fahrräder und Pedelecs müssen auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen wird und auch benutzbar ist. In der Fußgängerzone sind mit einem „Fahrrad frei“-Schild auch Pedelecs zugelassen.
Übrigens: In den Zügen der Deutschen Bahn dürfen nur E-Bikes und Pedelecs bis zu 25 km/h über eine Fahrradkarte mitgenommen werden.

Kann man ein gebrauchtes E-Bike versichern?

Eins vorweg: Generell besteht natürlich auch für gebrauchte S-Pedelecs oder E-Bikes Versicherungspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung müssen Sie also abschließen.

Optional ist folgender Versicherungsschutz zusätzlich möglich:
Für Ihr S-Pedelec oder E-Bike können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor finanziellen Schäden, z. B. bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung. Reparaturkosten werden von uns maximal bis zum Wiederbeschaffungswert übernommen.

Grundsätzlich ist auch die Versicherung eines gebrauchten klassischen Pedelecs gegen Diebstahl möglich, und zwar über die Hausratversicherung. Dann ist Ihr Pedelec – wie beispielsweise Ihr Fahrrad auch – bei einem Einbruchdiebstahl in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung mitversichert. Möchten Sie sich auch gegen den Fall absichern, dass Ihr Pedelec außerhalb des Versicherungsortes gestohlen wird, müssen Sie zusätzlich eine Fahrraddiebstahlklausel in den Vertrag einschließen. Im Schadenfall werden die ursprüngliche Originalrechnung des E-Bikes sowie ein Nachweis über den Weiterverkauf (Privatkaufvertrag) benötigt, um den Neuwert nachzuweisen. 

Kann man ein getuntes E-Bike versichern?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung eines Pedelecs oder E-Bikes auszutricksen, ist weder sonderlich schwierig noch teuer. Doch was viele bei solchem „Tuning“ schnell vergessen: Mit der Änderung der maximalen Geschwindigkeit, ändert sich auch die Fahrzeugkategorie des Zweirads. Ein Fahrrad wird dann z. B. zu einem Kleinkraftrad, für das andere Spielregeln gelten. Auf diese Art können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Hinzu kommt:

  • Fährt ein E-Bike nach dem Tuning 45 km/h, benötigen Sie zum Führen des Zweirads die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Haben Sie dann nur den Mofaführerschein, fahren Sie praktisch ohne Fahrerlaubnis.
  • Änderungen am Pedelec oder E-Bike erfordern eine neue Betriebserlaubnis einer Technischen Prüfstelle, um sich legal im öffentlichen Raum bewegen zu dürfen.
  • Mit Tuning erlischt außerdem die Herstellergarantie.

Vom Frisieren eines Pedelecs ist deshalb dringend abzuraten.

Warum gibt es mehr Unfälle mit E-Bikes?

Laut Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) fällt auf, dass immer mehr ältere Verkehrsteilnehmer in Pedelec-Unfälle verwickelt sind. Ihr Anteil sei überdurchschnittlich hoch, heißt es bei der UDV. Begründung der Unfallforscher: Viele Ältere fahren mithilfe des Elektromotors viel schneller, als es ihren Fähigkeiten entspricht. Dabei verlieren sie leicht die Kontrolle über ihr Gefährt. Diese Gefahr könnte nach Ansicht der UVD entschärft werden, wenn die Pedelecs in ihren Eigenschaften dem Fahrrad stärker angeglichen würden: Demnach sollte jemand, der auf dem Fahrrad mit eigener Muskelkraft kaum über Schrittgeschwindigkeit hinauskommt, mit dem Pedelec nicht 25 km/h schnell unterwegs sein dürfen. Wer jedoch aus eigener Kraft schneller fahren kann, soll auch mehr elektrische Unterstützung bekommen. Die Begrenzung der Geschwindigkeit dürfe jedoch nicht die Bewältigung von Anstiegen auch mit geringer Muskelkraft beeinträchtigen, meinen die Unfallforscher.

Nicht zu unterschätzen sind die Gefahren, die von Pedelecs ausgehen: Fußgänger und Autofahrer können bei flüchtigem Hinsehen nicht erkennen, ob sich ein normales Rad oder ein Pedelec nähert. Das führt häufig zur falschen Einschätzung der Geschwindigkeit. Zuweilen sind aber auch die Pedelec-Fahrer selbst von der Technik ihres Gefährts überrascht: Manche Fahrer können ihr eigenes Tempo und den verlängerten Bremsweg nicht richtig einschätzen und treten zu spät auf die Bremse. Kommt es zum Unfall, ist es gut versichert zu sein.

Braucht man für ein E-Bike einen Führerschein?

Auch hier muss man wieder zwischen den verschiedenen Zweirädern unterscheiden:

  • Für E-Bikes, die maximal auf 25 km/h beschleunigen, benötigen Sie einen Mofaführerschein. 
  • Für E-Bikes und S-Pedelecs, die bis 45 km/h Spitze fahren, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher auch „Rollerführerschein“ genannt).
  • Pedelecs (Tretunterstützung bis maximal 25 km/h) erfordern keinen Führerschein.

Mehr Infos zum Thema Führerschein, finden Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 & A.

Wir versichern Ihr S-Pedelec im Rahmen unserer E-Bike-Versicherung.

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Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2024/2025 bis 28.02.2025.