Berater-Homepage von Dieter Kirchgäßner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-PY35-42AG9-53 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-PY35-42AG9-53

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-PY35-42AG9-53


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-PY35-42AG9-53 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-PY35-42AG9-53

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau putzt sich im Bad die Zähne.
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Finanztest, Zahnzusatzversicherung SEHR GUT (1,0) Tarif ZZ Pro90, Ausgabe 08/2024

Zahnzusatz­versicherung

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  • Kostenerstattung für Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Kieferorthopädie
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Wir bieten Ihnen 3 Tarife für Ihre Zahnzusatzversicherung. Für alle erstattungsfähigen Aufwendungen garantieren wir Ihnen jederzeit Kostenübernahme für den Höchstsatz der zahnärztlichen Gebührenordnung.

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Wir empfehlen Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro, wenn Sie in jungen Jahren Ihren Eigenanteil für Besuche beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden verringern möchten.

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Sie möchten rund um Ihre Zähne optimal versorgt werden – besonders in puncto Zahnersatz, Inlays und Implantate.
Dann wählen Sie den Tarif Zahnzusatz Pro90.

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Sie bevorzugen den Privatpatienten-Status. Sie wollen möglichst keinen Eigenanteil aufbringen. Dann empfehlen wir Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro100 – sozusagen das Rundum-Sorglos-Paket.

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Inhaltsverzeichnis

Was übernimmt die Zahnzusatz­versicherung?

Zahnprophylaxe
(z. B. professionelle Zahnreinigung)

Zahnbehandlung
(z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung)
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
(z. B. Vollnarkose und Akupunktur)
Zahnersatz
(z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
Inlays
(Einlagefüllungen)
Zuschuss zur Kieferorthopädie
(z. B. für Zahnspangen)
Monatliche Beiträge Jetzt berechnen / Angebot anfordern
Zahnzusatz Pro
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100 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr
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Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung 90% Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 €

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100% 100% 100% 100% 100% Bei Unfall 100%, max. 3.000 €

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Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

  • bis 12 Jahre: 9,10 €
  • bis 25 Jahre: 14,00 €
  • ab 26 Jahre: 18,50 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 6,00 €
  • bis 55 Jahre: 21,50 €
  • ab 56 Jahre: 35,00 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 10,00 €
  • bis 55 Jahre: 39,50 €
  • ab 56 Jahre: 63,50 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Zahnzusatz Pro

Für Kinder & Jugendliche

Zahnzusatz Pro90

Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen

Zahnzusatz Pro100

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Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
(z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe)
100 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100%
Zahnbehandlung
(z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung)
200 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100%
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
(z. B. Vollnarkose und Akupunktur)
200 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100%
Zahnersatz
(z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung 90% 100%
Inlays
(Einlagefüllungen)
90% 90% 100%
Zuschuss zur Kieferorthopädie (z. B. für Zahnspangen) Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 € Bei Unfall 90%, max. 1.500 € Bei Unfall 100%, max. 3.000 €
Monatliche Beiträge

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Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

  • bis 12 Jahre: 9,10 €
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Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 6,00 €
  • bis 55 Jahre: 21,50 €
  • ab 56 Jahre: 35,00 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 10,00 €
  • bis 55 Jahre: 39,50 €
  • ab 56 Jahre: 63,50 €

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Beitragsentwicklung

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Beispiele für eine Kostenerstattung mit Ihrer Zahnzusatz­versicherung

Kostenerstattung bei zahnerhaltenden Maßnahmen (Prophylaxe)

Icon: Zahn mit Lupe

Eine professionelle Zahnreinigung ist für Kinder und Erwachsene nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten und muss privat bezahlt werden.

  • Die GKV übernimmt bei Erwachsenen einmal pro Jahr die Kosten für eine sog. „Zahnsteinentfernung”.
  • Manche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschus an einer professionellen Zahnreinigung.
  • In der Regel berechnen die Zahnärzte zwischen 80 € und 120 € für eine professionelle Zahnreinigung.
  • Ihre Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten wie vereinbart.

Um Karies bei Kindern vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissurenversiegelung an den Kauflächen der Zähne aufgetragen werden. Sie kann das Eindringen der Bakterien und damit die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich vermindern.

Nur bei Kindern zwischen 6 und 17 Jahren zahlt die GKV die Kosten für eine (Fissuren-) Versiegelung, jedoch nur an den hinteren großen Backenzähnen. Mit Ihrer Zahnversicherung bekommen Sie stets die beste Zahnprophylaxe.

Zahnzusatz Pro Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz Pro100
Professionelle Zahnreinigung 160 € 160 € 160 €

Fissurenversiegelung

60 € 60 € 60 €
Leistung GKV 0 € 0 € 0 €
Unsere Leistung 100 € 200 € 220 €
Eigenanteil 120 € 20 € 0 €
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An 6 vorderen Zähnen für Kinder bis 17 Jahren

Beispiel: 2x professionelle Zahnreinigung im Jahr

Kostenerstattung bei Zahnersatz

Icon: Zahnkrone

Wenn ein Kariesloch so groß geworden ist, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist, kann der Zahn mit einer Zahnkrone gerettet werden.

  • Eine Krone schützt den Zahn vor weiterer Zerstörung und stellt die volle Kaufunktion wieder her.
  • Auch bei Kindern kann ein Zahnersatz notwendig sein, denn beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann ein Zahn beschädigt werden oder verloren gehen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Erwachsenen nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.

Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie unbesorgt den besten Zahnersatz wählen.

Zahnzusatz Pro Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz Pro100
Zahnersatz Krone
Milchzahn
320 €
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
3.950 €
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
3.950 €
Leistung GKV 160 € 472 € 472 €
Unsere Leistung 160 € 3.083 € 3.478 €
Eigenanteil 0 € 395 € 0 €
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Krone Milchzahn

Vollgusskrone mit Verblendung

Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone

Kostenerstattung bei hochwertigen Füllungen

Icon: Zahn mit Füllung

Zahnärzte empfehlen hochwertige Kunststoff-Füllungen in Zahnfarbe oder Inlays statt Amalgam- oder einfachen Kunststoff-Füllungen. So bleiben die Zahnsubstanz und das natürliche Aussehen der Zähne erhalten.

Die GKV erstattet nur einen Teil der Kosten, je nach Größe des Defektes liegt die Leistung der GKV bei ca. 30 - 50 €.

Mit Ihrer privaten Zahnversicherung können Sie stets den besten Zahnersatz wählen.

Zahnzusatz Pro Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz Pro100
Hochwertige Füllung
Mehrschicht-Kunststofffüllung
240 €
Mehrschicht-Kunststofffüllung
240 €
Keramik-Inlay
660 €
Leistungen GKV 42 € 42 € 40 €
Unsere Leistung 198 € 198 € 620 €
Eigenanteil 0 € 0 € 0 €
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Mehrschicht-Kunststofffüllung

Keramik-Inlay

Kostenerstattung bei Zahnspangen (Kieferorthopädie)

Icon: Drei Zähne mit Zahnspange

Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schwere in Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 - 5).

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei KIG 3 - 5. Private Mehrleistungen, z. B. spezielle unsichtbare Spangen, werden nicht von der GKV gezahlt.

Schließen Sie diese Lücke mit Ihrer Zahnzusatzversicherung und wählen Sie den besten Zahnschutz für Sie.

Zahnzusatz Pro
Kosten für Regelver­sorgung Kieferortho­pädie in KIG 3 2.500 €
Mehrkosten Kiefer­orthopädie in KIG 3 2.000 €
Leistungen GKV 2.500 €
Unsere Leistung 1.500 €
Eigenanteil 500 €
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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz Pro Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz Pro100

Unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist?

Melden Sie sich gerne bei mir. Ich berate Sie unverbindlich und objektiv.

Vertrauensmann
Dieter Kirchgäßner
09375 476

Zu meinen Kontaktoptionen und Öffnungszeiten

Häufige Fragen zur Zahnzusatz­versicherung

Wofür brauche ich eine Zahnzusatz­versicherung?

Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für hochwertigen Zahnersatz wie Zahnkronen und Brücken oder Zahnbehandlungen entstehen.

Die Zahnzusatzversicherung rechnet sich häufig schon ab der Behandlung von ein oder zwei Zähnen.

Ist eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll?

In den meisten Fällen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meist nur die Regelversorgung bei Zahnersatz, dass bedeutet sie übernimmt auch nur Standardleistungen.

Was darüber hinausgeht müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. So kann sich eine Zahnzusatzversicherung bereits bei nur einer Behandlung rechnen.

Selbst eine professionelle Zahnreinigung kann schon einen großen Teil der jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung abdecken.

Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

Es werden keine Leistungen erstattet, wenn die Behandlung bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht.

Auch rein kosmetische Behandlung (z. B. Bleaching) werden nicht bezahlt.

Zähne, die vor Vertragsschluss bereits fehlten, sind außerdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahme hierbei sind Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss.

Ist die Erstattung an das Bonusheft der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) geknüpft?

Nein, die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Bonusheft der GKV.

Sie erhalten die zugesicherte Erstattung z. B. in Höhe von 90% der Gesamtkosten (je nach Tarif), abzüglich des Teils, den die GKV in Form der Festzuschüsse übernimmt.

Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich und an die Tarifleistung gebunden. Es gibt keine Sanktionen bei Nicht-Vorlage des Heil- und Kostenplans aus den Zusatztarifen.

Wir empfehlen aber, den Heil- und Kostenplan, der bei der GKV eingereicht wird, auch an uns zu schicken. Wir prüfen die voraussichtliche Höhe der Kostenübernahme und informieren Sie entsprechend.

Weitere Fragen zur Zahnzusatz­versicherung

Wie lange sind die Wartezeiten in der Zahnzusatz­versicherung?

Es existieren keine Wartezeiten.

Übernimmt die Zahnzusatz­versicherung die Kosten für Implantate?

Ja, zu 90% im Tarif ZZ Pro90 und zu 100% im Tarif ZZ Pro100.

Verändern sich die Beiträge in den Zahnzusatz-Tarifen mit zunehmendem Alter?

Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge Ihrer Zahnversicherung mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen.

Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Es gibt folgende Altersgruppen:

Tarif ZZPro Tarife ZZPro90 und ZZPro100
0 bis 12 Jahre 0 bis 20 Jahre
13 bis 15 Jahre 21 bis 55 Jahre
ab 26 Jahre ab 56 Jahre
Wie kann ich Rechnungen vom Zahnarzt einreichen?

Schicken Sie uns die Zahnarztrechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher:

Nutzen Sie dazu den bequemen Service „Rechnung einreichen“ in der kostenlosen App „Meine Gesundheit“. Einfach einscannen und abschicken - schneller gehts nicht.

Gelten Höchstbeiträge für die versicherten Leistungen?

Im Tarif ZZ Pro gibt es keine Begrenzungen bei der Kostenübernahme.

In den Tarifen ZZ Pro90 und ZZ Pro 100 gelten während der ersten 5 Versicherungsjahre für Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:

  • 1.000 € im 1. Versicherungsjahr
  • 2.000 € in den ersten 2 Versicherungsjahren
  • 3.000 € in den ersten 3 Versicherungsjahren
  • 4.000 € in den ersten 4 Versicherungsjahren
  • 5.000 € in den ersten 5 Versicherungsjahren.

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.

Was bedeutet „Verdoppelung Festzuschuss“?

Sie erhalten aus Zahnzusatz-Tarifen mit dieser Leistung genau den Betrag noch einmal, den die Gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss übernimmt.

Wie funktioniert eine Zahnzusatz­versicherung?

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen vertraglich vereinbarten Anteil an der Rechnung des Zahnarztes oder Kieferchirurgen.

Dies kann einen bestimmten Prozentsatz ausmachen oder auch die komplette Differenz zwischen der Kassenleistung und der Endrechnung.

  • Wenn Sie privat zusatzversichert sind, erhalten Sie für anstehende Behandlungen einen Kostenvoranschlag von Ihrem Kieferorthopäden oder Ihrem Zahnarzt.
  • Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese berechnet aus den Angaben die Höhe der Erstattung, die Sie von der GKV bekommen. Der Heil- und Kostenplan geht Ihnen ergänzt um den Erstattungsbetrag wieder zu.
  • Den Heil- und Kostenplan reichen Sie nun bei der Krankenzusatzversicherung ein und warten auf die Rückmeldung zur Freigabe der Behandlung. Ihre private Zusatzversicherung bestätigt Ihnen die Erstattung in Höhe der vereinbarten Summe, entweder anteilig oder sogar komplett.
Übernimmt die Zahnzusatz­versicherung die Kosten für eine Aufbissschiene und Veneers?

Ja, zu 90% abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro 90 bzw. zu 100% abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro 100.

Bei der Kieferorthopädie (KFO) heißt es u. a. medizinisch notwendig – Wer stellt das fest?

Die medizinische Notwendigkeit bestimmt der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde – er legt den „Schweregrad“ fest. Das sind sogenannte Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 - 5).

Sobald die KIG 2 oder höher vorliegt, gehen wir von der medizinischen Notwendigkeit aus. KIG 1 ist ästhetisch und damit nicht abgedeckt.

Im Zahnzusatz-Tarif ZZ Pro wird KFO bereits erstattet, wenn die KFO medizinisch notwendig ist, ein Unfall muss hierfür nicht vorliegen.

Bei den anderen beiden Zahnzusatz-Tarifen werden ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen bezahlt, die wegen eines Unfalls erforderlich werden und medizinisch notwendig sind.

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