Berater-Homepage von Anja Dworzak

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-H54B-L7I2O-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-H54B-L7I2O-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-H54B-L7I2O-28


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-H54B-L7I2O-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-H54B-L7I2O-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Wer kann sich privat versichern?

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Alles über PKV für Beamte, Selbstständige und Angestellte

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, steht es Ihnen frei, sich privat zu versichern. Sie stellen sich jetzt Fragen bezüglich des möglichen Wechsels? Wir gehen im Folgenden näher auf die grundlegenden Fragen ein und vergleichen GKV und PKV.

Das Gesundheitssystem in Deutschland steht auf zwei Säulen: Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Unterschiede zwischen den Systemen liegen vor allem in der Finanzierung und in der Annahmepolitik. Die GKV nimmt jeden Interessenten auf, niemand muss Gesundheitsfragen beantworten und die monatlichen Kosten richten sich nach dem Einkommen der Person. Kinder und verheiratete Partner ohne eigenes Einkommen sind im Rahmen der sogenannten Familienversicherung mitversichert, ohne dass ein zusätzlicher Beitrag anfällt.

Im Gegensatz dazu wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung individuell berechnet. Er basiert auf dem gewünschten Tarif sowie auf Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Deshalb müssen Sie zunächst auch Gesundheitsfragen beantworten, Ihr Einkommen ist hingegen irrelevant. Kinder und Ehepartner können je nach Tarif zu einem günstigen Beitrag mitversichert werden.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz in der PKV vollumfänglich anpassbar. Sie wählen die Tarifbestandteile aus, die Sie benötigen. So haben Sie auch einen direkten Einfluss auf die Prämie, die Sie für Ihre Krankenversicherung zahlen müssen.

Wer kann sich privat versichern?

Privat versichern kann sich jeder, der nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt und damit freiwillig in der GKV versichert ist. Unter dieser Voraussetzung können Sie sich entscheiden, ob Sie freiwilliges Mitglied in der GKV werden oder ob Sie in die PKV wechseln.

Wenn Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, sollten Sie langfristig planen. Ist Ihr zu erwartendes Einkommen auch in der Zukunft ausreichend? Gibt es berufliche Risiken, die Sie berücksichtigen müssen? Ist Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen? Obwohl die private Krankenversicherung in der Regel deutlich bessere Leistungen bietet, kann in bestimmten Situationen ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung von Vorteil sein.  

Studenten

Grundsätzlich sind Studenten gesetzlich pflichtversichert, sie dürfen sich aber in den ersten drei Monaten nach Immatrikulation von der Versicherungspflicht befreien lassen und dann einen privaten Krankenversicherer wählen. Die Entscheidung gilt allerdings für das gesamte Studium und kann nicht rückgängig gemacht werden. Studenten, deren Eltern gesetzlich krankenversichert sind, können sich bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres kostenfrei in der Familienversicherung der Eltern versichern, wenn das monatliche Einkommen 2024 maximal 505 € beziehungsweise 538 € bei einem Minijob beträgt. Bei einem höheren Einkommen müssen sich Studenten auch vor dem 25. Lebensjahr selbst versichern.

Studenten, deren Eltern Beamte sind, versichern sich über die private Krankenversicherung günstiger, solange sie noch beihilfeberechtigt sind (in der Regel bis zum 25. Lebensjahr).  

Die Tarife in der studentischen Krankenversicherung sind übrigens immer deutlich günstiger als reguläre Krankenversicherungstarife.

Beamte

Als Beamter erhalten Sie für Krankheitskosten eine Unterstützung durch ihren Dienstherrn, die sogenannte Beihilfe. Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten deckt, müssen Sie die Restkosten separat versichern. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie die verbleibende Lücke ideal ergänzen. Beamte können sich ab dem Zeitpunkt der geplanten Verbeamtung privat versichern. Beihilfe wird auch für Beamtenanwärter und Beamte in Ausbildung gezahlt. Je nach Art des Beamtenverhältnisses können unterschiedliche Beihilfesätze gelten. Die private Krankenversicherung der HUK-COBURG bietet für alle Beihilfesätze eine passende Lösung in den verschiedenen Bundesländern für Beamte, Beamtenanwärter und beihilfeberechtigte Studenten.

Angestellte

Als Angestellter können Sie sich privat versichern, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2024 bei 69.300 €. Die JAEG wird in jedem Jahr an die allgemeine Gehaltsentwicklung in Deutschland angepasst. Sie ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese liegt 2024 bei 61.200 € jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze ist maßgeblich für den maximalen Beitrag, den gesetzlich Krankenversicherte zahlen müssen.

Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie den Krankenkassenbeitrag plus den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse anteilig. Aktuell liegt der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz bei 14,6% der beitragspflichtigen Einnahmen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dieser liegt 2024 im Schnitt bei 1,7%.

Es ist davon auszugehen, dass der Zusatzbeitrag und damit auch der gesamte Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung sich erhöht. Vermutlich wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag künftig pro Jahr um etwa 0,25 Prozentpunkte steigen. Das können Sie sich durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung ersparen und gleichzeitig von den Leistungen der PKV profitieren.

Selbstständige

Als Selbstständiger sind Sie unabhängig von Einkommensgrenzen versicherungsfrei. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Bleiben Sie als Selbstständiger nach der Existenzgründung zunächst freiwilliges Mitglied der GKV, ist ein späterer Wechsel zur PKV unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich. Entscheiden Sie sich als Selbstständiger für die PKV, ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Kasse in der Regel nur möglich, wenn eine sozialversicherungspflichtige Anstellung erfolgt.

Bei Freiberuflern gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie einer künstlerischen oder publizistischen Arbeit nachgehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert und Mitglied in der Künstlersozialkasse. Diese Versicherungspflicht entfällt, wenn Sie oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Soldaten

Soldaten sind während ihres aktiven Dienstes komplett über die Heilfürsorge der Bundeswehr versichert. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst müssen Sie sich jedoch gesetzlich oder privat krankenversichern. Streben Soldaten dann z.B. eine Beamtenlaufbahn an, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Anwartschaftsversicherung ab Beginn des Dienstes empfehlenswert.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Anwartschaftsversicherung ab Beginn des Dienstes ist empfehlenswert. Soldaten sichern sich so schon frühzeitig den Versicherungsschutz für die Zeit nach dem Dienstaustritt. Die Anwartschaft sichert je nach Ausgestaltung entweder das Alter und den Gesundheitszustand oder nur den Gesundheitszustand. Zudem müssen Soldaten eine Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen.

Ist es eine Alternative, sich freiwillig gesetzlich zu versichern?

Als Beamter, gutverdienender Angestellter sowie Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Der durchschnittliche Maximalbetrag liegt in 2024 für die Krankenversicherung bei 843,52 €, zusätzlich werden 124,20 € bis 207,00 € für die Pflegepflichtversicherung fällig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch geteilt. Für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, wurde 2019 die Mindestbemessungsgrenze reduziert. Dadurch sinkt der Mindestbeitrag.

Beamte dürfen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls freiwillig versichern. Die Beihilfeleistungen des Staates entfallen in diesem Fall aber komplett. Gesetzlich versicherte Beamte tragen den kompletten Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse allein. Eine Ausnahme gilt seit August 2018 in Hamburg. Hamburger Beamte, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden, bekommen die Hälfte der anfallenden Beiträge erstattet. Die Regelung gilt vorerst aber nur für neue Beamte. Es ist fraglich, ob andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden und damit eine bundeseinheitliche Regelung möglich wird.

Die private Krankenversicherung ist für angestellte Arbeitnehmer empfehlenswert, weil der Arbeitgeber weiterhin einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung übernehmen muss. Zudem gibt es spezielle Tarife, mit denen ein Teil der Beiträge für eine Beitragsreduzierung im Alter verwendet werden kann. Der Arbeitgeber muss sich auch an den Kosten für diese Tarife beteiligen, wenn die Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. So profitieren Angestellte doppelt: Sie sichern sich einen besseren Versicherungsschutz im Arbeitsleben und zahlen im Rentenalter geringere Beiträge.

Interessant ist die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige, wenn sie wegen diversen Vorerkrankungen keinen adäquaten Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung mehr bekommen können. In allen anderen Fällen lässt sich über eine private Krankenversicherung in der Regel ein besserer Versicherungsschutz zu günstigeren Beiträgen darstellen.

Noch Fragen? – Wir beraten Sie gern

Sie möchten von unseren leistungsstarken Tarifen in der privaten Krankenversicherung profitieren, haben aber noch Fragen und wünschen ein individuelles Beratungsgespräch? Wir sind für Sie da: Persönlich vor Ort oder telefonisch über unsere Servicehotline. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, gemeinsam finden wir den Tarif, der am besten zu Ihren Wünschen passt.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Anja Dworzak

Versicherungsfachfrau

Tölzer Str. 7
83607 Holzkirchen

Tel. 08024 4779775
Fax 0800 2875324813

  

Beratung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
und nach Vereinbarung
 

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Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 66.600 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

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