Berater-Homepage von Ralf Tempel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-P9QT-JC4KH-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-P9QT-JC4KH-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-P9QT-JC4KH-28


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-P9QT-JC4KH-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-P9QT-JC4KH-28

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

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Fahranfänger-Versicherung

Kfz-Versicherung für Einsteiger

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Ihre günstige Auto­versicherung für Fahranfänger

Gerade Fahranfängern fehlt es oft noch an Erfahrung und Sicherheit im Straßenverkehr. Das bestätigen auch die Zahlen: 18- bis 24-jährige Fahrer haben immer noch das höchste Unfallrisiko.

Aus diesem Grund ist die Fahranfänger-Versicherung in vielen Fällen teuer. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der HUK-COBURG als Fahranfänger in der Kfz-Versicherung sparen.

Wann gilt man für die Versicherung als Fahranfänger?

Sie sind Fahranfänger, sobald Sie das erste Mal Ihren Führerschein erhalten bis zum erfolgreichen Abschluss der Probezeit (2 bis 4 Jahre).

Versicherungen bewerten meist alle Fahrer unter 25 Jahren als Fahranfänger. Denn im Alter zwischen 18 und 24 Jahren besteht ein hohes Unfallrisiko.

Wie viel kostet eine Fahranfänger-Versicherung?

Laut Statistiken besteht für Fahranfänger ein erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund berechnen Versicherer höhere Beiträge für die Kfz-Versicherung.

Doch nicht nur das Alter des Versicherungsnehmers spielt eine Rolle für die Beitragshöhe. Es kommt u. a. auch auf folgende Faktoren an:

  • Fahrzeugtyp
  • Alter des Fahrzeugs beim Kauf
  • Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
  • Wohnsitz (Regionalklasse)
  • Beruf (Tarifgruppe)
  • Jährliche Fahrleistung
  • Wer Fahrzeughalter ist
  • Wer das Fahrzeug fahren darf
  • Wie lange man schon unfallfrei fährt
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Welche Schadenfreiheitsklassen haben Fahranfänger?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Aufschluss über die Anzahl an Jahren, in denen der Versicherte schadenfrei gefahren ist. Mit jedem Kalenderjahr, in dem man schadenfrei unterwegs ist, wird man eine SF-Klasse höhergestuft.

Je höher also die SF-Klasse, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge. Der Versicherte profitiert nämlich vom gewährten Schadenfreiheitsrabatt.

Fahranfänger, die zum ersten Mal ihren Führerschein erhalten haben, starten in der Regel in der SF-Klasse 0.

Auch ein Start in der SF-Klasse ½ ist möglich, wenn man schon mehrere Jahre fährt, aber bislang noch kein eigenes Auto versichert hat.

Mit jedem Jahr, in dem Sie schadenfrei unterwegs sind, steigen Sie eine Klasse auf.

Die Schadenfreiheitsklassen für Fahranfänger im Detail:

  • SF 0: Alle Versicherten, die ihren Führerschein noch keine 3 Jahre besitzen und keine anderweitigen Sondereinstufungen erhalten, starten in der Schadenfreiheitsklasse 0.
  • SF ½: Wer schon drei Jahre den Führerschein besitzt, aber erst jetzt sein erstes eigenes Auto versichert, wird in die Sonderklasse SF ½ eingestuft.
  • SF M: Das M steht für Malusklasse. Wer in den ersten Versicherungsjahren einen Unfall bzw. Schaden verursacht, wird in die SF M eingestuft. Dies ist die Klasse mit den höchsten Versicherungsbeiträgen.

Die SF-Klasse 50 ist die höchste und günstigste Schadenfreiheitsklasse. Wer hier eingestuft wird, ist seit 50 Kalenderjahren oder mehr schadenfrei unterwegs.

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So sparen Sie bei der Fahranfänger-Versicherung

Als Fahranfänger haben Sie trotz der meist ungünstigen Schadenfreiheitsklasse die Möglichkeit, die hohen Versicherungsbeiträge abzumildern.

Allein schon der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs kann einen großen Unterschied machen: Für einen Kleinwagen fallen die Beiträge beispielsweise erheblich niedriger aus als für einen großen SUV.

Zusätzlich haben Sie folgende Optionen, um als Fahranfänger bei der Versicherung zu sparen:

Telematik Plus

Fahranfänger können mit dem Telematik-Tarif zusätzliche Kosten sparen. Telematik ist eine innovative Technologie, die das Fahrverhalten eines Fahrers erfasst, wie z. B. das Bremsverhalten oder das Kurvenverhalten.

Dabei werden die Fahrten mit der App „Mein Auto“ sowie einem Telematik-Sensor ganz unkompliziert aufgezeichnet, analysiert und bewertet. Wer vorausschauend und sicher fährt, kann mit Telematik Plus die Versicherungsbeiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung senken.

  • Schließt man den Tarif ab, erhält man schon zu Beginn unabhängig vom Fahrverhalten einen Start-Bonus von 5 %.
  • Im Anschluss an die Startphase ist ein Folge-Bonus von bis zu 30 % möglich, der vom individuellen Fahrverhalten abhängt.
  • Der Bonus ist vor allem für Fahranfänger und junge Fahrer interessant.

Über die App „Mein Auto“ erhalten Sie zudem Feedback zu Ihrem Fahrverhalten, wie beispielsweise zum Brems- oder Kurvenverhalten.

Anhand dieses Feedbacks können Sie dann Ihr Fahrverhalten verbessern und zukünftig noch mehr sparen.

Fahrzeug als Zweitwagen versichern

Da Sie als Fahranfänger oft in einer ungünstigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, ist es in der Regel nicht sinnvoll, das Auto direkt selbst zu versichern.

Stattdessen haben Sie mit der Zweitwagenversicherung die Option, sich mit Eltern, Großeltern und anderen Verwandten zusammenzutun. Dann wird Ihr Fahrzeug als Zweitwagen versichert und meist direkt in die SF-Klasse ½ eingestuft.

Das Auto ist also über jemand anderen versichert und der Fahranfänger wird lediglich als Fahrer des Autos eingetragen. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden mit dem Zweitwagen, wird dann auch nur die SF-Klasse des Zweitwagens geändert.

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie über die Zweitwagenversicherung eine günstige Einstufung für Ihren PKW. Wir ermitteln bei der Angebotsberechnung mit unseren Tarifrechnern automatisch die für Sie bestmögliche Vertragseinstufung, basierend auf Ihren Angaben.

Werden Sie als „junger Fahrer“, also mit einem Alter von unter 25 Jahren, eingetragen, können die Beiträge zwar höher ausfallen. Doch es spielt auch eine Rolle, ob Sie bereits am Begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen und so Fahrerfahrung gesammelt haben.

Sparen mit Kasko SELECT

Wählen Sie beim Abschluss Ihrer Kaskoversicherung den Tarif Kasko SELECT, haben Sie die Möglichkeit, 20 % auf den Kaskobeitrag zu sparen.

Zudem genießen Sie weitere Vorteile:

  • Werkstattauswahl durch die HUK-COBURG im Schadenfall.
  • Unterstützung bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges.
  • Transportservice zur oder von der Partnerwerkstatt nach Hause, wenn diese mehr als 15 km entfernt ist.
Auto-Abo für Fahranfänger

Eine weitere Möglichkeit, als Fahranfänger bei der Autoversicherung zu sparen, ist ein Auto-Abo.

Das können Sie ab einem Alter von 18 Jahren erwerben. Dabei zahlen Sie eine monatliche Rate für Ihr Auto, in der auch die Kosten für z. B. die Versicherung, Steuern und Zulassung enthalten sind.

Zu den Vorteilen zählen:

  • Maximale Kostentransparenz.
  • Vergleichsweise günstige Versicherungskosten.
  • Moderne Autos mit fortgeschrittener Technik und Sicherheit.

Nach ein oder zwei Jahren geben Sie das Auto zurück, müssen sich nicht um den Weiterverkauf kümmern. Wenn Sie später ein neues Auto kaufen, profitieren Sie von einer günstigeren Einstufung.

Welche Kfz-Versicherung für Fahranfänger?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar für alle Autofahrer. Verursachen Sie mit Ihrem Auto Schäden an Fremdeigentum oder der Gesundheit von Dritten, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf.

Dabei sind sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden abgesichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet beispielsweise hohe Deckungssummen: Pro Schadenfall gilt hier eine Höchstentschädigung von 100 Millionen €.

Durch die Mallorca-Police gilt Ihr Versicherungsschutz nicht nur für Ihren eigenen Pkw, sondern auch für im europäischen Ausland gemietete Autos – und zwar für bis zu sechs Monate.

Tipps:

  • Mit der Fahrerschutzversicherung sichern Sie sich und alle Insassen bei selbstverschuldeten Unfällen zusätzlich ab, z. B. auch bei Verdienstausfällen oder Schmerzensgeld – und das bereits ab 19 € im Jahr.
  • Mit dem zusätzlichen Kfz-Schutzbrief profitieren Sie im Fall der Fälle u. a. auch vom Anspruch auf Pannenhilfe inklusive Abschleppdienst.
  • Unter Umständen lohnt sich auch eine Kaskoversicherung für Fahranfänger.

Alle Informationen zur Kfz-Versicherung finden Fahranfänger in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Wie sinnvoll ist eine Kasko­versicherung für Fahranfänger?

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch eine passende Kaskoversicherung sinnvoll.

Welche Kaskoversicherung man als Fahranfänger benötigt, hängt von individuellen Faktoren ab:

  • Welches Fahrzeug soll versichert werden?
  • Wie hoch ist das persönliche Sicherheitsbedürfnis?

Mit einer Kaskoversicherung der HUK-COBURG profitieren Sie u. a. von folgenden Vorteilen:

  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: In der Regel erhalten Sie die Leistungen uneingeschränkt, ohne Kürzungen.
  • Neupreisentschädigung: Kommt es in den 24 Monaten nach dem Kauf Ihres Neuwagens zu einem Totalschaden, zur Zerstörung oder zum Verlust des Fahrzeugs, erstatten wir den Neupreis.

Hier sehen Sie den Versicherungsumfang der Teil- und Vollkaskoversicherung auf einen Blick:

  Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde / Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
Brand und Explosion
Naturgewalten
z. B. Sturm schon ab Windstärke 7
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 20.000 €
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug und Folgeschäden bis 20.000 €
Rangier- und Schlingerschäden 
Schäden durch Transport auf einem Schiff
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Begleitetes Fahren ab 17

Alle Infos zum BF17, den Begleitpersonen, der Probezeit und den Auswirkungen auf die Versicherung, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Häufige Fragen zur Fahranfänger-Versicherung

Mit welchen Prozenten werden Fahranfänger eingestuft?

In jeder SF-Klasse gilt ein Prozentsatz, der auf dem Grundbetrag der Autoversicherung basiert.

So werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse 0 beispielsweise mit einem Beitragssatz von 100 % eingestuft. Wer sich in der SF-Klasse ½ befindet, hat einen Beitragssatz von 65 %.

Wie lange gilt man für die Versicherung als Fahranfänger?

In der Regel gelten Sie im Alter von 18 bis 24 Jahren als Fahranfänger. Liegen uns keine Unterlagen für die Zuordnung zu einer höheren Schadenfreiheitsklasse vor, starten Sie bei Vertragsbeginn in der SF-Klasse 0 – unabhängig vom Alter.

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