Ein Mann mittleren Alters blickt lächelnd in die Kamera. Er hält eine Brille in der Hand.
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Siegel Focus Money: Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2025

Ergänzungs­versicherung

für z. B. nur 12,40 € * im Monat

  • Keine Wartezeiten
  • Garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Kombination aus ambulanten und stationären Leistungen
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Siegel Focus Money: Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2025

Ergänzungs­versicherung – gesetzliche Kranken­versicherung sinnvoll ergänzen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt Ihre medizinische Grundversorgung ab. Allerdings bleiben gerade im ambulanten und stationären Bereich einige Lücken z. B. bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder bei einem Krankenhausaufenthalt.

Unsere „Ergänzungsversicherung“ besteht aus der Kombination von ambulanten und stationären Leistungen. Damit sichern Sie sich Ihr privates Extra.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist eine Ergänzungs­versicherung sinnvoll?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Frau Heinrich rennt eilig die Treppe hinunter. Dabei stürzt sie unglücklich, bricht sich das Sprunggelenk und zieht sich eine Gehirnerschütterung zu.

Der Bruch muss operiert werden. Als aktive Sportlerin möchte Frau Heinrich, dass ein Spezialist den Eingriff vornimmt. Durch die Gehirnerschütterung ist sie sehr lärmempfindlich und hat starke Kopfschmerzen, weswegen sie in einem Einbettzimmer untergebracht werden möchte.

Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erhält sie zunächst ein Hilfsmittel zur Entlastung und Ruhigstellung des Gelenks (Orthese). Zur Muskelaktivierung sind anschließend eine Bandage sowie 12 Behandlungen Physiotherapie notwendig. Außerdem benötigt sie verschiedene Medikamente (Schmerzmittel, Thrombosehemmer).

Insgesamt muss Frau Heinrich einen Eigenanteil von 900 € bezahlen, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Hier hilft unsere Ergänzungsversicherung.

Anfallende Kosten für einen 5-tägigen Krankenhausaufenthalt
+ Zuzahlung
+ Zuzahlung Einbettzimmer
50 €
750 €
Nach Krankenhausaufenthalt
+ Zuzahlung für Krücken
+ Zuzahlung für Orthese
+ Zuzahlung für Bandage
+ Zuzahlung für Medikamente
+ Zuzahlung für Physiotherapie
10 €
10 €
10 €
10 €
60 €
Eigenanteil ohne Zusatztarif
Leistung aus Zusatztarif
Verbleibender Eigenanteil
900 €
- 900 €
0 €

Was ist eine Ergänzungs­versicherung?

Unsere Ergänzungsversicherung – auch Tarif ASZ genannt – ist eine private Krankenzusatzversicherung, die aus einer Kombination aus ambulanten und stationären Leistungen besteht und Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt.

Die Ergänzungsversicherung unterstützt bei der Finanzierung von Sehhilfen, ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und umfasst das Krankenhaustagegeld. Im Falle eines Unfalls gibt es Top-Leistungen im Krankenhaus.

Für wen eignet sich eine Ergänzungs­versicherung?

Unsere Ergänzungsversicherung eignet sich für jeden, der ein Plus an Leistungen haben möchte. Sie deckt sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen ab und ist damit eine ideale GKV-Ergänzung. Wer also medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die die GKV nicht abdeckt, dem bietet dieser Tarif eine sinnvolle Ergänzung.

Besonders praktisch: Unsere Zusatzversicherung kann sofort – ohne Wartezeiten – in Anspruch genommen werden und erfordert keine Gesundheitsprüfung.

Hinweis: Wer jedoch das Bedürfnis hat, in einem bestimmten Bereich (z. B. ambulant) rundum abgesichert zu sein, für den lohnt sich womöglich ein Tarif, der keine Basis-Leistungen aus ambulant und stationär vorsieht, sondern umfassende Leistungen aus einem Leistungsbereich beinhaltet.

Was unterschiedet die Ergänzungs­versicherung von anderen Zusatz­tarifen?

Der Ergänzungsschutz stockt ihren gesetzlichen Versicherungsschutz durch eine Kombination aus ambulanten und stationären Leistungen auf. Mit diesem Tarif ASZ haben Sie eine solide Grundlage zu einem günstigen Beitrag.

Möchten Sie noch mehr für Ihren Gesundheitsschutz tun, bieten wir noch weitere Zusatztarife an:

Finden Sie heraus, welche Versicherung am besten zu Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen passt, nutzen Sie jetzt unseren Beitragsrechner oder fordern Sie noch heute ein Angebot an.

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Welche Leistungen bietet die Ergänzungs­versicherung?

Unsere Ergänzungsversicherung deckt Lücken der GKV ab und ergänzt sie sinnvoll. Hier finden Sie die Leistungen auf einen Blick:

  • Symbol: Hand mit Euro-Zeichen

    200 € für gesetzliche Zuzahlungen
    in 2 Kalenderjahren

  • Symbol: Auge

    200 € für Sehhilfen
    in 2 Kalenderjahren

  • Symbol: Ohr

    200 € für Hörhilfen
    in 2 Kalenderjahren

  • Symbol: Haus mit Sanitäter-Kreuz; Krankenhaus

    10 € pro Tag zur freien Verfügung im Krankenhaus

  • Symbol: Person mit Arm in einer Schlinge

    Top-Leistungen im Krankenhaus bei Unfall

Lücken der GKV Leistungen Ergänzungsschutz
Ambulante Behandlungen
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 10 % des Apothekenverkaufspreises (mindestens 5 €, maximal 10 €**) Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel: 200 € in 2 Kalenderjahren
Ärztlich verordnete Hilfsmittel 10 % des Verkaufspreises
(mindestens 5 €, maximal 10 €**)
Ärztlich verordnete Heilmittel 10 % des Preises, 10 € pro Verordnung
Brillen, Kontaktlinsen und operative Korrekturen Keine Leistung 200 € in 2 Kalenderjahren
Hörhilfen Kosten, die über den Festzuschuss der GKV hinaus gehen
Stationäre Behandlungen
Leistungen nach einem Unfall

Keine Leistung für privatärztliche Behandlung und für die Unterkunft im Ein- bzw. Zweibettzimmer.

Sollte ein anderes Krankenhaus als das nächstgelegene, geeignete aufgesucht werden und dort Mehrkosten entstehen, werden diese nicht von der GKV übernommen.

Z.B.:

  • Privatärztliche Behandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
Zuzahlungen 10 € pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr 10 € pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr

Ausnahme: Festzuschuss auf Gläser für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und für Erwachsene mit starker Sehbeeinträchtigung.

Der Festzuschuss ist abhängig vom Grad der Schwerhörigkeit.

Was kostet die Ergänzungs­versicherung der HUK-COBURG?

Symbol: Kind
Alter bis 20
0
Symbol: Mann
Alter bis 55
0
Symbol: Mann
Alter ab 56
0

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

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Häufige Fragen zur Ergänzungs­versicherung

Wofür brauche ich eine Ergänzungs­versicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar viele medizinische Leistungen (Grundversorgung) ab, jedoch längst nicht alle. Bei Seh- oder Hörhilfen sowie Zuzahlungen, kann der Eigenanteil schnell in die Höhe schießen. Diese Versorgungslücken reduziert die Ergänzungsversicherung, indem sie sich an Kosten, die sonst selbst getragen werden müssen, beteiligt.

Ein Beispiel:
Die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen sind häufig sehr hoch. Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur, wenn Sie eine starke Sehbehinderung haben, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit (mindestens 6 Dioptrien) haben, unter einer Hornhautverkrümmung (ab 4 Dioptrien) oder unter beidseitiger Blindheit ab Stufe 1 leiden. Diese Voraussetzungen erfüllen in Deutschland lediglich 1,4 Millionen Menschen, während über 40 Millionen auf Sehhilfen angewiesen sind.

Hier greift die Ergänzungsversicherung. Die Versicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Sehhilfen und beteiligt sich auch an Laseroperationen.

Zudem bezuschusst unsere Versicherung auch Hörhilfen, deren Kosten über die Festzuschüsse der gesetzlichen Kasse hinausgehen. Weitere Informationen zum Thema Brille finden Sie in unserem Ratgeber: Wie sinnvoll ist die Brillenzusatz­versicherung?

Kann man sich als Kassenpatient zusätzlich privat versichern?

Ja, als Kassenpatient ist es möglich, sich zusätzlich privat – zum Beispiel durch eine private Krankenzusatzversicherung – abzusichern. Solche Zusatzleistungen bieten gesetzlich Versicherten die Möglichkeit den Schutz ihrer Krankenkasse zu erweitern.

Was zählt bei der Ergänzungs­versicherung als Unfall?

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Anhand eines Beispiels lässt sich diese Formulierung besser erklären:

Angenommen, Sie treten beim Fußballspielen auf dem Rasen in ein Loch und knicken dabei um. Infolgedessen erleiden Sie einen Bänderriss und Ihr Sprunggelenk ist anschließend dauerhaft geschädigt. Dies wäre ein Versicherungsfall. Wenn Sie aufgrund einer Dauerbelastung beim Fußball hingegen einen Meniskusschaden davontragen, ist dies kein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und zählt daher nicht als Versicherungsfall.

Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt, z. B.:

  • Bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder
  • Bauch- und Unterleibsbrüche

Nähere Informationen können Sie unseren Tarifbedingungen für den Ergänzungsschutz entnehmen.

Sind die Leistungen im Krankenhaus nach einem Unfall begrenzt?

Nein, die Leistungen sind nicht begrenzt. Wir erstatten die kompletten Mehrkosten für das Einbettzimmer. Bei der privatärztlichen Behandlung zahlen wir auch über den Höchstsätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigen Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.

Kann ich das Krankenhaus frei wählen?

Ja, innerhalb Deutschlands können Sie das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden wollen, frei wählen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung bei einer Ergänzungs­versicherung?

Sie reichen die Rechnung (inklusive Nachweis der GKV-Kosten) ein und wir erstatten Ihnen die verbleibenden Kosten nach der tariflichen Leistung.

Wie kann ich Rechnungen oder Belege zur Erstattung einreichen?

Schicken Sie uns die Rechnungen und Belege per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen” in der App „Meine Gesundheit”.

Was sind Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind Leistungen im Krankenhaus, die die gesetzliche Kasse nicht bezahlt. Es gibt

  • die Unterkunft als Wahlleistung (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Ärztliche Wahlleistungen (Spezialist, Privatarzt, z. B. Chefarzt)

Im Ergänzungsschutz sind sowohl Erstattungen aufgrund eines Unfalls für Ein- und Zweibettzimmer als auch ärztliche Wahlleistungen enthalten.

Was bekomme ich, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?

Verzichten Sie bei einem erstattungsfähigen Aufenthalt in Krankenhaus auf eine gesondert berechenbare Unterkunft und den Chefarzt, zahlen wir hierfür ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.

  • 30 € pro Tag bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder wahlärztliche Leistung
  • 20 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Einbettzimmer
  • 40 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer
Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus begleite?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist. Sofern Sie unsere Ergänzungsversicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben, zahlen wir Ihnen (zusätzlich), unabhängig vom Alter der zu begleitenden Person und unabhängig, ob eine Begleitung medizinisch notwendig ist, ein Tagegeld von 20 €, wenn ein versicherter Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Wird die gesetzliche Zuzahlung bei einem Krankenhausaufenthalt aus dem Ergänzungsschutz gezahlt?

Ja. Sofern ein versicherter Krankenhausaufenthalt vorliegt, erstatten wir Ihnen die gesetzliche Zuzahlung, die alle GKV-Versicherten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu zahlen haben, in Form eines Krankenhaustagegeldes von 10 € für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Werden Fahrtkosten zum Krankenhaus übernommen?

Nein.

Können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden?

Ja, im Ergänzungsschutz gibt es keine Wartezeiten. Sie haben von Beginn an vollen Leistungsanspruch.

Muss ich bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchlaufen?

Nein, wir verzichten bei diesem Tarif auf eine Gesundheitsprüfung.

Wie verändern sich die Beiträge im Alter?

Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend. Es gibt drei Altersgruppen.

  • 0 bis 20 Jahre
  • 21 bis 55 Jahre
  • ab 56 Jahre

*Tarif ASZ für den Altersbereich zwischen 21 und 55 Jahren

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