Elektronische Patientenakte ePA & E-Rezept
Elektronische Patientenakte ePA & E-Rezept
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte und E-Rezept
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept).
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung arbeitet zurzeit an der Einführung der Services für Ihre privatversicherten Kunden.
Sobald diese zur Verfügung stehen, informieren wir.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist dafür gedacht, Patienteninformationen zentral an einem Ort zu bündeln.
Sie soll Versicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Diagnosen, Laborbefunden, Röntgenbildern und weiteren Informationen ermöglichen, die Ärzte in der elektronischen Patientenakte zuvor bereitgestellt haben.
Nach einer Freigabe durch den Patienten sollen auch weitere Ärzte Zugriff auf die bereits vorhandenen Daten, die Sie selbst einstellen können, erhalten. Die Dokumente in der ePA können Sie jederzeit löschen oder löschen lassen.
Eine Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist, dass Sie über eine sogenannte digitale Identität verfügen.
Diese ist notwendig, um sich gegenüber der gematik (Dienstleister, der die Vernetzung von Versicherten, Krankenversicherungen und Ärzten etc. auf höchstem Sicherheitsniveau sicherstellt) im Rahmen der Telematik Infrastruktur zu identifizieren.
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung (HCK) arbeitet aktuell daran, Ihnen einen Identity-Provider zur Verfügung zu stellen, sodass sie die Möglichkeit haben, die ePA zu nutzen.
Wann die HCK diesen notwendigen Identity-Provider bereitstellen kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
In der elektronischen Patientenakte werden Dokumente gespeichert, die Informationen über Diagnosen, zuletzt verschriebene Medikamente sowie Entlassungsbriefe vom Krankenhaus etc. enthalten.
Zusätzlich können der Mutter- und Impfpass, das Zahnbonusheft und das U-Untersuchungsheft für Kinder in der ePA über den Arzt aus seinem IT-System heraus gespeichert werden.
Die HCK plant die Einführung einer elektronischen Patientenakte für alle Kunden mit einer Krankenvollversicherung.
Wann Ihnen dieser Service angeboten werden kann, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei der HUK-COBURG eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Sie als Patient oder Patientin haben die Hoheit über Ihre eigenen Gesundheitsdaten.
Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Kliniken und Apotheken haben nur Zugriff auf die Daten in der ePA, wenn Sie diese berechtigt haben.
Die erteilten Zugriffsrechte können Sie jederzeit widerrufen. Wir als Versicherer haben keinen Zugriff auf die Daten.
Ja - die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass nur Sie selbst und diejenigen, die Sie dazu berechtigen, die Inhalte lesen können.
Die bisherige Krankenkasse bzw. Krankenversicherung stellt die Daten bei einem Wechsel der gewählten Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zur Verfügung.
Sie können die Daten aus ihrer Patientenakte auch exportieren und in die ePA-App der neuen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung hochladen.
Daten und Dokumente können vom Patienten selbst in die ePA hochgeladen werden oder ein Arzt stellt Daten als medizinische Informationsobjekte (MIOs) oder Dokumente in Form von PDFs in die Akte ein.
Laut der gematik (s.u.), richtet sich die Verantwortung für den Datenschutz "nach der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für den einzelnen Arbeitsschritt". Demnach ist der Arzt für die Patientendaten in der Praxis und die Aufbewahrung der Daten vor Ort zuständig.
Bei der Datenübertragung in die Telematikinfrastruktur sind die gematik und die Konnektor-Hersteller (Hersteller für besonders gesicherte Router im Gesundheitswesen) verantwortlich – innerhalb der Telematikinfrastruktur allein die gematik.
Die Verantwortung für den Datenschutz in der ePA bleibt bei den Krankenversicherungen. Eine ePA samt ihren Daten und Dokumenten ist für ein ganzes Leben lang gedacht.
Die Daten werden nach Angaben der gematik daher nicht nach zehn Jahren gelöscht, allerdings können Versicherte bei ihren Krankenversicherungen jederzeit eine Löschung der ePA beantragen.
Die gematik ist ein Unternehmen, das überwiegend in staatlichem Besitz ist und die sogenannte Telematik-Infrastruktur zur digitalen Vernetzung von Versicherten mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc. auf höchstem Sicherheitsniveau bereitstellt.
Über die elektronischen Patientenakten können Patienten Dokumente unkompliziert mit Ärzten teilen.
Das ist etwa dann sinnvoll, wenn man in eine (vorläufige) Diagnose weitere Ärzte mit einbeziehen möchte, um auch deren Rat zu hören.
Ein Ziel ist, dass Patienten sich beispielsweise mehrfaches Röntgen oder Blutentnahmen zwecks erneuter Befundung ersparen.
Außerdem ist geplant, dass Patienten ihre Daten zu Forschungszwecken freigeben können. Wenn der Patient eine umfassende Akte aufbaut, ist das die Basis für eine fundierte medizinische Behandlung durch sämtliche Ärzte.
Ja, die ePA ist kostenlos.
Nein, die elektronische Patientenakte ist nicht verpflichtend.
Sobald die HCK eine Möglichkeit zur Nutzung geschaffen hat, informieren wir Sie rechtzeitig, wie Sie sich für oder gegen die Teilnahme an der ePA entscheiden können. Bis dahin müssen Sie nichts unternehmen.
E-Rezept
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den bisherigen Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
Ihre Praxis lädt das E-Rezept in die sichere Telematikinfrastruktur. Über die E-Rezept App oder alternativ den Papierausdruck können Sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen.
Eine Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezepts ist, dass Sie über eine sogenannte digitale Identität verfügen.
Diese ist notwendig, um sich gegenüber der gematik (Dienstleister, der die Vernetzung von Versicherten, Krankenversicherungen und Ärzten etc. auf höchstem Sicherheitsniveau sicherstellt), im Rahmen der Telematik Infrastruktur zu identifizieren.
Die HUK-COBURG Krankenversicherung arbeitet aktuell daran, ihren Kunden einen Identity-Provider zur Verfügung zu stellen, sodass diese die Möglichkeit haben, die gematik-E-Rezept-App zu nutzen.
Wann die HCK diesen notwendigen Identity-Provider für unsere Versicherungsnehmer bereitstellen kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Haus- und Facharztpraxen sind aktuell dabei, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept für Privatversicherte zu schaffen.
Dass eine Arztpraxis bereits so weit ist und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sicher via Online Check-in erhalten kann, erkennen Sie daran, dass sie einen QR-Code dafür anbietet.
Fragen Sie gegebenenfalls direkt in der Praxis nach.
Reine Privatpraxen können mit wenigen Ausnahmen aktuell noch keine E-Rezepte ausstellen.
Das sind Rezeptcodes zum Scannen in der Apotheke oder der E-Rezept App.
Jedes Medikament hat einen eigenen Code. Zusätzlich gibt es einen Sammelcode für das komplette Rezept.
- Es kann digital empfangen werden.
- Es kann digital an eine Apotheke gesendet werden.
- Medikamente können direkt über die App bestellt werden (auch bei Versandapotheken).
- Medikamente eines Rezepts können getrennt voneinander eingelöst werden.
- Es ist fälschungssicher.
- Es wird digital signiert.
Aktuell können aus technischen Gründen noch nicht alle Apotheken E-Rezepte für Privatversicherte einlösen und die dazugehörigen Kostenbelege ausstellen.
Das gilt momentan auch noch für manche Apotheken, die bereits in der E-Rezept-App angezeigt werden sowie für Online-Apotheken.
Fragen Sie deshalb direkt bei der jeweiligen Apotheke nach.
Da wir aktuell noch keine E-Rezept-App (mit dazugehöriger Authentifizierung gegenüber der Gematik) anbieten, ist eine elektronische Einreichung bei uns nicht möglich.
Bis dahin können Sie weiterhin die papiergebundenen Rezepte bei uns einreichen (natürlich auch über die Einreichungsfunktion in unserer App Meine Gesundheit).
Falls Ihre Praxis bereits auf das E-Rezept umgestellt hat, lassen Sie sich dieses bitte ausdrucken.
Ja, wenn Sie das E-Rezept nicht digital einlösen können, können Sie es in der Arztpraxis auch ausdrucken lassen.
Der Rezeptdruck enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig.
Wenn Sie ein ausgedrucktes Rezept nutzen, geben Sie dieses in der Apotheke ab. Das Fachpersonal scannt den Rezeptcode und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Auch in der Apotheke ist es möglich, statt eines digitalen Kostenbelegs ein Dokument in Papierform zu erhalten.
Die Ausdrucke des Rezeptes und des Kostenbelegs sind nicht identisch mit den digitalen Abbildungen. Sie sollten die digitalen Formate deshalb nicht selbst ausdrucken und weiterverwenden, da auf diese Weise wichtige Informationen für die Apotheke oder die PKV verloren gehen.
Ja, grundsätzlich kann auch eine andere Person per E-Rezept verschriebene Arzneimittel für Sie besorgen.
Sie können das Rezept per E-Rezept-App einer Apotheke zuweisen. Hat diese einen Botendienst, können Sie sich das Arzneimittel liefern lassen. Sie können der Apotheke aber auch eine kurze Nachricht schreiben, dass eine andere Person das Medikament abholt, und zum Beispiel einen Angehörigen um die Erledigung bitten.
Wenn Sie bereits in der Arztpraxis wissen, dass Sie selbst nicht zur Apotheke gehen können, können Sie dort um einen Ausdruck des E-Rezeptes bitten. Diesen können Sie an eine Person Ihres Vertrauens weitergeben. Der Ausdruck der Arztpraxis enthält einen QR-Code, den die Apotheke zum Einlösen des Rezeptes scannen kann. Sie selbst können das E-Rezept nicht ausdrucken.
Diese Möglichkeit besteht nicht, da an Privatversicherte keine Gesundheitskarten ausgegeben werden.
Stattdessen setzt die Private Krankenversicherung direkt auf innovative digitale Lösungen.
Das E-Rezept ist für Privatversicherte nicht verpflichtend, sondern ein optionales Angebot, das Ihnen verschiedene Vorteile bietet.
Ja, die App ist kostenlos.
Um E-Rezepte digital zu empfangen und einzulösen, können Sie nur die E-Rezept App der gematik verwenden.
Die gematik wurde vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die App bereitzustellen, damit alle Versicherten eine App zur Verfügung steht, um E-Rezepte wettbewerbsneutral in allen Apotheken einlösen zu können.
Es gibt Apps von anderen Marktteilnehmern, in welchen Sie den Ausdruck des E-Rezepts abscannen und an eine Apotheke senden können. Diese Apps sind von der gematik nicht geprüft oder zugelassen.
Nein.
Ja, allerdings nur für Windows.
Der Status des E-Rezepts wird im Gesundheitsnetz (Telematik-Infrastruktur) zentral gespeichert.
Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert. Dieser Status lässt eine zweite Einlösung nicht zu.
Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz) gespeichert. Die Server stehen in einem gesicherten Rechenzentrum.
Für die Verarbeitung des E-Rezepts sind bestimmte „Schlüssel“ erforderlich. Diese werden durch ein technisches Modul (Hardware Security Module), das sensible Daten hardwarebasiert schützt, erzeugt. Der Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes hat keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel.
Zusätzlich werden die Rezeptdetails lokal in der App auf Ihrem Smartphone gespeichert und stehen dort auch nach 100 Tagen noch zur Verfügung. Daher ist der Start der App auch mit einem Kennwort oder biometrischen Merkmal abgesichert.
Gesundheits-ID und Identitätsprüfung
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung fordert für ihre krankenvollversicherten Kunden eine eindeutige Krankenversichertennummer (KVNR) an. Diese Nummer bleibt ein Leben lang an Ihre Person gebunden und dient Ihrer Identifikation gegenüber der gematik (Telematik Infrastruktur) über verschiedene Apps für die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept, die wir noch bereitstellen.
Sie richten sich dann mit der KVNR in dieser App eine Gesundheits-ID (digitale Identität) für die Nutzung der App ein. Mit dieser ID können Sie sich anschließend im Online-Check-in einloggen.
Fragen Sie beim Arztbesuch nach dem QR-Code für den Online Check-in und scannen Sie diesen mit der Scan-Funktion in der App. Einige Praxen bieten den QR-Code auch auf ihrer Website oder im Terminvereinbarungs-Tool an. Mit dem Scan erfassen Sie, an welche Praxis Ihre Daten übermittelt werden sollen.
Stimmen Sie in der App der Datenübermittlung Ihrer Krankenversichertennummer und weiterer Basis-Daten an die Praxis zu.
Nach wenigen Minuten kommen die Daten im System der Praxis an. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass die elektronische Patientenakte und das E-Rezept genutzt werden können.
Die Gesundheits-ID ist Ihr sicherer Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices.
Durch den Log-in mit der Gesundheits-ID ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Daten an die Praxis übermitteln lassen können.
Nein, eine einmalige Übermittlung pro Praxis ist ausreichend, da die Krankenversichertennummer lebenslang gilt und sich nur in sehr seltenen Fällen ändert.
Sofern die Praxis den QR-Code auf der Website, im Terminvereinbarungssystem oder in vorbereitenden Unterlagen anbietet, können sie diesen auch vorher durchführen.
Wichtig ist dabei, dass Sie bereits als Patient oder Patientin bekannt sind, denn sonst können die Daten nicht zugeordnet werden.
Arztpraxen und Krankenhäuser erhalten nach und nach die für den Online-Check-In notwendigen System-Updates und stellen dann die QR-Codes bereit.
Falls Sie beim Besuch noch keinen QR-Code entdecken können, fragen Sie nach, ob der Service schon zur Verfügung steht.
Die Krankenversicherung übermittelt in Ihrem Auftrag:
- Name Ihrer privaten Krankenversicherung und deren IK-Nummer (Institutionskennzeichen).
- Ihre persönliche Krankenversichertennummer.
- Ihren Namen.
- Ihre Adresse.
- Ihr Geschlecht.
- Ihr Geburtsdatum.
Nein, melden Sie sich bei Betreten der Praxis bitte wie gewohnt an.
Zur Übermittlung der Daten von Ihrer Krankenversicherung an die Praxis wird der sichere Kommunikationsdienst KIM genutzt. Dabei handelt es sich um eine Art E-Mail-Dienst speziell für die Kommunikation im Medizinwesen, mit dem sich beispielsweise Krankenversicherungen, Arztpraxen und Krankenhäuser Nachrichten schicken können.
Zudem liegt es allein in Ihrer Hand, an welche Praxis Ihre Daten übermittelt werden. Damit nichts schiefgeht, stimmen Sie der Datenübermittlung an jede einzelne Praxis separat in Ihrer App zu.
Nein, diese Berechtigung werden Sie mit Hilfe Ihrer ePA-App erteilen.
Dort können Sie sogar detailliert festlegen, welche Dokumente über welchen Zeitraum eingesehen werden dürfen.
Der Online-Check-In ist vorab einmal pro Praxis notwendig, um Ihre Krankenversichertennummer zu übermitteln. Diese braucht das Praxissystem, um die Berechtigung zum Zugriff auf die ePA Ihrer Person zuzuordnen.
Die am Online-Check-In beteiligten Systeme sind auf eine hohe technische Verfügbarkeit ausgelegt. Selbst wenn es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen sollte, können Sie selbstverständlich dennoch behandelt werden und ein Papierrezept erhalten.
Allerdings wird der behandelnde Arzt oder die Ärztin vorerst keinen Einblick in die elektronische Patientenakte haben und kann Ihnen kein E-Rezept ausstellen.
Der Online-Check-In, eine Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte sowie neue Eintragungen können aber nachgeholt werden.
Nein, Ihr Versicherer erhält keine Daten von der Praxis. Die Information, für welche Praxis ein Online-Check-In durchgeführt werden soll, darf von uns ausschließlich für die Durchführung des Online-Check-In genutzt werden.
Einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR)
Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um die Krankenversichertennummer.